was: Schwammerlkommerz - Antwort mit Details
Hi,
meistens werden ja Steinpilze und Pfifferlinge gehandelt.
Steinpilze zählen zu den geschützten Arten, und Du musst Dir eine Ausnahmegenehmigung besorgen, wenn Du mehr als nur eine geringe Menge für den Eigenbedarf sammeln willst.
Verkaufen darfst Du nicht mal ein einziges Gramm, ohne diese Genehmigung.
Selbst wenn Du zuviel findest, darfst Du sie nicht irgendeiner Gaststätte hinbringen. Weil Du ja gar nicht zuviel finden darfst! Du hättest Sie im Wald stehen lassen muessen.
In der Regel musst Du Dich von drei Sachen befreien lassen:
§20 f Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Zugriffsverbote)
Abs.2 Nr. 1 BNatSchG (Besitzverbot) und Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG (Vermarktungsverbot)
Die Gehnemigung wird befristet für eine bestimmte Art erteilt und auch räumlich begrenzt (in der Regel Gemarkung).
Die Zuständigkeit obliegt (in Bayern) der oberen Naturschutzbehörde (Regierung des jeweiligen Regierungsbezirkes); gem Art. 37 Abs. 4 BayNatSchG i.V.m. §1 Abs. 4 der Verordnung über die Zuständigkeiten im Artenschutz und § 31 Abs. 1 Nr. 1a BNatSchG i.V.m. § 2 Abs.2 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
Die Kosten für die Ausnahmegenehmigung liegen bei etwa 100,- DM für ca 2 Jahre
Bei Verstoss, können die Strafen ziemlich saftig sein (bis 20.000 DM, in schweren Fällen bis zu 50.000 DM).
Also lasst Euch nicht erwischen, falls Ihr zu den Schwarzsammlern gehört, die auch ich jedes Jahr wieder sehe.
Eine "gefüllte" Aldi Tüte ist zuviel!!
An Ausreden braucht Ihr gar nicht erst zu denken. Unwissenheit schuetzt nicht vor Strafe!
)
Ich hoffe ich konnte etwas zur Aufklärung beitragen.
Mich würde jetzt nur mal interessieren, wer, und wenn wie, schonmal kontrolliert wurde.
Cu,
Justin
