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geschützte Pilze ?

Bernd, (vor 9162 Tagen)

Hallo,

ich habe gestern beim Pilze suchen jeweils meherere Examplare des weissen Birkenpilzes, der Birken-Rotkappe, und der Eichen- oder Espen-Rotkappe gefunden. Diese gab es dort massenhaft, wir haben insgesammt ca. 4 kg eingesammelt (darunter aber auch ein paar Steinpilze). Heute habe ich in einem Buch gelesen, dass angeblich alle Raufussröhrlinge geschützt währen, weil sie so selten sind. Ist das so, oder ist diese Info veraltet? Wo kann ich aktuelle Infos zu geschützten Sorten bekommen? Seltene oder aus anderen gründen geschützte Arten würde ich ja schon lieber stehen lassen ...

Gruß, Bernd

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Re: geschützte Pilze ?

Florian, (vor 9162 Tagen) @ Bernd

Also wie ich das verstehe ist das folgendermasen(das betrifft in diesem Fall jene Arten die du beschrieben hast, welche in der Roten Liste zu finden sind!): Diese Pilze dürfen für den Eigenbedarf gesammelt werden. Man darf also nicht mal eben z.B. 50 Kilo Rotkappen sammeln und die dann an ein Hotel verkaufen. Dies ist im BLV Pilzführer beschrieben. Dort steht auch, dass dieses Sammeln für den Eigenbedarf in gemäßigten Mengen erlaubt ist. Wieviel allerdings hier gemäßigt und Eigenbedarf in Zahlen ausgedrückt bedeutet ist mir Unbekannt.

Für eine genaue Definition wäre ich auch dankbar. :)

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Re: geschützte Pilze ?

Thomas Pruß, (vor 9162 Tagen) @ Florian

Moin Florian und Bernd,
Florian hat recht, wenn er schreibt, dass geschützte Pilze für den Eigenbedarf gesammelt werden dürfen. Was die gemäßigten Mengen angeht, so hat der Gesetzgeber hier – zumindest in Deutschland – absichtlich keine Angaben gemacht, soll doch jeder selbst entscheiden, wieviel er verwerten kann.
Dem Gesetzgeber ging es in erster Linie auch darum zu verhindern, dass man aus dem Pilzesammeln (und dem Sammeln und angeln allgemein) einen wirtschaftlichen Vorteil zieht. Soll heißen, man darf kein Geld damit verdienen. Als Angler darf ich meinen Fang auch nicht verkaufen. Allerdings darf ich ihn verschenken. Wenn mir dann jemand dafür Köder gibt, oder, ein Pilzesucher der seinen Fund verschenkt, dafür z. B. ein Pilzbuch bekommt oder ein Essen, dann ist das kein wirtschaftlicher Vorteil!
Grüsslis
Thomas

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Re: geschützte Pilze ?

adi rehm, (vor 9162 Tagen) @ Thomas Pruß

Moin Florian und Bernd,
Florian hat recht, wenn er schreibt, dass geschützte Pilze für den
Eigenbedarf gesammelt werden dürfen. Was die gemäßigten Mengen angeht, so
hat der Gesetzgeber hier – zumindest in Deutschland – absichtlich keine
Angaben gemacht, soll doch jeder selbst entscheiden, wieviel er verwerten
kann.
Dem Gesetzgeber ging es in erster Linie auch darum zu verhindern, dass man
aus dem Pilzesammeln (und dem Sammeln und angeln allgemein) einen
wirtschaftlichen Vorteil zieht. Soll heißen, man darf kein Geld damit
verdienen. Als Angler darf ich meinen Fang auch nicht verkaufen.
Allerdings darf ich ihn verschenken. Wenn mir dann jemand dafür Köder
gibt, oder, ein Pilzesucher der seinen Fund verschenkt, dafür z. B. ein
Pilzbuch bekommt oder ein Essen, dann ist das kein wirtschaftlicher
Vorteil!
Grüsslis
Thomas

