Hallo Andreas,
was sieht der Gesetzgeber eigentlich für den Fall vor, wenn irgendwelche
Leute unsere schönen, geschützten Steinpilze und Pfifferlinge in Polen auf
dem Markt verkaufen? Seitdem die Grenzkontrollen weggefallen sind, ist es
mit den Kontrollen wohl nicht mehr so besonders bestellt. Ich glaube auch nicht,
dass diese irgendwelchen Pilzen Beachtung schenken würden.
Vielleicht kann sich unser Gaststättenbetreiber ja jenseits der Grenzen,
im offiziell genehmigten Rahmen, mit Edelpilzen eindecken. Die Herkunft
dürfte dann wohl egal sein.
Meine Meinung zu unseren Gesetzen diesbezüglich behalte ich besser für mich.
Ob die Steinpilze in einer besseren Saison im Wald vergammeln und vor sich
hinstinken, oder besser doch den Weg zu einer geschmorten Rehkeule im Gasthof
finden sollten...?!
Was soll man eigentlich tun, wenn man einer Krausen Glucke von deutlich über
einem Kilo Gewicht begegnet? Wohl besser eine Waage mit in den Wald nehmen,
zumindest in BW.
Habe ich eigentlich erwähnt, dass ich bei der Morchelsuche immer 10 Kumpels
mitnehme - nur für den Notfall.
Unterliegt das Sammeln von Heidelbeeren eigentlich auch irgendwelchen
Beschränkungen?
Deutsches Recht, seltsames Recht.
Grüsslis Ingo