Re: Knollenblätterpilz-Krimi
Heiße Geschichte: Amanitin i. m. statt oral. Erfindungsreich waren die beiden ja.
Grüßlis
Thomas
Menno....
...das hatte ich heute auch gelesen und wollts posten...
Aber wirklich heftige Geschichte, wenn auch schon 25 Jahre her...d.h. die sind schon lang wieder auf freiem Fuß...
(
LG Christoph
Re: Menno....
Hallo Christoph,
...schon 25 Jahre her...d.h. die sind schon lang wieder auf freiem Fuß...
(
[Erbsenzählermodusan]
also ich komme auf 15 Jahre! Dann dürften Sie noch schmoren. 
[Erbsenzählermodusaus]
Gruß Joschi
Stimmt....
...irgendwie hatte ich mich da im Jahrzehnt verlesen...
Allerdings, weiss ich nicht, wie die Lebenslang Regel in der Schweiz gehandhabt wird.... aber wir haben ja genügend (sehr nette) Eidgenossen hier im Forum...
Lg Christoph
P.S.: Wie sieht's eigentlich im Pfälzerwald aus...????
Re: Stimmt....
P.S.: Wie sieht's eigentlich im Pfälzerwald aus...????
Hallo Christoph
Kannst mal langsam volltanken. Wenn das Wetter so bleibt, dürfte es hoffentlich bald losgehen. Mit Pfifferlingen war´s bis jetzt nicht so toll.
Gruß Dieter
Es geht los!
Hallo Christoph & Dieter,
Die Täublinge kommen gerade in großer Zahl. Flockies drücken auch mächtig. Dachpilze, Raufüße, Rotfüße, C. friesii, Semmelstoppel und etliche LBMs gibts auch.
Im Laub und Mischwald kommt das meiste und eher in Tal oder mittlerer Hanglage.
@Dieter: ich glaub die Pifferlinge interesieren ihn nicht sonderlich. 
Gruß Joschi
Im Gegenteil.....
Hallo Joschi,
@Dieter: ich glaub die Pifferlinge interesieren ihn nicht sonderlich.
und WIE!!!: wenn ich was esse dann am allerliebsten Pfifferlinge, und feste Champignons, auch gern Morcheln und Krause Glucken...Totentrompeten nicht zu verachten...
Mit den Röhrlingen hab ich's kulinarisch nicht so... nur getrocknet und nicht zu lang eingeweicht...
LG Christoph
Tut mir echt leid! ;-)) *oT*
- kein Text -
Re: Im Gegenteil.....
Hallo Christoph,
oh! Dachte Du bist einer von denen die sich nur aus wissenenschaftlichen Gründen für Pilze interessieren. 
Gruß Joschi
Re: Stimmt....
Christoph
Hier der Art. 86 aus dem Schweizer Strafrecht (siehe Absatz 5)
Bedingte Entlassung.
a. Gewährung
1 Hat der Gefangene zwei Drittel seiner Strafe, mindestens aber drei Monate verbüsst, so ist er durch die zuständige Behörde bedingt zu entlassen, wenn es sein Verhalten im Strafvollzug rechtfertigt und nicht anzunehmen ist, er werde weitere Verbrechen oder Vergehen begehen.
2 Die zuständige Behörde prüft von Amtes wegen, ob der Gefangene bedingt entlassen werden kann. Sie holt einen Bericht der Anstaltsleitung ein. Der Gefangene ist anzuhören.
3 Wird die bedingte Entlassung verweigert, so hat die zuständige Behörde mindestens einmal jährlich neu zu prüfen, ob sie gewährt werden kann.
4 Hat der Gefangene die Hälfte seiner Strafe, mindestens aber drei Monate verbüsst, so kann er ausnahmsweise bedingt entlassen werden, wenn ausserordentliche, in der Person des Gefangenen liegende Umstände dies rechtfertigen.
5 Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist die bedingte Entlassung nach Absatz 1 frühestens nach 15, nach Absatz 4 frühestens nach zehn Jahren möglich.
Herzliche Grüsse
Bruno