Hi Gerd,
Das wird wohl der Erlen-Grübling (Gyrodon lividus) sein. Da auf der Tastatur
das "B" neben dem "N" liegt, ist von einem Tippfehler
auszugehen.
Georg
Danke Georg,
meiner Bemerkung wegen "Erlengrünling" hätte ich wohl besser noch ein "Grins" hinzufügen sollen.
- Natürlich ist es der "Erlen-Grübling" (in BW ein RL3-Pilz), der in der Bundesartenschutzverordnung (1999) gelistet wird. Übrigens, ohne den für Speisepilze fast typischen Zusatz , dass Entnahme in "geringen Mengen" und für den "eigenen Gebrauch" zulässig ist. Er genießt also einen besonderen Schutz, und darf weder "abgeschnitten, abgepflückt, aus- oder abgerissen, ausgegraben, beschädigt oder vernichtet" werden !!!
---> Das gleiche gilt auch für "Kaiserling; Boletus aereus, appendiculatus, fechtneri, regius, speciosus; Hygrophorus marzuolus; "Grünling" und alle heimischen Arten der Gattungen Albatrellus, Hygrocybe.
Was mir bei dem Link weiterhin aufgefallen ist: Dort findet man zwei Artnamen (weißer- und gelber Bronze-Röhrling), die man in der "neueren Literatur" nicht mehr findet. Meines Wissens handelt es sich hierbei um
---> Boletus aereus (Schwarzhütiger Steinpilz)
---> Boletus appendiculatus (Anhängsel-Röhrling)
Übrigens, von dem Tippfehler "Erlen-Grünling" abgesehen finde ich es schon sonderbar, dass im Link die wissenschaftlichen Namen (findet man in der Verordnung) fehlen.
Grüße
Gerd