UPS ;-( ................und DANKE ! oT
Hallo Franz,
Du bist nicht auf dem neusten Stand. Das Tierschutzgesetz wurde geändert.
Erster Abschnitt: Grundsatz
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier
als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf
einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Wer es genau wissen will, hier ein Link:
http://www.pforzheim.de/servlet/page?_pageid=142&_dad=portal30&_schema=PORTAL30
Mit freundlichen Grüßen
Joachim