Re: OT: Förster, Polizei etc.
Hallo Thomas et al
Hmmm, einfach weitergehen? Was will er denn machen? Dich erschießen (sofern
er als Förster überhaupt ein Jagdgewehr dabei hat)?
Handgreiflich darf ein Förster nicht werden; er ist nur eine Art "Waldpolizei" mit bestimmten Befugnissen: Verwarnen, Anzeigen. Wenn sich der Geahndete davon machen will, muss der Förster die Polizei holen - die dürfen dann allerdings "zulangen"
Grüßle
Jürgen