sammelschein im hunsrück

inge krämer, (vor 6965 Tagen)

hallo, war gestern im hunsrück,mittelprächtig erfolgreich, große artenvielfalt und ziemlich naß. nun meine frage,als ich aus dem wald kam, blieb ein wagen neben mir stehen und ein mann fragte mich nach meinem sammelschein,dieser würde 15,- € kosten pro tag und man bekäme ihn bei der forstbehörde, ist dies wahr ? oder wollte der mich nur einschüchtern. wäre dankbar für eine auskunft,sammele natürlich nur zum hobby .schöne restwoche inge

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Halt ich fuer voelligen Quatsch! *oT*

Christoph G, (vor 6965 Tagen) @ inge krämer

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Re: sammelschein im hunsrück

Andreas ⌂, (vor 6965 Tagen) @ inge krämer

hallo, war gestern im hunsrück,mittelprächtig erfolgreich, große
artenvielfalt und ziemlich naß. nun meine frage,als ich aus dem wald kam,
blieb ein wagen neben mir stehen und ein mann fragte mich nach meinem
sammelschein,dieser würde 15,- € kosten pro tag und man bekäme ihn bei der
forstbehörde, ist dies wahr ? oder wollte der mich nur einschüchtern. wäre
dankbar für eine auskunft,sammele natürlich nur zum hobby .schöne
restwoche inge

Hallo Inge,

das war sicherlich Verarschung. Zwar braucht man als gewerblicher Sammler einen Sammelschein, aber den stellt die Untere Naturschutzbehörde aus, nicht die Forstbehörde. Und als privater Sammler kannst Du jederzeit alle Arten, die nicht in der Bundesartenschutzverordnung als verboten aufgeführt sind, "in vernünftiger Menge zum eigenen Gebrauch" sammeln.
Was nun eine "vernünftige Menge" ist, wird meist nicht explizit in den jeweiligen Landesgesetzen drin stehen. In den meisten Bundesländern hat sich wohl die Menge von 1 Kilo pro Person etabliert. In Thüringen geht man davon aus, dass man für 8 Personen ein Essen kochen könnte und daher 8 Kilo Pilze dafür sammeln darf (müssen ja noch geputzt werden). Eine sehr kulante Regelung, meine ich. Wenn ich mir vorstelle, dass jemand dann vom Schweinsohr (RL 0 in Thüringen seit den 40er Jahren) 8 Kilo aus dem Wald schleppt .....

Lass Dich nicht beirren in Deinem Hobby Pilzesammeln!

beste Grüße,
Andreas

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Eine Frage zum Sammelschein

olly, (vor 6965 Tagen) @ Andreas

Hallo zusammen!

Wenn in den Geschäften Steinpilze aus Deutschland angeboten werden, sind es dann die, die gewerblich legal gesammelt werden, oder darf man grundsätzlich keine Steinpilze (überhaupt Waldpilze) aus Deutschland kommerziell vertreiben? Ich habe ein Feinkostladen um die Ecke, der momentan Steinpilze aus Deutschland anbietet, und ich würde gerne wissen, ob ich die darauf ansprechen sollte oder nicht.

Wir wohnen im Ruhrgebiet. Vor kurzem sah ich in EDEKA Steinpilze aus dem Ruhrpott als Herkunftsland! Da seit Wochen niergendwo bei uns Steinpilze wachsen, war mir klar, dass es nicht sein kann. Bisher war ich der Meinung, dass in Deutschland der kommerzielle Vertrieb von Pilzen generell verboten ist, aber stimmt es? Wenn es Sammelscheine für gewerbliche Zwecke gibt, dann ....

Das würde mich wirklich sehr interessieren. Danke schon im voraus!

olly

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Re: Eine Frage zum Sammelschein

Andreas ⌂, (vor 6965 Tagen) @ olly

Hallo zusammen!
Wenn in den Geschäften Steinpilze aus Deutschland angeboten werden, sind es
dann die, die gewerblich legal gesammelt werden, oder darf man
grundsätzlich keine Steinpilze (überhaupt Waldpilze) aus Deutschland
kommerziell vertreiben? Ich habe ein Feinkostladen um die Ecke, der
momentan Steinpilze aus Deutschland anbietet, und ich würde gerne wissen,
ob ich die darauf ansprechen sollte oder nicht.
Wir wohnen im Ruhrgebiet. Vor kurzem sah ich in EDEKA Steinpilze aus dem
Ruhrpott als Herkunftsland! Da seit Wochen niergendwo bei uns Steinpilze
wachsen, war mir klar, dass es nicht sein kann. Bisher war ich der
Meinung, dass in Deutschland der kommerzielle Vertrieb von Pilzen generell
verboten ist, aber stimmt es? Wenn es Sammelscheine für gewerbliche Zwecke
gibt, dann ....
Das würde mich wirklich sehr interessieren. Danke schon im voraus!
olly

