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Ich gebe Jürgen recht, Detlef

Dedimyk, (vor 8058 Tagen) 1.693 Beiträge @ Jürgen

Hallo Habbi,

jetzt möchte ich Jürgen auch mal unterstützen und verweise auf die Bundesartenschutzverordnung (BASV) vom 18.9.1989.
Danach sind zum Beispiel Birkenpilze ( Leccinum alle Arten )bei uns in Niedersachsen und Bremen unter besonderen Schutz gestellt und dürfen nur in geringen Mengen für den eigenen Bedarf gesammelt werden ( ich weiß nicht wie es bei Euch ist ).
Dabei versteht es sich von selbst, dass man überständige Fruchtkörper stehen läßt und was anderes hat Jürgen nicht gesagt.
Erfahrungsgemäß werden diese Exemplare beim späteren Putzen zu Hause meisst entsorgt.
Diesen Ratschlag gebe übrigens ich auch den Ratsuchenden in meinen Pilzberatungen, auch mit Hinweis auf obige BASV und kann nur sagen, daß er in der Regel beherzigt wird.
Also keine Aufregung.

Gruß Detlef

Hallo Habbi,

die alten Exemplare hättest du besser zum Aussporen im Wald gelassen. Die
Heiderotkappe wird eh immer seltener.
Gruß, Jürgen

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