grüß euch allesamt,
mit geschützten pilzen halte ich es so:da ich in meiner umgebung die pilzflora einigermaßen zu kennen glaube, verzichte ich grundsätzlich und seit jahrzehnten auf das sammeln seltener pilze in diesen gebieten.(z.b. böhmische runzelverpel, kaiserling u.a.).in mir weniger bekannten gegenden halte ich mich im zweifelsfall zurück; da betrachte ich und sammle wenig. natürlich ist mir um die einhaltung von gesetzen zu tun, vielmehr aber um die erhaltung der pilzflora; wenigstens dort, wo es noch möglich ist.- das 2 1/2-kg-gesetz bei uns in österreich hingegen finde ich hingegen als eine dämliche alibi-regelung. unter umständen dürfte ich eine krause glucke, einen eichhasen oder zwei riesenboviste nichteinmal mit heim nehmen.
adi

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Rote Liste ist nicht gleich Artenschutzgesetz !!!

Andreas ⌂, (vor 9162 Tagen) @ Florian

Also wie ich das verstehe ist das folgendermasen(das betrifft in diesem Fall
jene Arten die du beschrieben hast, welche in der Roten Liste zu finden
sind!): Diese Pilze dürfen für den Eigenbedarf gesammelt werden. Man darf
also nicht mal eben z.B. 50 Kilo Rotkappen sammeln und die dann an ein
Hotel verkaufen. Dies ist im BLV Pilzführer beschrieben. Dort steht auch,
dass dieses Sammeln für den Eigenbedarf in gemäßigten Mengen erlaubt ist.
Wieviel allerdings hier gemäßigt und Eigenbedarf in Zahlen ausgedrückt
bedeutet ist mir Unbekannt.
Für eine genaue Definition wäre ich auch dankbar. :)

Hallo an alle Forumsteilnehmer,

es wird immer wieder durcheinandergebracht:
Die Rote Liste (der BRD, von Bayern oder Sachsen oder gar der Stadt Lücbeck) ist lediglich eine Aufzählung und Einordnung von Arten bzgl. ihrer relativen Seltenheit bzw. Gefährdung im jeweiligen Untersuchungsgebiet, vorgenommen durch anerkannt oder selbsternannte Spezialisten. Jeder kann eine Rote Liste eines von ihm selbst gewählten Gebiets erstellen. Von mir aus könnt ihr eine Rote Liste der gefährdeten Pilzarten in Georgs Balkonkästen erstellen.
Die Roten Listen sind ein Instrumentarium für Naturschutzbehöreden u.ä. Institutionen um die Schutzwürdigkeit eines bestimmten Gebietes einschätzen zu können. Diese richtig und vernünftig anzuwenden ist gar nicht so einfach (sie vernünftig zu erstellen auch nicht ....).
Keine Rote Liste hat irgendeine Gesetzesfunktion und kein Mensch kann auf ihrer Basis zur gerichtlichen Verantwortung für das Sammeln von Pilzarten gezogen werden. Wie derjenige das moralisch vertritt ist sein eigenes Problem.

Das gesetzgebende Organ das ihr meint ist die Bundesartenschutzverordnung. Darin sind aufgeführt, welche Pilze, Pflanzen etc. welchen (gerichtlichen) Schutzstatus haben. Das muss noch nicht einmal etwas mit der Seltenheit zu tun haben. So sind z.B. alle Orchideen geschützt um es für die Praxis zu vereinfachen, obwohl in vielen Gegenden das Gefleckte Knabenkraut zu hunderten die Straßengräben ziert.
In der letzten Fassung der Bundesartenschutzverordnung waren u.a. ALLE Leccinum und ALLE Boletus-Arten geschützt, mit der Einschränkung, dass der Steinpilz (B. edulis) und der Birkenpilz (L. scabrum) zu Eigenbedarf gesammelt werden darf, ABER NUR DIESE ARTEN, nicht etwa Rotkappen, Sommersteinpilz oder gar Königsröhrling.
Soweit mir bekannt ist, ist in der neuesten Version der Bundesartenschutzverordnung ÜBERHAUPT KEIN PILZ mehr enthalten, folglich gibt es auch keine geschützten Arten bei uns.

