Hallo zusammen,
Theoretisch lt. BtMG könnte es also passieren, daß ein pilzkundlicher
Gesetzeshüter meinen Pilzkorb inspiziert und, falls einige Psilocybe zur
Bestimmung darunter sind, mir eine saftige Geldbuße droht.
Najaaa..
Zum einen schützt Unwissen nicht vor Strafe, richtig. Laut BtMG ist es verboten, solche Pilze zu sammeln, es sei denn für andere Zwecke wie z.B. Natursammlungen, wissenschaftliche Untersuchungen etc.
Auf der anderen Seite wird kein Staatsanwalt bei einem Hobbypilzbestimmer ohne sonstige Hinweise auf Drogenkonsum tätig werden. Außerdem:
§29 (5) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.
Witzigerweise:
§2
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist
1. Stoff:
eine Pflanze, ein Pflanzenteil oder ein Pflanzenbestandteil in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand sowie eine chemische Verbindung und deren Ester, Ether, Isomere, Molekülverbindungen und Salze - roh oder gereinigt - sowie deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen;
Pilze stehen da gar nicht drin.. ;) Naja, soll schon seit Jahren korrigiert werden - behaupten diverse Quellen zu dem Thema.