Re: Frage
Boletus aereus darf doch nicht gesammelt werden oder gibt es mittlerweile
Ausnahmen?
Gruss
Thomas
Hallo Thomas,
der ist komplett geschützt laut Bundesartenschutzverordnung, da gibt es keine Ausnahme, http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bartschv_2005/gesamt.pdf
viele Grüsse
Matthias