Vollkommen geschützte Pilze?

42, (vor 7008 Tagen)

Hallo Pilzler,

gibt es eigentlich noch vollkommen geschützte Pilze in D? Falls ja: ist
das bundeseinheitlich oder Ländersache? Hat einer eine Liste/Link speziell
für Bayern? Oder wenigstens eine Liste der teilweise geschützten (= sammeln
für den Eigenbedarf bis zu einer bestimmten Menge)?

Beste Grüße
Thomas '42' Wallner

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Re: Vollkommen geschützte Pilze?

Heinz Ebert ⌂, (vor 7008 Tagen) @ 42

Hallo Thomas,
hier ein entsprechender LINK: http://www.pilzarbeitskreis.de/PilzeundGesetze.htm
Alle dort aufgeführten Arten sind geschützt. Diejenigen, die nicht mit einem Stern versehen sind, dürfen gar nicht gesammelt werden, die mit Sternchen in geringen Mengen zum Eigenbedarf.
Inzwischen existieren aber auch Landeswaldgesetze, in denen bestimmt wird, dass ALLE Pilze nur in geringen Mengen zum Eigenbedarf gesammelt werden dürfen. Damit ist der Handel mit einheimischen Wildpilzen verboten, es sei denn, der Sammler hat eine spezielle Genehmigung.
Beste Grüße,
Heinz Ebert

Hallo Pilzler,
gibt es eigentlich noch vollkommen geschützte Pilze in D? Falls ja: ist
das bundeseinheitlich oder Ländersache? Hat einer eine Liste/Link speziell
für Bayern? Oder wenigstens eine Liste der teilweise geschützten (= sammeln
für den Eigenbedarf bis zu einer bestimmten Menge)?
Beste Grüße
Thomas '42' Wallner

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Re: Vollkommen geschützte Pilze?

bert, (vor 7008 Tagen) @ 42

Hallo Pilzler,
gibt es eigentlich noch vollkommen geschützte Pilze in D? Falls ja: ist
das bundeseinheitlich oder Ländersache? Hat einer eine Liste/Link speziell
für Bayern? Oder wenigstens eine Liste der teilweise geschützten (= sammeln
für den Eigenbedarf bis zu einer bestimmten Menge)?
Beste Grüße
Thomas '42' Wallner

Hallo thomas,
es gibt bei Pilzen einige besonders geschütze Arten (scheinbar keine strng geschützeten. (Weiter unten die Ausnahmen, die für privat gesammelt werden dürfen.

Gruß
Bert
Besonders geschütze Arten:
Fungi
Pilze

Albatrellus spp.7) 8) Schaf-Porling,
Semmel-Porlinge
– alle heimischen Arten
+

Amanita caesarea (Scop. ex Fr.) Pers. ex Schw. 7) 8) Kaiserling +

Boletus aereus Bull. ex Fr.7) 8) Weißer Bronze-Röhrling +

Boletus appendiculatus Schff. ex Fr.7) 8) Gelber Bronze-Röhrling +

Boletus edulis Bull. ex Fr.7) 8) Steinpilz +

Boletus fechtneri Vel.7) 8) Sommer-Röhrling +

Boletus regius Krbh.7) 8) Echter Königs-Röhrling +

Boletus speciosus Frost7) 8) Blauender Königs-Röhrling +

Cantharellus spp.7) 8) Pfifferlinge
– alle heimischen Arten
+

Gomphus clavatus (Pers. ex Fr.) S. F. Gray7) 8) Schweinsohr +

Gyrodon lividus (Bull. ex Fr.) Sacc.7) 8) Erlen-Grübling +

Hygrocybe spp.7) 8) Saftlinge
– alle heimischen Arten
+

Hygrophorus marzuolus (Fr.) Bres.7) 8) März-Schneckling +

Lactarius volemus Fr.7) 8) Brätling +

Leccinum spp.7) 8) Birkenpilze und Rotkappen
– alle heimischen Arten
+

Morchella spp.7) 8) Morcheln
– alle heimischen Arten
+

Tricholoma flavovirens (Pers. ex Fr.) Lund & Nannf.7) 8) Grünling +

Tuber spp.7) 8) Trüffel
– alle heimischen Arten

§ 2 Ausnahmen
(1) Die Verbote des § 42 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes gelten nicht für Pilze der nachstehend aufgeführten Arten, soweit sie in geringen Mengen für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden:

Boletus edulis Steinpilz

Cantharellus spp. Pfifferling - alle heimischen Arten

Gomphus clavatus Schweinsohr

Lactarius volemus Brätling

Leccinum spp. Birkenpilz und Rotkappe - alle heimischen Arten

Morchella spp. Morchel - alle heimischen Arten

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Re: Vollkommen geschützte Pilze?

