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Im Garten gefunden *PIC*

Hans aus ED, (vor 8126 Tagen)

Hallo,

heute habe ich im Garten meiner Schwiegereltern folgende Pilze in grösseren Stückzahlen angetroffen:

[image]

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Ich vermute, daß es sich um den Kegelingen Saftling, Hygrocybe conica handelt.
Sollte ich wie fast immer mal wieder falsch liegen würde ich mich über entsprechende Hinweise freuen.

Grüße Hans

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Re: Im Garten gefunden

Gerd-A, (vor 8126 Tagen) @ Hans aus ED

Hallo Hans,

Ich vermute, daß es sich um den Kegelingen Saftling, Hygrocybe conica
handelt.
Sollte ich wie fast immer mal wieder falsch liegen würde ich mich über
entsprechende Hinweise freuen.

- "Fast immer wieder mal falsch liegen" ---> Da übertreibst Du gewaltig !!!

Übrigens, außer Hygrocybe conica = H. nigrescens (Kegliger oder Schwärzender Saftling) fällt mir auch nichts ein.

Grüße und schönes Wochenende
Gerd

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Absolut richtig *PIC*

Andreas ⌂, (vor 8125 Tagen) @ Hans aus ED

Hallo,
heute habe ich im Garten meiner Schwiegereltern folgende Pilze in grösseren
Stückzahlen angetroffen:
Ich vermute, daß es sich um den Kegelingen Saftling, Hygrocybe conica
handelt.
Sollte ich wie fast immer mal wieder falsch liegen würde ich mich über
entsprechende Hinweise freuen.

Hallo Hans,

Du liegst richtig, dass ist der Kegelige Saftling. Ich ziehe den Namen Schwärzender Saftling vor, den kegelhütige gibt's mehr als schwärzende. Wie Du sicherlich anhand Deiner Kollektion selbst beobachten konntest, stimmt die Eigenschaft "kegelhütig" selten auf alle Pilze einer Kollektion, meist finden sich auch konvexhütige dazwischen oder diese überwiegen sogar. Auch die Größen variieren von 2-12 cm, wobei meiner Beobachtung nach die kleinen Fruchtkörper immer kegelhütig sind, die großen häufiger konvex als kegelig. Die Färbung variiert von tomatenrot über orangerot bis gelborange, auch fast zitronen- oder grüngelbe Exemplare ohne rote Töne kommen immer mal wieder vor ("var. chloroides").

Hier noch ein Bild das Tanja dieses Jahr auf dem Nordfriedhof in Jena aufgenommen hat, mit auffallend gelben Stielen die schön zum roten Hut und den schwarzgrau verfärbten Fraßstellen kontrastieren. Leider so dunkel gewachsen, dass man blitzen mußte.
[image]

Beste Grüße,
Andreas

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Re: Im Garten gefunden

Schwammerlkönig, (vor 8125 Tagen) @ Hans aus ED

Hallo,

habe in meinem "schlauen Buch" nachgesehen. Könnte sich auch um den kirschroten Saftling handeln. (Hygrocybe Coccinea) Der hat eine ziemlich große Variationsbreite.
Mit pilzigen Grüßen
"Schwammerlkönig" Peter

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Re: Im Garten gefunden

Andreas ⌂, (vor 8124 Tagen) @ Schwammerlkönig

Hallo,
habe in meinem "schlauen Buch" nachgesehen. Könnte sich auch um den
kirschroten Saftling handeln. (Hygrocybe Coccinea) Der hat eine ziemlich
große Variationsbreite.
Mit pilzigen Grüßen
"Schwammerlkönig" Peter

Hallo Peter,

nee, der Kirschrote Saftling kann es definitiv nicht sein, weil der nie schwärzt, nie einen so spitzkegeligen Hut hat und auch der Hut ein knalliges Kirschrot aufweist und ebenso wie der Stiel stets glatt ist (nicht längsfaserig). Wenn dieses Rot ausblaßt, dann zu orangeocker, nicht zu so leuchtend orange wie diese conicas.
Hier ist ausnahmsweise mal die Hutform tatsächlich ein gutes Merkmal und nicht nur als variabel zu vernachlässigen. Allerdings gibt es von conica/nigrescens auch stumpfhütige Exemplare, doch wenn sie spitzhütig sind, dann ist das ein wichtiges Artmerkmal. Vorsicht aber, bei den nicht schwärzenden Arten gibt es weitere spitzhütige Arten!

