Re: Kellerpilze
Was die Meldepflicht anbelangt, wäre dies die Übung:
Sächsische Bauordnung (SächsBO) vom 18. März 1999 (GVBl. Nr. 4/1999 S. 553)
§ 16 Schutz gegen schädliche Einflüsse
(1)...
(2) Werden in Gebäuden Bauteile aus Holz oder anderen organischen Stoffen
vorn Hausbock, vorn echten Hausschwamm oder ...
Hallo Pilzmel,
sag ich doch, Meldepflicht für den Hausschwamm aber nicht für den Kellerwarzenschwamm.
In Sachsen (wo ich meine Holzschutzgutachterprüfung gemacht habe) gibts die Meldepflicht, in Sachsen - Anhalt eben nicht.
Gruß Pilzpeter