... wäre auch schlimm, wenn dem nicht so wäre ... sonst würden mir z.B. die Bewohner des oberen bayrischen Waldes sehr leid tun, wenn die "Ihren" Wald nicht mehr betreten dürften .... der ist nämlich meines Wissens nach zum Großteil im Privatbesitz der Adelsfamilie "von Thurn und Taxis".
So wie übrigens auch 46% der gesamten Waldfläche Deutschlands im Privatbesitz sind ...
Wobei ich die Diskussion noch mal gerne ausweiten würde:
In einem Vorgarten vor einem Mehrfamilien-Mietshaus hier im Dorf steht eine Birke mit jeder Menge Steinis darunter ... wer hat denn da rechtlich den Anspruch drauf???
Der Eigentümer, die Mieter oder jeder (weil die Pilze ja nicht "angepflanzt" wurde, wie z.B. ein Apfelbaum)???
Der Vorgarten ist lediglich mit einem ca. 40 cm hohen Zaun umgeben, um wahrscheinlich nur Hunde von ihrem Geschäft abzuhalten ...ansonsten ist das Grundstück offen betretbar ...
Sind hier irgendwelche Rechtsanwälte im Forum??? *hihi*
Grüsse, Ronny
Hallo Martl,
wir deutschen Bürger haben das Glück, das das deutsche Recht uns das freie
Betretrungsrecht von Wald und Flur einräumt. Egal ob Staats- oder
Privatbesitz. Ausgenommen natürlich eingezäunte Gebiete (Wald darf man
aber nicht "einfach so" einzäunen), Aufforstungen, Jagdgebiete,
Wiesen über einer bestimmten Höhe und Schutzgebiete.
Auch das Sammeln von Beeren, Pilzen udn Pflanzen für den Eigenbedarf ist
erlaubt, nur das gewerbsmäßige Sammeln bedarf der Genehmigung des
Grundeigentümers.
Es kann also kein Privatwaldbesitzer Dir das Betreten seines Waldes und das
Sammeln der Pilze dort verbieten.
beste Grüße,
Andreas