Beste Grüße,
Andreas

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Re: Im Garten gefunden

Schwammerlkönig, (vor 8124 Tagen) @ Andreas

Hallo Andreas,
danke für diesen wertvollen Hinweis. Man lernt doch nie aus :-)
Ich würde selbst gerne mal wieder kirschrote Saftlinge oder den "Größten Saftling finden" In Butterschmalz mit einem Hauch Salz, Pfeffer u. Petersílie schmecken sie einfach fantastisch !
Schöne Grüße
Peter

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Nach der Bundesartenschutzverordnung ...

Andreas ⌂, (vor 8124 Tagen) @ Schwammerlkönig

... Anlage 1 sind alle einheimischen Arten der Gattung Hygrocybe streng geschützt. Auch eine Entnahme für Eigenbedarf wie beim Pfifferling z.B. ist nicht gestattet. (http://www.karlsruhe.de/Maerkte/geschuetzte_pilze.htm).

Wie sinnvoll diese Liste ist sei mal dahingestellt. Aber gerade die nitrophoben Grünlandpilze sind wohl die am stärksten vom Artenrückgang betroffenen Pilze!

Nichts für ungut,
Andreas

Hallo Andreas,
danke für diesen wertvollen Hinweis. Man lernt doch nie aus :-)
Ich würde selbst gerne mal wieder kirschrote Saftlinge oder den "Größten
Saftling finden" In Butterschmalz mit einem Hauch Salz, Pfeffer u.
Petersílie schmecken sie einfach fantastisch !
Schöne Grüße
Peter

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Re: Nach der Bundesartenschutzverordnung ...

Schwammerlkönig, (vor 8124 Tagen) @ Andreas

Das hätte ich nicht gedacht. Ehrlich gestanden,ist es bestimmt 15 -18 Jahre her, dass ich mal welche gegessen habe, und das war auch das einzige Mal. Allerdings hatten diese Pilze ein höchst gutes Aroma.Deswegen schwärmte ich auch so davon. Jetzt wo ich es weiss, dass diese Art derart geschützt ist, werde ich selbstverständlich keine essen,falls ich mal welche finden sollte.
Schöne Grüße
Peter

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Re: Nach der Bundesartenschutzverordnung ...

Gerd-A, (vor 8123 Tagen) @ Andreas

... Anlage 1 sind alle einheimischen Arten der Gattung Hygrocybe streng
geschützt. Auch eine Entnahme für Eigenbedarf wie beim Pfifferling z.B.
ist nicht gestattet.
(http://www.karlsruhe.de/Maerkte/geschuetzte_pilze.htm).
Wie sinnvoll diese Liste ist sei mal dahingestellt. Aber gerade die
nitrophoben Grünlandpilze sind wohl die am stärksten vom Artenrückgang
betroffenen Pilze!
Nichts für ungut,
Andreas

Hallo Andreas,

vorweg:
Ich finde es gut, dass Du mal wieder an die Bundesartenschutzverordnung hinweist, auch wenn diese Liste wohl kaum sinnvoll ist.

===> Denn, was soll eine "Schutzverordnung", bei der "Rote Liste"-Arten nur weil sie beliebte Speisepilze sind für den Eigenbedarf (Menge leider nicht definiert !!!) freigegeben werden und andererseits ganze Gattungen (z. B. die Saftlinge, wenn ich mich recht erinnerere taucht ca. die Hälfte in "Roten Listen" auf) strenger geschützt werden.

