Vorarlberg & Tirol Pilzschutz?

Markus_S, (vor 6638 Tagen)

Guten Abend zusammen

Unsere technische Kommission (alles Pilzfachfrauen und Pilzfachmänner, wie die offizielle Bezeichnung neu so schön formuliert ist) des Verein für Pilzkunde Zug und Umgebung, wird im September für ein Studienwochende in den Vorarlberg, respektive ins Tirol fahren.

Wer kann uns Informationen geben, ob es im Vorarlberg und/oder im Tirol sogenannte "Pilzschutzbestimmungen" gibt. Ich denke an "Schontage" an denen Pilzsammeln verboten ist oder Mengenbeschränkungen pro Person und Tag. Wie sieht es mit Schutzgebieten aus?
Oder kann mir jemand sagen, wo ich die entsprechende Auskunft dazu bekomme?

Keine Angst, es geht uns nicht darum kiloweise Steinpilze, Pfifferlinge, Schweinsohren usw. zu "räubern". Nein, nein, wir möchten einfach keine Probleme mit Gesetzesbestimmungen bekommen.
Schlagzeilen wie "Pilzkontrolleure beim verbotenen Sammeln erwischt" oder "Schweizer Pilzverein räubert im Tirol" auf der Titelseite der Boulvardpresse möchten wir vermeiden ;-)

Für konkrete Informationen und Hinweise danke ich euch herzlich.

Freundliche Grüsse
Markus_S

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Re: Vorarlberg & Tirol Pilzschutz?

Snowwhite ⌂, (vor 6638 Tagen) @ Markus_S

Hallo Marcus!

Da noch keiner andere eine Antwort gegeben hat, versuche ich es einmal. Wir ziehen an diesem WE nach Tirol (Zugspitze). Ich weiß, dass nur an geraden Tagen gesammelt werden darf und ca. 1 kg / Person bzw. Familienmitglied. Wo du das nachschauen kannst, weiß ich nicht. Einheimische halten sich nicht dran - aber ihr seid nicht einheimisch.

Im pilzforum.eu habe ich mehr Österreicher entdeckt. Vielleicht versuchst du es dort?

Viel Spaß und eine erfolgreiche Zeit.
-Rebecca

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Re: Vorarlberg & Tirol Pilzschutz?

Kampsteiner, (vor 6635 Tagen) @ Markus_S

Hallo Markus,

ich bin erst heute wieder vom Berg herabgestiegen und kann Dir daher erst jetzt antworten. Dein Thema ist ja durch die "Lavanttaler Affäre" gerade wieder heiß diskutiert.

Grundsätzlich erlaubt das (Bundes-)Forstgesetz 1975 im § 33 den freien Aufenthalt im Wald zu Erholungszwecken, aber eben nur den Aufenthalt. Alles Andere, wie Sammeln von Früchten und Pilzen, Reiten, Fahren, Schifahren etc. erfordert die Zustimmung (oder Duldung) des Waldeigentümers.

Der Naturschutz ist Ländersache und demgemäß in jedem Bundesland anders geregelt. Nachstehend habe ich Dir die relevanten Bestimmungen für Tirol und Vorarlberg heruntergeladen (Originalzitate):

Tirol: Tiroler Pilzschutzverordnung 2005

§ 2

(1) Wild wachsende, essbare Pilze dürfen in der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr in einer Menge von höchstens 2 kg pro Person und Tag gesammelt und befördert werden.

(2) Beim Sammeln von wild wachsenden Pilzen ist die Verwendung von Rechen, Haken und ähnlichen mechanischen Hilfsmitteln verboten.

(3) Organisierte Veranstaltungen zum Sammeln von wild wachsenden Pilzen sind verboten.

Vorarlberg: Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung

§ 4 Sammeln von Pilzen und Enzianwurzeln

(1) Pilze dürfen nur in der Zeit von 8 bis 17 Uhr und nur in einer Menge von höchstens 2 kg Frischgewicht je Person und Tag gesammelt werden. Es dürfen nur solche Pilze gesammelt werden, die der Sammler vorher als essbare Art erkennt.

(2) Beim Graben nach Wurzeln muss eine schriftliche Erlaubnis des Grundeigentümers mitgeführt werden. Diese hat das Sammelgebiet und den Zeitpunkt des Sammelns zu enthalten. Die Wurzeln dürfen höchstens bei der Hälfte der Pflanzen der gesammelten Art, gleichmäßig verteilt über das Sammelgebiet, entnommen werden.

Ich hoffe, dass ich Euch damit helfen konnte und wünsche trotzdem einen schönen Aufenthalt in Österreich.

LG Hans

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Re: Vorarlberg & Tirol Pilzschutz?

Markus_S, (vor 6634 Tagen) @ Kampsteiner

Guten Abend Hans

Besten Dank für deine ausführlichen Informationen. Somit sollte unseren Exkursionen eigentlich nichts mehr im Wege stehen. Jetzt müssen dann nur noch das Wetter und die Pilze "mitspielen".

Gruss Markus_S

Hallo Markus,
ich bin erst heute wieder vom Berg herabgestiegen und kann Dir daher erst
jetzt antworten. Dein Thema ist ja durch die "Lavanttaler
Affäre" gerade wieder heiß diskutiert.
Grundsätzlich erlaubt das (Bundes-)Forstgesetz 1975 im § 33 den freien
Aufenthalt im Wald zu Erholungszwecken, aber eben nur den Aufenthalt.
Alles Andere, wie Sammeln von Früchten und Pilzen, Reiten, Fahren,
Schifahren etc. erfordert die Zustimmung (oder Duldung) des
Waldeigentümers.
Der Naturschutz ist Ländersache und demgemäß in jedem Bundesland anders
geregelt. Nachstehend habe ich Dir die relevanten Bestimmungen für Tirol
und Vorarlberg heruntergeladen (Originalzitate): Tirol: Tiroler
Pilzschutzverordnung 2005
§ 2
(1) Wild wachsende, essbare Pilze dürfen in der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00
Uhr in einer Menge von höchstens 2 kg pro Person und Tag gesammelt und
befördert werden.
(2) Beim Sammeln von wild wachsenden Pilzen ist die Verwendung von Rechen,
Haken und ähnlichen mechanischen Hilfsmitteln verboten.
(3) Organisierte Veranstaltungen zum Sammeln von wild wachsenden Pilzen sind
verboten.
Vorarlberg: Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Gesetzes über
Naturschutz und Landschaftsentwicklung
§ 4 Sammeln von Pilzen und Enzianwurzeln
(1) Pilze dürfen nur in der Zeit von 8 bis 17 Uhr und nur in einer Menge von
höchstens 2 kg Frischgewicht je Person und Tag gesammelt werden. Es dürfen
nur solche Pilze gesammelt werden, die der Sammler vorher als essbare Art
erkennt.
(2) Beim Graben nach Wurzeln muss eine schriftliche Erlaubnis des
Grundeigentümers mitgeführt werden. Diese hat das Sammelgebiet und den
Zeitpunkt des Sammelns zu enthalten. Die Wurzeln dürfen höchstens bei der
Hälfte der Pflanzen der gesammelten Art, gleichmäßig verteilt über das
Sammelgebiet, entnommen werden.
Ich hoffe, dass ich Euch damit helfen konnte und wünsche trotzdem einen
schönen Aufenthalt in Österreich.
LG Hans