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Re: Privatwald

Andreas ⌂, (vor 5910 Tagen) 8.003 Beiträge @ Martl

Hallo Martl,

wir deutschen Bürger haben das Glück, das das deutsche Recht uns das freie Betretrungsrecht von Wald und Flur einräumt. Egal ob Staats- oder Privatbesitz. Ausgenommen natürlich eingezäunte Gebiete (Wald darf man aber nicht "einfach so" einzäunen), Aufforstungen, Jagdgebiete, Wiesen über einer bestimmten Höhe und Schutzgebiete.

Auch das Sammeln von Beeren, Pilzen udn Pflanzen für den Eigenbedarf ist erlaubt, nur das gewerbsmäßige Sammeln bedarf der Genehmigung des Grundeigentümers.

Es kann also kein Privatwaldbesitzer Dir das Betreten seines Waldes und das Sammeln der Pilze dort verbieten.

beste Grüße,
Andreas

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