===> Gut, der "besondere" Schutz von Saftlingen (als Gattung) hat ja schon etwas für sich. Denn dies führt dazu, dass es (vergleiche einen Beitrag, der -soweit ich mich erinnere- als Kommentierung zum Artenschutzgesetz 1886 bei den "Stuttgartern" erschienen ist) in Zukunft weniger Fehlbestimmungen in dieser Gattung gibt.

===> Und was Deinen Link angeht, da bin ich doch etwas überrascht: Da taucht ein mir nicht bekannter "Erlen-Grünling" auf. Da würde mich doch tatsächlich der "wissenschaftliche" Name interessieren.

Grüße
Gerd

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Re: Nach der Bundesartenschutzverordnung ...

Gerd-A, (vor 8123 Tagen) @ Schwammerlkönig

Das hätte ich nicht gedacht. Ehrlich gestanden,ist es bestimmt 15 -18 Jahre
her, dass ich mal welche gegessen habe, und das war auch das einzige Mal.
Allerdings hatten diese Pilze ein höchst gutes Aroma.Deswegen schwärmte
ich auch so davon. Jetzt wo ich es weiss, dass diese Art derart geschützt
ist, werde ich selbstverständlich keine essen,falls ich mal welche finden
sollte.
Schöne Grüße
Peter

Hallo Peter,

eigentlich wollte ich Dir ja nur "GlAUBE (nicht wissen !) ICH NICHT OT" antworten.

Aber, nachdem ich Dein "Profil" und Deine "Homepage" besucht habe muss ich Deine Aussage bezüglich "Verspeisen" von Saftlingen wohl akzeptieren und glauben.

Grüße
Gerd

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Re: Nach der Bundesartenschutzverordnung ...

Georg, (vor 8122 Tagen) @ Gerd-A

Hi Gerd,

===> Und was Deinen Link angeht, da bin ich doch etwas überrascht: Da
taucht ein mir nicht bekannter "Erlen-Grünling" auf. Da würde
mich doch tatsächlich der "wissenschaftliche" Name
interessieren.

Das wird wohl der Erlen-Grübling (Gyrodon lividus) sein. Da auf der Tastatur
das "B" neben dem "N" liegt, ist von einem Tippfehler auszugehen.

Georg

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Re: Nach der Bundesartenschutzverordnung ...

Gerd-A, (vor 8122 Tagen) @ Georg

Hi Gerd,
Das wird wohl der Erlen-Grübling (Gyrodon lividus) sein. Da auf der Tastatur
das "B" neben dem "N" liegt, ist von einem Tippfehler
auszugehen.
Georg

Danke Georg,

meiner Bemerkung wegen "Erlengrünling" hätte ich wohl besser noch ein "Grins" hinzufügen sollen.

- Natürlich ist es der "Erlen-Grübling" (in BW ein RL3-Pilz), der in der Bundesartenschutzverordnung (1999) gelistet wird. Übrigens, ohne den für Speisepilze fast typischen Zusatz , dass Entnahme in "geringen Mengen" und für den "eigenen Gebrauch" zulässig ist. Er genießt also einen besonderen Schutz, und darf weder "abgeschnitten, abgepflückt, aus- oder abgerissen, ausgegraben, beschädigt oder vernichtet" werden !!!
---> Das gleiche gilt auch für "Kaiserling; Boletus aereus, appendiculatus, fechtneri, regius, speciosus; Hygrophorus marzuolus; "Grünling" und alle heimischen Arten der Gattungen Albatrellus, Hygrocybe.

Was mir bei dem Link weiterhin aufgefallen ist: Dort findet man zwei Artnamen (weißer- und gelber Bronze-Röhrling), die man in der "neueren Literatur" nicht mehr findet. Meines Wissens handelt es sich hierbei um
---> Boletus aereus (Schwarzhütiger Steinpilz)
---> Boletus appendiculatus (Anhängsel-Röhrling)

Übrigens, von dem Tippfehler "Erlen-Grünling" abgesehen finde ich es schon sonderbar, dass im Link die wissenschaftlichen Namen (findet man in der Verordnung) fehlen.

Grüße
Gerd