tom66, (vor 7008 Tagen) @ Heinz Ebert

Hallo Thomas,
hier ein entsprechender LINK:
http://www.pilzarbeitskreis.de/PilzeundGesetze.htm
Alle dort aufgeführten Arten sind geschützt. Diejenigen, die nicht mit einem
Stern versehen sind, dürfen gar nicht gesammelt werden, die mit Sternchen
in geringen Mengen zum Eigenbedarf.
Inzwischen existieren aber auch Landeswaldgesetze, in denen bestimmt wird,
dass ALLE Pilze nur in geringen Mengen zum Eigenbedarf gesammelt werden
dürfen. Damit ist der Handel mit einheimischen Wildpilzen verboten, es sei
denn, der Sammler hat eine spezielle Genehmigung.
Beste Grüße,
Heinz Ebert

Das würde ja bedeuten, dass in Deutschland das Sammeln von Morcheln verboten wäre (gemäss dieser Liste)?!

Gruss

Tom66

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Re: auch Morcheln?

ziggi, (vor 7008 Tagen) @ Heinz Ebert

Hallo,

hier ein entsprechender LINK:
http://www.pilzarbeitskreis.de/PilzeundGesetze.htm
Alle dort aufgeführten Arten sind geschützt. Diejenigen, die nicht mit einem
Stern versehen sind, dürfen gar nicht gesammelt werden,

was ein Glück, dass ich noch nie welche gefunden hab (zumindest keine Spitz- und Speisemorcheln). Ich hätt mich ja strafbar gemacht.

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Re: Vollkommen geschützte Pilze?

blausprödler, (vor 7008 Tagen) @ 42

Hallo Thomas!

ich hatte da schon mal einen Beitrag:

Beitrag 117084

Gruß Wolfgang

Hallo Pilzler,
gibt es eigentlich noch vollkommen geschützte Pilze in D? Falls ja: ist
das bundeseinheitlich oder Ländersache? Hat einer eine Liste/Link speziell
für Bayern? Oder wenigstens eine Liste der teilweise geschützten (= sammeln
für den Eigenbedarf bis zu einer bestimmten Menge)?
Beste Grüße
Thomas '42' Wallner

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Re: Vollkommen geschützte Pilze?

Heinz Ebert ⌂, (vor 7008 Tagen) @ blausprödler

Hallo Wolfgang,
das Bundesnaturschutzgesetz mit diesen Bestimmungen gilt auch in Bayern, denn Bundesrecht bricht Landesrecht. Umgekehrt gilt der bayerische Bußgeldkatalog im ganzen Bundesgebiet, weil er viel umfangreicher Tatbestände regelt.
Gruß, Heinz Ebert

Hallo Thomas!
ich hatte da schon mal einen Beitrag:
Beitrag 117084
Gruß Wolfgang

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Auch Morcheln ! *oT*

Heinz Ebert ⌂, (vor 7008 Tagen) @ ziggi

- kein Text -

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Re: Vollkommen geschützte Pilze?

Andreas W, (vor 7008 Tagen) @ Heinz Ebert

Hallo Thomas,
hier ein entsprechender LINK:
http://www.pilzarbeitskreis.de/PilzeundGesetze.htm
Alle dort aufgeführten Arten sind geschützt. Diejenigen, die nicht mit einem
Stern versehen sind, dürfen gar nicht gesammelt werden, die mit Sternchen
in geringen Mengen zum Eigenbedarf.
Inzwischen existieren aber auch Landeswaldgesetze, in denen bestimmt wird,
dass ALLE Pilze nur in geringen Mengen zum Eigenbedarf gesammelt werden
dürfen. Damit ist der Handel mit einheimischen Wildpilzen verboten, es sei
denn, der Sammler hat eine spezielle Genehmigung.
Beste Grüße,
Heinz Ebert

Hallo Heinz,

die Gesetzeslage scheint ja wohl so zu sein, daß lediglich das Sammeln verboten ist. Das komplette Biotop zu zerstören (z. B. durch schwere Fahrzeuge) dagegen bleibt ohne Sanktionen! Wo ist denn da der Sinn?

schöne Grüße

Andreas

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Re: Vollkommen geschützte Pilze?

blausprödler, (vor 7008 Tagen) @ Heinz Ebert

Hallo Heinz Ebert,

natürlich hast du recht – aber ich habe bisher noch nicht einen Fall gehört, wo ein Bußgeld verhängt wurde, weil z.B ein Saftling von der Almwiese gepflückt wurde, obwohl alle Saftlinge laut Bundesartenschutzgesetz geschützt sind – Lach – einfach schwachsinnig, weil ein kleines Kind genauso wenig über diese Pilze weiß, wie die meisten Polizisten. Und wo kein Kläger. da auch kein Angeklagter!
Anders sieht es bei Unmengen von Pilzen aus. Da habe ich schon mal gelesen, das es hohe Strafen gab, weil ein ganzer Kofferraum voll Steinpilze gesammelt wurde – ohne Genehmigung! Und da liegt meist der Haken, es geht mehr ums Genehmigen und um Gebühren und Steuern als um Artenschutz!
Also Pilzsucher in Bayern – fürchtet euch nicht zuviel. Die bayrischen Polizisten wenden am liebsten bayrische Gesetze an … ich kenne einige und die sind gar nicht so auf Pilzsucher aus, sondern mehr auf andere Ganoven…

