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Re: Eine Seltenheit und die Verwechslungsgefahr

zuehli ⌂, (vor 7389 Tagen) @ Ingo

Die Frage, die mir unter den Nägeln brennt: Sowohl im Bon als auch im Laux
ist
L. bresadolae als giftig gekennzeichnet; nicht bloß als giftverdächtig.
Hätte ich vielleicht besser daran getan, diese Kollektion zu vernichten, um
zu
verhindern, dass die insgesamt 10 Pilze von irgendwem als Parasol verspeist
würden?
Ich habe sie jedenfalls stehen lassen, und aufgrund des folgenden Regentages
hatte sie auch bis gestern noch niemand eingesammelt.
Eigentlich liegt hier meiner Meinung nach ein ziemlicher Grenzfall vor –
Naturschutz vs. Schutz von Menschenleben. Wie seht ihr das eigentlich?

Hallo Ingo,

zunächst: Du hast den Pilz richtig bestimmt.

Solche "Grenzfälle" gibt es täglich zuhauf. Willst Du alles vernichten oder abschaffen, was dem Menschen gefährlich werden könnte?
Dann sollte man als erstes die Autos abschaffen... und zum Schluß jeden Grünen Knollenblätterpilz umtreten.
Du hast ja vor Ort Aufklärungsarbeit geleistet, das ist doch schon ein guter Schritt.
Man muß auf die Eigenverantwortlichkeit der Menschen setzen und kann nicht jedem hinterher laufen , damit er kein dummes Zeug anstellt. Damit will ich im konkreten Fall sagen, wer Pilze ißt, die er nicht sicher bestimmt hat, muß auch mit den Folgen klarkommen. Schädliche Pilze (wohlgemerkt: für den Menschen schädlich) platt zu machen kann nicht im Sinne der Sache sein.

Gruß Harald

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