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was: Schwammerlkommerz - Antwort mit Details

Justin, (vor 9568 Tagen)

Hi,

meistens werden ja Steinpilze und Pfifferlinge gehandelt.

Steinpilze zählen zu den geschützten Arten, und Du musst Dir eine Ausnahmegenehmigung besorgen, wenn Du mehr als nur eine geringe Menge für den Eigenbedarf sammeln willst.
Verkaufen darfst Du nicht mal ein einziges Gramm, ohne diese Genehmigung.
Selbst wenn Du zuviel findest, darfst Du sie nicht irgendeiner Gaststätte hinbringen. Weil Du ja gar nicht zuviel finden darfst! Du hättest Sie im Wald stehen lassen muessen.

In der Regel musst Du Dich von drei Sachen befreien lassen:
§20 f Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Zugriffsverbote)
Abs.2 Nr. 1 BNatSchG (Besitzverbot) und Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG (Vermarktungsverbot)
Die Gehnemigung wird befristet für eine bestimmte Art erteilt und auch räumlich begrenzt (in der Regel Gemarkung).
Die Zuständigkeit obliegt (in Bayern) der oberen Naturschutzbehörde (Regierung des jeweiligen Regierungsbezirkes); gem Art. 37 Abs. 4 BayNatSchG i.V.m. §1 Abs. 4 der Verordnung über die Zuständigkeiten im Artenschutz und § 31 Abs. 1 Nr. 1a BNatSchG i.V.m. § 2 Abs.2 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)

Die Kosten für die Ausnahmegenehmigung liegen bei etwa 100,- DM für ca 2 Jahre

Bei Verstoss, können die Strafen ziemlich saftig sein (bis 20.000 DM, in schweren Fällen bis zu 50.000 DM).

Also lasst Euch nicht erwischen, falls Ihr zu den Schwarzsammlern gehört, die auch ich jedes Jahr wieder sehe.
Eine "gefüllte" Aldi Tüte ist zuviel!!

An Ausreden braucht Ihr gar nicht erst zu denken. Unwissenheit schuetzt nicht vor Strafe! ;-))

Ich hoffe ich konnte etwas zur Aufklärung beitragen.

Mich würde jetzt nur mal interessieren, wer, und wenn wie, schonmal kontrolliert wurde.

Cu,

Justin

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Re: was: Schwammerlkommerz - Antwort mit Details

Ewald, (vor 9568 Tagen) @ Justin

Hi,
meistens werden ja Steinpilze und Pfifferlinge gehandelt.
Steinpilze zählen zu den geschützten Arten, und Du musst Dir eine
Ausnahmegenehmigung besorgen, wenn Du mehr als nur eine geringe Menge für
den Eigenbedarf sammeln willst.
Verkaufen darfst Du nicht mal ein einziges Gramm, ohne diese Genehmigung.
Selbst wenn Du zuviel findest, darfst Du sie nicht irgendeiner Gaststätte
hinbringen. Weil Du ja gar nicht zuviel finden darfst! Du hättest Sie im
Wald stehen lassen muessen.
In der Regel musst Du Dich von drei Sachen befreien lassen: §20 f Abs. 1 Nr.
2 BNatSchG (Zugriffsverbote)
Abs.2 Nr. 1 BNatSchG (Besitzverbot) und Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG
(Vermarktungsverbot)
Die Gehnemigung wird befristet für eine bestimmte Art erteilt und auch
räumlich begrenzt (in der Regel Gemarkung).
Die Zuständigkeit obliegt (in Bayern) der oberen Naturschutzbehörde
(Regierung des jeweiligen Regierungsbezirkes); gem Art. 37 Abs. 4
BayNatSchG i.V.m. §1 Abs. 4 der Verordnung über die Zuständigkeiten im
Artenschutz und § 31 Abs. 1 Nr. 1a BNatSchG i.V.m. § 2 Abs.2 der
Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
Die Kosten für die Ausnahmegenehmigung liegen bei etwa 100,- DM für ca 2
Jahre
Bei Verstoss, können die Strafen ziemlich saftig sein (bis 20.000 DM, in
schweren Fällen bis zu 50.000 DM).
Also lasst Euch nicht erwischen, falls Ihr zu den Schwarzsammlern gehört, die
auch ich jedes Jahr wieder sehe.
Eine "gefüllte" Aldi Tüte ist zuviel!!
An Ausreden braucht Ihr gar nicht erst zu denken. Unwissenheit schuetzt nicht
vor Strafe! ;-))
Ich hoffe ich konnte etwas zur Aufklärung beitragen.
Mich würde jetzt nur mal interessieren, wer, und wenn wie, schonmal
kontrolliert wurde.
Cu,
Justin