Also nochmal zusammengefaßt:
Rote Liste = Information OHNE jegliche Gesetzesfunktion
Bundesartenschutzverordnung = GESETZ zum Schutz von Arten

Beste Grüße,
Andreas

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Re: Rote Liste ist nicht gleich Artenschutzgesetz

Matzinger, (vor 9162 Tagen) @ Andreas

Hallo an alle Forumsteilnehmer,
es wird immer wieder durcheinandergebracht: Die Rote Liste (der BRD, von
Bayern oder Sachsen oder gar der Stadt Lücbeck) ist lediglich eine
Aufzählung und Einordnung von Arten bzgl. ihrer relativen Seltenheit bzw.
Gefährdung im jeweiligen Untersuchungsgebiet, vorgenommen durch anerkannt
oder selbsternannte Spezialisten. Jeder kann eine Rote Liste eines von ihm
selbst gewählten Gebiets erstellen. Von mir aus könnt ihr eine Rote Liste
der gefährdeten Pilzarten in Georgs Balkonkästen erstellen.
Die Roten Listen sind ein Instrumentarium für Naturschutzbehöreden u.ä.
Institutionen um die Schutzwürdigkeit eines bestimmten Gebietes
einschätzen zu können. Diese richtig und vernünftig anzuwenden ist gar
nicht so einfach (sie vernünftig zu erstellen auch nicht ....).
Keine Rote Liste hat irgendeine Gesetzesfunktion und kein Mensch kann auf
ihrer Basis zur gerichtlichen Verantwortung für das Sammeln von Pilzarten
gezogen werden. Wie derjenige das moralisch vertritt ist sein eigenes
Problem.
Das gesetzgebende Organ das ihr meint ist die Bundesartenschutzverordnung.
Darin sind aufgeführt, welche Pilze, Pflanzen etc. welchen (gerichtlichen)
Schutzstatus haben. Das muss noch nicht einmal etwas mit der Seltenheit zu
tun haben. So sind z.B. alle Orchideen geschützt um es für die Praxis zu
vereinfachen, obwohl in vielen Gegenden das Gefleckte Knabenkraut zu
hunderten die Straßengräben ziert.
In der letzten Fassung der Bundesartenschutzverordnung waren u.a. ALLE
Leccinum und ALLE Boletus-Arten geschützt, mit der Einschränkung, dass der
Steinpilz (B. edulis) und der Birkenpilz (L. scabrum) zu Eigenbedarf
gesammelt werden darf, ABER NUR DIESE ARTEN, nicht etwa Rotkappen,
Sommersteinpilz oder gar Königsröhrling.
Soweit mir bekannt ist, ist in der neuesten Version der
Bundesartenschutzverordnung ÜBERHAUPT KEIN PILZ mehr enthalten, folglich
gibt es auch keine geschützten Arten bei uns.
Also nochmal zusammengefaßt: Rote Liste = Information OHNE jegliche
Gesetzesfunktion
Bundesartenschutzverordnung = GESETZ zum Schutz von Arten
Beste Grüße,
Andreas

Hallo Andreas,
da kann ich nur zustimmen und die Bundesartenschutzverordnung ist nach meinen Informationen 1996 geändert worden.
gruß Matzinger

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Re: geschützte Pilze ?

Peter K., (vor 9162 Tagen) @ Bernd

Hallo,
ich habe gestern beim Pilze suchen jeweils meherere Examplare des weissen
Birkenpilzes, der Birken-Rotkappe, und der Eichen- oder Espen-Rotkappe
gefunden. Diese gab es dort massenhaft, wir haben insgesammt ca. 4 kg
eingesammelt (darunter aber auch ein paar Steinpilze). Heute habe ich in
einem Buch gelesen, dass angeblich alle Raufussröhrlinge geschützt währen,
weil sie so selten sind. Ist das so, oder ist diese Info veraltet? Wo kann
ich aktuelle Infos zu geschützten Sorten bekommen? Seltene oder aus
anderen gründen geschützte Arten würde ich ja schon lieber stehen lassen
...
Gruß, Bernd Hallo Bernd,

Thomas und Florian haben schon einiges zu Deiner Frage beigetragen.

