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coco, (vor 7875 Tagen) 1.608 Beiträge @ Jogi

hallo jogi,

meines wissens ist "der" pfifferling c. cibarius s. str. in deutschland seit vielen jahren in RL 3 der grosspilze enthalten und "eingeschränkt geschützt".
d.h., sammeln ist nur für den eigenbedarf in mahlzeitmenge erlaubt. handel und verkauf deutscher pfifferlinge sind verboten und nur mit (teurer) sondergenehmigung des zuständigen regierungspräsidiums zulässig. eine solche ist z.b. im bayerischen wald oder mittleren schwarzwald, wo es noch/wieder reichlich pfiffels gibt, leicht zu bekommen.

gruss

coco

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