Pilze sammeln nur in einer bestimmten Zeit!

Richi, (vor 5485 Tagen)

Hallo,
vor kurzem habe ich in unserer Lokalzeitung gelesen, dass das Ausgrabe von Pilzen und das Betreten des Waldes für die Pilzsammler von 18:oo Uhr bis 9:oo Uhr verboten ist.
Kann mir einer sagen ob das stimmt oder macht sich da einer selber ein Gesetz?

Schöne Grüße
Richard

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Re: Pilze sammeln nur in einer bestimmten Zeit!

Der Juergen, (vor 5485 Tagen) @ Richi

Hall0 Richard,

hier mal ein Statement aus eine Jura-Forum:

"3.Was nun das Betreten in der Nacht betrifft, gibt es aufgrund des Gesetzes keine Norm, die das Betreten der öffentlichen Wege bei Nacht verbietet.
Aber da der Wald und dessen Tierwelt nach § 1 Bundeswaldgesetz aufgrund seiner Bedeutung für die Umwelt schutzwürdig sind, ergibt sich daraus konkludent das Recht, alle Handlungen zu unterbinden, die diesem Schutz entgegenstehen. Da in Bayern die Jagdsaison gerade beendet wurde (von Mai bis Ende September) kann es durchaus sein, dass Sie momentan keine Probleme bekommen."

Grüßle
Jürgen

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Re: Pilze sammeln nur in einer bestimmten Zeit!

Melli, (vor 5485 Tagen) @ Richi

Hallo Richard,

ich komme gerade frisch aus dem Pilzkurs, da ist dieses Thema im Zusammenhang mit den ganzen gesetzlichen Regelungen auch aufgetaucht. Wir haben erklärt bekommen, dass das Betreten des Waldes ABSEITS der Wege nachts (genau genommen wohl eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang) verboten ist.

Herzliche Grüße
Melanie

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so kenne ich das auch! *oT*

Stephan Weißer, (vor 5484 Tagen) @ Melli

- kein Text -

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Re: Pilze sammeln nur in einer bestimmten Zeit!

Der Juergen, (vor 5484 Tagen) @ Melli

Hallo Melanie,

so ähnlich kenne ich das auch von den Fahrgenehmigungen, allerdings darf man da Nachts auch nicht auf den öffentlichen Wegen unterwegs sein. In den Landes-Waldgesezen (BW) findet man das jedoch nirgends.

Grüßle
Jürgen