apropos Prüfungskommission
Hallo Peter, hallo Gunter
Bei einer PSV-Prüfung benennt der von der DGfM damit Beauftragte (momentan
meine Person) die dreiköpfige Prüfungskommission(!) und teilt sie mit.
Prüfer-Vorschläge können selbstverständlich gemacht werden, aber die
Entscheidung obliegt der DGfM. Wie soll die DGfM Prüfer benennen, wenn sie
nicht weiß, dass eine Prüfung stattfindet? (3. Fehler)
hier liegt für mich noch ein sehr nachvollziehbarer Grund warum eine Pilzberaterprüfung angemeldet werden muß. Die Beisitzer müssen nämlich laut Richtlinien der DGFM keine besondere Qualifikation besitzen, sie werden vom Beauftragten der DGFM bestimmt. Dieser wird sicherlich darauf achten, daß auch bei den Beisitzern die nötige Qualifikation vorhanden ist. Wäre eine vorherige Anmeldung nicht nötig, sollten zumindestens in den Richtlinien auch Anforderungen an die Beisitzer schriftlich festgehalten sein.
herzliche Grüße
Birgit