Dennoch möchte ich ergänzen, dass meiner Meinung nach eine Art, wie die Eichenrotkappe (RL 3, Tendenz zu RL 2) gänzlich zu schützen ist. Man sollte auch den Status beachten (RL 0-3 = verschollen bis gefährdet, R = Rarität). Natürlich muss man ggf. erst mal ein paar FK sammeln, um die Art daheim zu bestimmen. Doch wenn die Erkenntnis gereift ist, dass es sich um eine seltene Art handelt, kann man sie doch beim nächsten Mal schonen. Es gibt doch genug andere(nicht seltene) Speisepilze.

Es würde doch auch kaum jemand auf die Idee kommen, einen Salat aus Orchideenblüten zu verspeisen, auch wenn die Orchidee davon nicht eingeht.

Gute Informationen über seltene Arten gibt die Rote LISTE der gefährdeten Großpilze in Deutschland (DGfM & NABU 1992, IHW-Verlag, Eching,
ISBN 3-9803083-2-4) sowie die regionalen Listen der einzelnen Bundesländer.

Desweiteren existiert ja der Verbreitungsatlas der Großpilze Deutschlands (West),Krieglsteiner 1991, Eugen Ulmer Verlag ISBN 3-8001-3318-0 (3 Bände). Er wurde im letzten Jahr im Buchversand (Humanitas) für 49,95 DM verscherbelt.

Die ausführlichsten Informationen über Ökologie und Verbreitung finden sich im
noch nicht vollständigen Die Großpilze Baden-Württembergs (z. Zt. Bd. 1-3).

Alles Gute,

Peter

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Re: geschützte Pilze ?

Andreas ⌂, (vor 9162 Tagen) @ Peter K.

Thomas und Florian haben schon einiges zu Deiner Frage beigetragen.
Dennoch möchte ich ergänzen, dass meiner Meinung nach eine Art, wie die
Eichenrotkappe (RL 3, Tendenz zu RL 2) gänzlich zu schützen ist. Man
sollte auch den Status beachten (RL 0-3 = verschollen bis gefährdet, R =
Rarität). Natürlich muss man ggf. erst mal ein paar FK sammeln, um die Art
daheim zu bestimmen. Doch wenn die Erkenntnis gereift ist, dass es sich um
eine seltene Art handelt, kann man sie doch beim nächsten Mal schonen. Es
gibt doch genug andere(nicht seltene) Speisepilze.
Es würde doch auch kaum jemand auf die Idee kommen, einen Salat aus
Orchideenblüten zu verspeisen, auch wenn die Orchidee davon nicht eingeht.
Gute Informationen über seltene Arten gibt die Rote LISTE der gefährdeten
Großpilze in Deutschland (DGfM & NABU 1992, IHW-Verlag, Eching,
ISBN 3-9803083-2-4) sowie die regionalen Listen der einzelnen Bundesländer.
Desweiteren existiert ja der Verbreitungsatlas der Großpilze Deutschlands
(West),Krieglsteiner 1991, Eugen Ulmer Verlag ISBN 3-8001-3318-0 (3
Bände). Er wurde im letzten Jahr im Buchversand (Humanitas) für 49,95 DM
verscherbelt.
Die ausführlichsten Informationen über Ökologie und Verbreitung finden sich
im
noch nicht vollständigen Die Großpilze Baden-Württembergs (z. Zt. Bd. 1-3).
Alles Gute,
Peter

Hallo Peter,

ich kann Dir insofern nur bedingt zustimmen, als das mit der Eichenrotkappe und "Tendenz RL 2" vielleicht für Deine Gegend zutreffen mag. Im Stuttgarter Raum ist es die einzige Rotkappe die in nennenswerten Mengen vorkommt, alle anderen sind sehr selten. Für hier würde ich sagen, dass wenn schon Rotkappen sammeln, dann bitte die Eichenrotkappe ....

Gruß,
Andreas