Das gibt es schon länger..
s. Termin am 24.07.2003.
http://www.umweltinstitut.org/cgi-bin/newsletter.cgi?&action=archiv
Viele Grüße
Karl-Heinz
Hallo Pilzfreunde!
Folgende Nachricht zu eurer Kenntnisnahme:
Wie aus gut unterrichteten Quellkreisen verlautbarte, soll behördlicherseits
eine schon seit geraumer Zeit als sehr schmerzlich empfundene Lücke in
unseren Wäldern geschlossen werden, und zwar durch den Einsatz
ehrenamtlicher, aber geprüfter Pilzmesser.
Ein/e Pilzmesser/in trägt die Verantwortung für ein bestimmtes, in seinen
Grenzen klar definiertes Territorium, den so genannten Messbezirk.
Erstrangige Aufgabe soll es sein, bereits im Vorfeld abzuklären, welche Pilze
zum Verzehr freigegeben werden und welche noch eine Schonfrist genießen.
Hierbei stellt der/die Pilzmesser/in lediglich fest, ob eine bestimmte,
normgerechte Mindestgröße erreicht wurde, nicht aber, ob ein Pilz
überhaupt verspeisbar ist. Hier gibt es also eine klare Zäsur zwischen den
Aufgabenbereichen des Pilzmessers und eines Pilzsachverständigen. Im
Gegenzug werden sich letztere nicht mehr damit befassen, über im
sammeltechnischen Sinne vernünftige Wachstumsstadien belehren zu wollen.
Ein zentimetergroßer Pfifferlingsembryo ist lediglich stillschweigend
sicherzustellen und mit den Personalien des Sammlers an den Dienst
habenden Pilzmesser weiterzuleiten. Dieser veranlaßt dann alles weitere
Unangenehme.
Es finden auch Überlegungen statt, durch Hinweistafeln an den Waldzugängen
kenntlich zu machen, ob ein Bezirk bereits vermessen wurde und freigegeben
ist. Bei Nicht-Beachtung drohen empfindliche Strafen, zum Beispiel
gemeinnütziger Einsatz als Pilzmesser/in.
Im Bezirk selbst werden Fruchtkörper von ausreichender Größe durch rote
Fähnchen, zu kleine hingegen durch blaue gekennzeichnet. Der Messvorgang
wird mit einem handelsüblichen Holzgliedermaßstab zur Durchführung
gebracht, so daß es nur einer minimalen Einarbeitungszeit bedarf, um diese
nutzbringende Tätigkeit beherrschen zu lernen. Voraussetzung sind
Einsatzbegeisterung, Freude am zeitigen Aufstehen und eine notariell
beglaubigte Quittung über festes Schuhwerk. Die Prüfung besteht aus einem
schriftlichen Teil (Umrechnen Zentimeter/Millimeter) und einem mündlichen
Teil (Lautes Zählen bis Einhundert).
Bewerbungen nehmen ab sofort alle Sekretariate der Landwirtschaftsministerien
der Länder (außer Sachsen) entgegen.
Beste Grüße! Pilzmel