Hallo Olly,

es ist durchaus möglich, Steinpilz in Deutschland legal zu sammeln und zu handeln.
Voraussetzung ist aber eine Sammelgenehmigung, die man sich im Falle des Steinpilzes - weil er in der Bundesartenschutzverordnung drin steht - bei der Oberen Naturschutzbehörde, bzw. beim ihr übergeordneten Amt holen muss. In Ba.-Wü. wäre das das Regierungspräsidium, in Thüringen ist es das Ministerium für Umwelt, Natur und Landwirtschaft oder so ähnlich. Ferner muss man angeben, WO man die Pilze zu sammeln gedenkt und braucht dann auch die Erlaubnis des betreffenden Grundeigentümers.

In den allermeisten Fällen, vor allem wenn es sich um Ladengeschäfte handelt, werden die angebotenen Steinpilze auf dem Großmarkt gekauft sein. Dort müssten die Steinpilze dann entsprechend auch als "Deutsche Steinpilze" angeboten worden sein und der Händler dürfte dann auch wohl eine Genehmigung haben. Dass illegal in Deutschland gesammelte Steinpilze über den Großmarkt vertrieben werden kann ich mir nicht vorstellen. Eher vorstellen könnte ich mir da, dass der eine oder andere Schlaumeier die litauischen Steinpilze einfach als "deutsche Steinpilze" anbietet um einen höheren Kaufanreiz zu schaffen (würde frischere Qualität wegen kurzer Transportzeit und kein Problem mit eventueller Strahlenbelastung suggerieren).

Ich habe leider keinerlei Ahnung, wieviele Ausnahmegenehmigungen es in Deutschland für welche Pilzarten und für welche Mengen gibt. Allzuviel kann es meiner Meinung nach nicht sein. Jedenfalls habe ich den Verdacht, dass es weit weniger legal gesammelte Steinpilze zu kaufen gibt als unter der Bezeichnung "Deutsche Steinpilze" angeboten werden ....
Ist natürlich zunächst mal ne haltlose Unterstellung, aber wenn man überlegt, dass so gut wie kein Mensch überhaupt von diesen Gesetzen weiß, weder Sammler noch Händler, dann glaube ich nicht, dass ich da so falsch liege. Man lese nur mal zur Steinpilzzeit die Berichte in den Lokalzeitungen, wo stolze Sammler von hunderten Steinpilzen und Maronen vorgestellt werden (z.B. Freies Wort Ilmenau und Meinung, August 2006)! Noch dazu Sammler, die ganz frank und frei angeben, die Pilze (teilweise) an Restaurants zu verkaufen!
Gewerbsmäßiges Sammeln von Arten der Bundesartenschutzverordnung ohne Sammelgenehmigung ist eine Straftat, nicht etwa "nur" eine Ordnungswidrigkeit![/b]

Ob das nun Sinn macht oder nicht, das steht auf einem ganz anderen Blatt. Da können wir hier eine Diskussion lostreten, die keinen Raum mehr für andere Postings lässt. Fakt ist aber, dass diese Gesetze existieren, was wiederum bedeutet, dass man sich danach richten müsste. Und wenn mir da im Bereich Handel etwas nicht koscheres auffallen würde, dann würde ich auch entsprechende Anzeigen erstatten. Damit meine ich nicht den Pilzsammler, der sich an der Steinpilzschwemme für seine eigene Gefriertruhe Steinpilze in größerer Menge mitnimmt.

Gleiches gilt übrigens auch für den Pfifferling. Auch hier braucht man eine Sammelgenehmigung.

Nicht gelten tun diese Gesetze für Pilze aus dem Ausland, die Bundesartenschutzverordnung bezieht sich nur auf einheimische, wildlebende Populationen. Sollte man also Pfifferlinge eines Tages züchten können, dürfte man natürlich auch in Deutschland gezüchtete Pfifferlinge in unbeschränktem Maße in den Handel bringen.

beste Grüße,
Andreas

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gut zu wissen, danke andreas! *oT*

Brigitte Frank, (vor 6965 Tagen) @ Andreas

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Super! *oT*

olly, (vor 6965 Tagen) @ Andreas

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