Re: Pilze sammeln nur in einer bestimmten Zeit!
Hall0 Richard,
hier mal ein Statement aus eine Jura-Forum:
"3.Was nun das Betreten in der Nacht betrifft, gibt es aufgrund des Gesetzes keine Norm, die das Betreten der öffentlichen Wege bei Nacht verbietet.
Aber da der Wald und dessen Tierwelt nach § 1 Bundeswaldgesetz aufgrund seiner Bedeutung für die Umwelt schutzwürdig sind, ergibt sich daraus konkludent das Recht, alle Handlungen zu unterbinden, die diesem Schutz entgegenstehen. Da in Bayern die Jagdsaison gerade beendet wurde (von Mai bis Ende September) kann es durchaus sein, dass Sie momentan keine Probleme bekommen."
Grüßle
Jürgen