Servus!!
Da hast du aber vollkommen recht!! Aber das iss das Problem heute: Wer kontrolliert das????? Ok, Steinpilze gibts zur Zeit zum Saufuttern!! Aber wir lange noch?? Na ja, andrerseits, iss dieser Schutz für diese Pilze auch irgendwie umsonst, wie man leider immer besser merkt!! Weil die Dobernigl, also die Steinpilze net durch das Sammeln geringer werden, sondern durch die Umweltverschmutzung!! Aber da gehört erst recht da mal richtig kontrolliert, was ein Sammler mit den Pilzen macht!! Weil so, wenn man mal nur die Hälfte stehen läßt, die da wachsen, vermehren sie sich, muß ich sagen, sakrisch!! Wenn ich einen einzigen Steinpilz sehe, so groß meine Versuchung aa iss, den wegzubrocken, den laß ich stehen!! Und jetzt seh ich, was mein Steinpilz, den ich voriges Jahr stehen hab lassen, gebracht hat!! 20 STEINPILZE AUF EINEN HAUFEN!!!!!!!!!!

Dann Schwammerl heil!!

Ewald!!

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Re: was: Schwammerlkommerz - Antwort mit Details

thomas, (vor 9568 Tagen) @ Justin

Hi,
meistens werden ja Steinpilze und Pfifferlinge gehandelt.
Steinpilze zählen zu den geschützten Arten, und Du musst Dir eine
Ausnahmegenehmigung besorgen, wenn Du mehr als nur eine geringe Menge für
den Eigenbedarf sammeln willst.
Verkaufen darfst Du nicht mal ein einziges Gramm, ohne diese Genehmigung.
Selbst wenn Du zuviel findest, darfst Du sie nicht irgendeiner Gaststätte
hinbringen. Weil Du ja gar nicht zuviel finden darfst! Du hättest Sie im
Wald stehen lassen muessen.
In der Regel musst Du Dich von drei Sachen befreien lassen: §20 f Abs. 1 Nr.
2 BNatSchG (Zugriffsverbote)
Abs.2 Nr. 1 BNatSchG (Besitzverbot) und Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG
(Vermarktungsverbot)
Die Gehnemigung wird befristet für eine bestimmte Art erteilt und auch
räumlich begrenzt (in der Regel Gemarkung).
Die Zuständigkeit obliegt (in Bayern) der oberen Naturschutzbehörde
(Regierung des jeweiligen Regierungsbezirkes); gem Art. 37 Abs. 4
BayNatSchG i.V.m. §1 Abs. 4 der Verordnung über die Zuständigkeiten im
Artenschutz und § 31 Abs. 1 Nr. 1a BNatSchG i.V.m. § 2 Abs.2 der
Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
Die Kosten für die Ausnahmegenehmigung liegen bei etwa 100,- DM für ca 2
Jahre
Bei Verstoss, können die Strafen ziemlich saftig sein (bis 20.000 DM, in
schweren Fällen bis zu 50.000 DM).
Also lasst Euch nicht erwischen, falls Ihr zu den Schwarzsammlern gehört, die
auch ich jedes Jahr wieder sehe.
Eine "gefüllte" Aldi Tüte ist zuviel!!
An Ausreden braucht Ihr gar nicht erst zu denken. Unwissenheit schuetzt nicht
vor Strafe! ;-))
Ich hoffe ich konnte etwas zur Aufklärung beitragen.
Mich würde jetzt nur mal interessieren, wer, und wenn wie, schonmal
kontrolliert wurde.
Cu,
Justin

hi justin!

wo steht das der boletus edulis in bayern zu den geschützten arten zählt??
kannste mir nen link zukommen lassen?ich wär dir diesbezüglich sehr dankbar..

ciao

Thomas

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Re: was: Schwammerlkommerz - Antwort mit Details

Karin, (vor 9567 Tagen) @ Ewald

Hi,
hier steht die Antwort: http://www.dgfm-ev.de/gs/1996_2/gs_962.html#Lebensmittel
Wie Heinz Ebert richtig sagt: "die Gesetze sind das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind". Pfifferlinge und Steinpilze - und noch ganz viele, viel seltenere und strenger geschützte Arten - sind vor dem Auge des Gesetzgebers immer noch "Marktpilze", so kurios sich das auch anhören mag. Solange es derartige "konkurrierenden Gesetze" gibt, wird man einen kommerziellen Pilzaufklauber nicht wirklich belangen können.
Hier ist Handlungsbedarf.... Nicht dort, wo einer einen Pilz umtritt.
Im übrigen ist die www.waldpranger.de im Entstehen. Näheres auf der Hauptseite der www.tintling.com
Karin

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Re: was: Schwammerlkommerz - Antwort mit Details

Justin, (vor 9566 Tagen) @ thomas

hi justin!
wo steht das der boletus edulis in bayern zu den geschützten arten zählt??
kannste mir nen link zukommen lassen?ich wär dir diesbezüglich sehr dankbar..

Hi Thomas,

steht in der Bundesartenschutzverordnung, Anlage 1, Spalte 1
Link hab ich keinen gefunden... Anlage wohl nicht im Internet vorhanden!?
Wenn DU einen findest sag mir doch auch Bescheid :-)

Drinstehen tut es auf jedenfall!

Cu,

Justin