Re: danke! da werd ich doch
Hallo Jürgen,
"traditionelle" Überlieferung würde ich sagen. Anlehnung an die Nachbarländer, was weiß ich. Jedenfalls habe ich weder im Bundesgesetz noch in den einschlägigen Ländergesetzen eine konkrete Angabe gefunden. Immer heißt es "Eigenbedarf". Dem Wortsinn nach ist das alles was ich selber verbrauche. Und wenn es 50 Kilo Steinpilze sind, die ich einfriere und nach und nach über die pilzarme Saison verbrauche.
Es gibt nur eine einzige mir bekannte Stelle diesbezüglich, die "Eigenbedarf" etwas näher erläutert, wenn auch ohne konkrete Mengenangabe:
http://www.tlug-jena.de/contentfrs/fach_01/flora_p/index.html
Besonders zu beachten die Zeilen 7-8:
Die einschlägige Kommentierung des Naturschutzrechts schließt in den Eigenbedarf auch den familiären Bedarf mit bis zu 8 Personen ein (LOUIS 1994).<<
Aber auch hier wird nicht ausgesagt, dass der "Eigenbedarf" sofort verbaucht werden muss. Ist denn nun Vorratshaltung für den eigenen Bedarf bei diesen Arten verboten? Das geht für mich mit keinem Wort aus irgendeinem Text hervor. Ich darf doch also für meinen eigenen familiären Bedarf (bis zu 8 Personen!) sammeln. Und da wir ja auch außerhalb der Saison gerne jeden zweiten Tag Pilze zum Essen haben, kommt bei ca. 40 außersaisonalen Wochen x 3 Tage x 8 Personen ein ganz schöner Bedarf zusammen, der am Ende der Saison in meiner Gefriertruhe als Eigenbedarf liegen könnte ....
Bin gespannt, was die Dame vom Lörracher Amt morgen sagen wird
)
beste Grüße,
Andreas
Hallo Andreas,
mir gehts genauso wie Dir; ich suche ebenfalls schon seit einiger Zeit nach
dieser Formulierung innerhalb eines Gesetzes-Textes. Ich fand nichts
bisher, besitze aber eine Kopie eines Briefes vom Landratsamt
Alb-Donau-Kreis, der an eine Jagd-Vereinigung gerichtet ist. Dort steht
ebenfalls die Mengenangabe 1 kg pro Person und Tag. Jene bezeihen sich auf
die Bundesartenschutzverordnung ... dort steht aber nichts Konkretes. Tja,
wo kommt das jetzt her?
Grüßle
Juergen