Pilzliche bayerische Grüße

Wolfgang

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Situation in der Schweiz

Harald Andres Schmid, (vor 7008 Tagen) @ 42

Hallo,

In der Schweiz gibt es auch eine Liste:

http://vapko.ch/de/protection/especes_protegees.php

Nicht ganz klar ist, wieviele Menschen in der Schweiz diese äusserst seltenen Arten erkennen würden.
Was man nicht kennt, ist auch schwierig zu schützen.
Ein fast unlösbares Problem.

Es wird bei darum auf einfache, schweizerische Art gelöst:
Man Pflügt mit den Rädern der schweren Waldbearbeitungs-Maschinen überall die Wälder gründlich um, dann können auch diese blöden, geschützten Pilze nicht mehr wachsen, und niemand kommt aus Versehen in Versuchung, etwas Verbotenes zu tun, indem er so ein Ding pflückt.
Genial, oder?

Gruss, Harald Andres

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Besonders bzw. streng geschützt

42, (vor 7008 Tagen) @ Heinz Ebert

Hallo Heinz,

ich muss meine Frage konkretisieren bzw. anders stellen:

laut der Anlage 1 zum Bundesartenschutzgesetz
http://de.wikipedia.org/wiki/Anlage_1_zur_Bundesartenschutzverordnung#Liste_der_nach_BA...
bzw.
http://bundesrecht.juris.de/bartschv_2005/anlage_1_26.html

sind einige Tiere/Pflanzen streng, besonders oder sogar
streng und besonders geschützt (bei den Pilzen gibts nur 'besonders'
geschützt).
Verstehe ich das richtig: streng geschützt hieße bei Pilzen: ich darf keine
entnehmen; besonders geschützt heißt: geringe Mengen für Eigengebrauch
sind erlaubt? Wenn ich das richtig verstehe, kann ich also alle Pilze (in
begrenzten Mengen) sammeln (da ja in der Liste die genannten Pilze 'nur'
besonders geschützt aufgezählt werden. Hier werden mit gleichem Schutz-
status
z.B. Boletus edulis und Tuber spp. genannt!)?

Beste Grüße
Thomas '42' Wallner

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Re: Vollkommen geschützte Pilze?

Heinz Ebert ⌂, (vor 7008 Tagen) @ 42

Also ich hab mich damals, als diese Bestimmungen rauskamen, mehrmals schriftlich darüber ausgelassen. Wer die beiden Aufsätze als Datei haben möchte, der soll mir eine Mail schreiben. Sie sind inzwischen gescannt und als PDF vorhanden.
Beste Grüße,
Heinz Ebert

Hallo Pilzler,
gibt es eigentlich noch vollkommen geschützte Pilze in D? Falls ja: ist
das bundeseinheitlich oder Ländersache? Hat einer eine Liste/Link speziell
für Bayern? Oder wenigstens eine Liste der teilweise geschützten (= sammeln
für den Eigenbedarf bis zu einer bestimmten Menge)?
Beste Grüße
Thomas '42' Wallner

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Re: Situation in der Schweiz

Tomps, (vor 7008 Tagen) @ Harald Andres Schmid

Es wird bei darum auf einfache, schweizerische Art gelöst: Man Pflügt mit den
Rädern der schweren Waldbearbeitungs-Maschinen überall die Wälder
gründlich um, dann können auch diese blöden, geschützten Pilze nicht mehr
wachsen, und niemand kommt aus Versehen in Versuchung, etwas Verbotenes zu
tun, indem er so ein Ding pflückt.

Wieso Schweiz? Das ist in Deutschland längst ebenfalls Usus. Irre, mit was für Geräten die durch den (ehemaligen) Wald drücken. Vollernter sind da noch das harmloseste.

Das Pilzlein vor dem schlimmen Pilzsucher schützen, den Zeigefinger heben weil die durch ihn verursachte Trittbelastung das Myzel schädigt und dann alles plattwalzen, um kräftig Kasse zu machen. Holz ist teuer geworden und (zumindest bei uns) die Wälder an private Firmen gegangen. Google mal nach Namen wie "Blauwald", kategorisiert nach "Produktionsvolumen"...

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Und Elfi läuft noch frei rum??? *oT*

Alis ⌂, (vor 7008 Tagen) @ Heinz Ebert

- kein Text -