Privatwald

Martl, (vor 5901 Tagen)

Hallo zusammen,

heute war ich after work wieder an meiner neuen Lieblingslocation und als ich grad ein paar Meter der Waldweg reingegangen war, rief mich ein Frau mit einem riesigen Heurechen, und meinte ich solle doch woanders Pilze suchen gehen, denn das hier wäre Privatwald, und zwar ihrer.

Nun frage ich mich bzw. euch, wie das denn so ist mit den Privatwäldern.
Was darf ich dort und was nicht? Wie sind euere Erfahrungen damit?

Ich hab dann woanders geparkt und auch nur fotografiert (Beitrag folgt).

Besten Dank & LG
Martl

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Re: Privatwald

schdaipilz, (vor 5901 Tagen) @ Martl

hallo

also soviel ich weiß darf man pilze auch in privatwäldern sammeln, aber natürlich nicht mit dem auto, damit muss man schon auf öffentlichen wegen bleiben.

mfg schdaipilz

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Re: Privatwald?ich würde das respektieren!"hihihi" *oT*

Hans hurter, (vor 5901 Tagen) @ Martl

- kein Text -

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Egal...

Christoph G, (vor 5901 Tagen) @ Martl

Hallo Martl,
Privatwald bezeichnet lediglich die Eigentumsform, d.h. der gehört halt nicht dem Land oder einer Gemeinde sondern irgendeinem Waldbauern oder so. Dort gelten genau die gleichen Betretungsrechte nach dem jeweiligen Landeswaldgesetz. Es kann Dir also kein Privatwaldbesitzer generell verbieten in seinem Wald spazieren zu gehen oder auch Pilze suchen.

LG Christoph

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Re: Privatwald

Andreas ⌂, (vor 5901 Tagen) @ Martl

Hallo Martl,

wir deutschen Bürger haben das Glück, das das deutsche Recht uns das freie Betretrungsrecht von Wald und Flur einräumt. Egal ob Staats- oder Privatbesitz. Ausgenommen natürlich eingezäunte Gebiete (Wald darf man aber nicht "einfach so" einzäunen), Aufforstungen, Jagdgebiete, Wiesen über einer bestimmten Höhe und Schutzgebiete.

Auch das Sammeln von Beeren, Pilzen udn Pflanzen für den Eigenbedarf ist erlaubt, nur das gewerbsmäßige Sammeln bedarf der Genehmigung des Grundeigentümers.

Es kann also kein Privatwaldbesitzer Dir das Betreten seines Waldes und das Sammeln der Pilze dort verbieten.

beste Grüße,
Andreas

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Re: Ganz bestimmt, Hans! ;o)

Martl, (vor 5901 Tagen) @ Hans hurter

... da wachsen auch herrliche Steinis...

LG
Martl

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Re: Privatwald

Ronny, (vor 5900 Tagen) @ Andreas

... wäre auch schlimm, wenn dem nicht so wäre ... sonst würden mir z.B. die Bewohner des oberen bayrischen Waldes sehr leid tun, wenn die "Ihren" Wald nicht mehr betreten dürften .... der ist nämlich meines Wissens nach zum Großteil im Privatbesitz der Adelsfamilie "von Thurn und Taxis".
So wie übrigens auch 46% der gesamten Waldfläche Deutschlands im Privatbesitz sind ...

Wobei ich die Diskussion noch mal gerne ausweiten würde:
In einem Vorgarten vor einem Mehrfamilien-Mietshaus hier im Dorf steht eine Birke mit jeder Menge Steinis darunter ... wer hat denn da rechtlich den Anspruch drauf???
Der Eigentümer, die Mieter oder jeder (weil die Pilze ja nicht "angepflanzt" wurde, wie z.B. ein Apfelbaum)???
Der Vorgarten ist lediglich mit einem ca. 40 cm hohen Zaun umgeben, um wahrscheinlich nur Hunde von ihrem Geschäft abzuhalten ...ansonsten ist das Grundstück offen betretbar ...

Sind hier irgendwelche Rechtsanwälte im Forum??? *hihi*

Grüsse, Ronny

Hallo Martl,
wir deutschen Bürger haben das Glück, das das deutsche Recht uns das freie
Betretrungsrecht von Wald und Flur einräumt. Egal ob Staats- oder
Privatbesitz. Ausgenommen natürlich eingezäunte Gebiete (Wald darf man
aber nicht "einfach so" einzäunen), Aufforstungen, Jagdgebiete,
Wiesen über einer bestimmten Höhe und Schutzgebiete.
Auch das Sammeln von Beeren, Pilzen udn Pflanzen für den Eigenbedarf ist
erlaubt, nur das gewerbsmäßige Sammeln bedarf der Genehmigung des
Grundeigentümers.
Es kann also kein Privatwaldbesitzer Dir das Betreten seines Waldes und das
Sammeln der Pilze dort verbieten.
beste Grüße,
Andreas

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Re: Danke euch für diese Aufklärung!!! *oT*

Martl, (vor 5900 Tagen) @ Martl

- kein Text -