Bärlauch am Spriessen

Manfred, (vor 8284 Tagen)

Hallo!
Gestern habe ich an der Uferböschung der Aare (Kanton Bern), Südhang 450 NN, den ersten Bärlauch entdeckt! Die Triebe waren 4-5 cm hoch, aber meist noch zusammengerollt. Leider hatte ich keine Kamera dabei. Heute liegen 10 cm Neuschnee darauf. Das für diese Woche vorherrschende Winterwetter wird wohl die weitere Entwicklung noch etwas bremsen.

Manfred

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gehe nach dem Schnee wieder auf Pirsch! *oT*

Hans hurter, (vor 8284 Tagen) @ Manfred

- kein Text -

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Überraschung beim Bärlauch-Sammeln

Gerd-A, (vor 8283 Tagen) @ Manfred

Hallo!
Gestern habe ich an der Uferböschung der Aare (Kanton Bern), Südhang 450 NN,
den ersten Bärlauch entdeckt! Die Triebe waren 4-5 cm hoch, aber meist
noch zusammengerollt. Leider hatte ich keine Kamera dabei. Heute liegen 10
cm Neuschnee darauf. Das für diese Woche vorherrschende Winterwetter wird
wohl die weitere Entwicklung noch etwas bremsen.
Manfred

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Was so beim Bärlauchsammeln passieren kann:

Grüße Gerd

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Re: Überraschung beim Bärlauch-Sammeln

Thomas Pruß, (vor 8282 Tagen) @ Gerd-A

Moin Gerd,
die Fallenjagd hat durchaus ihre Berechtigung in der modernen Jagd. Aber: Schwanenhalsfallen sind, da es sich um so genannte „Schlagfallen“ handelt, überall verboten. Totschlagfallen dürfen nämlich nur noch auf Zug auslösen und nicht mehr auf Druck. Da es eine illegale Falle ist und sie zudem mangelhaft gesichert war, ermittelt die Staatsanwaltschaft zu Recht. Der Jäger dürfte seinen Jagdschein los sein…
Grüsslis
Thomas

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Re: Überraschung beim Bärlauch-Sammeln

Karl Keck ⌂, (vor 8282 Tagen) @ Thomas Pruß

Der Jäger dürfte seinen Jagdschein los sein…
Grüsslis
Thomas

Hallo Thomas,

wenn sich denn feststellen lässt, welcher Fallensteller da am Werk war ...
Grüße, Karl

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Re: Überraschung beim Bärlauch-Sammeln

Thomas Pruß, (vor 8282 Tagen) @ Karl Keck

Hallo Karl,
drüben im DGfM-Forum kam dazu schon die Antwort: Der Fallensteller hat sich sofort bei der Polizei gemeldet. Dass er jetzt um seinen Jagdschein und die Fallenlizens fürchtet, ist wohl klar. In den meisten Fällen ist man den Schein los, wenn es auf der Jagd zu Personenschäden kommt. Im mindesten Fall aber sind empfindliche Buß- und Schmerzensgelder zu zahlen.
Ich hatte im DGfM-Forum geschrieben, dass Totschlagfallen (zu denen gehört die Schwanenhalsfalle) nur noch erlaubt sind, wenn sie auf Zug auslösen und nicht auf Druck, also nicht, wenn man in sie hineingreift und drauf drückt. Ob diese Bestimmung aber für alle Bundesländer gilt, weiß ich leider (noch) nicht. Außerdem müssen Fallen unbedingt so aufgestellt und gesichert sein, dass Menschen nicht verletzt werden können (z. B. in speziellen Fallenbauten in die Fuchs oder Marder einfahren müssen, um an die Falle zu kommen).
Grüsslis
Thomas

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Re: Überraschung beim Bärlauch-Sammeln

42, (vor 8282 Tagen) @ Thomas Pruß

Hi Thomas,

was hat's denn mit dem Aal im Aquarium auf sich? Erzähl doch mal ...

Thomas

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Aal, ist aber off topic!!!!

Thomas Pruß, (vor 8281 Tagen) @ 42

Moin Thomas,
Mein Aal „Aalbert“ führt ein recht beschauliches Leben in seinem Aquarium. Er hat einen Bereich mit Sand und einen mit Steinen. Dazu gehört auch ein großer Lavabrocken, unter dem er sich ganz besonders gerne aufhält, weil er von da alles sieht, ohne selbst gesehen zu werden (wobei ich mich immer frage, WAS ein Aal eigentlich sieht).
Dieses ist sein Reich und das muss so sein wie es ist.
Denn manchmal muss ich das Aquarium auch reinigen. Dabei verschiebe ich ja zwangsläufig auch die Steine oder stapele sie anders aufeinander, nachdem ich sie von Algen gereinigt habe. Das aber gefällt „Aalbert“ ganz und gar nicht: Zunächst einmal buddelt er sich dann für ein paar Tage in den Sand ein, so dass nur noch die Nase rausschaut. Dann ist er muffig und rührt auch keine Würmer an. Aber dann geht’s los. Zumeist in den Abendstunden betätigt er sich dann als Inneneinrichter und wühlt die Steine so lange um, bis sie wieder so liegen wie vor der Putzaktion. Das kann manchmal eine Woche dauern. Wie oft sind dann schon Gäste vor Schreck zusammengefahren, wenn wir beim Plaudern saßen, und der Aal plötzlich anfing, mit Steinen zu schmeißen! Aber auch ich bin immer wieder perplex, mit welcher Energie und Zielstrebigkeit er seine Behausung „umbaut“, bis dass die Steine exakt so liegen wie vorher, so dass er sich ideal und bequem um sie herumwickeln kann. Das nimmt dann manchmal solche Formen an, dass ich nach diesen „Umbauaktionen“ den Boden um das Aquarium wischen muss, weil er literweise Wasser rausgeschaufelt hat. Das meine ich damit, wenn ich sage, dass ein Aal konservativ bis in den Flossensaum ist ;-)
Wenn du jetzt denkst, ich hab’ da eine meterlange „Wasserschlange“ im Becken, muss ich dich enttäuschen: Der Aal ist gerade mal 55 cm lang.
Überhaupt kann man Erkenntnisse gewinnen mit so einem Tier: Wenn „Aalbert“ außerhalb seiner gestalterischen Aktivitäten durchs Aquarium schleicht, kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass auch die Aale in der Eider und Treene aktiv sind, wie anschließend von Anglern erfahre.
Ich habe zudem festgestellt, dass „Aalberts“ Bequemhaltung die Rückenlage ist, wobei er dann lässig mit dem hinteren Teil seiner Schwanzflosse wedelt.
Aber auf der anderen Seite kann man einen großen Aal sehr schnell und schmerzlos töten, wenn man ihn nach dem Fang vorsichtig (!!!!) auf den Rücken dreht. Offensichtlich stirbt er dann an Kreislaufversagen. Wie passt das zusammen?
Grüsslis
Thomas

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Re: Überraschung beim Bärlauch-Sammeln

Gerd-A, (vor 8282 Tagen) @ Thomas Pruß

Hallo Karl,
drüben im DGfM-Forum kam dazu schon die Antwort: Der Fallensteller hat sich
sofort bei der Polizei gemeldet. Dass er jetzt um seinen Jagdschein und
die Fallenlizens fürchtet, ist wohl klar. In den meisten Fällen ist man
den Schein los, wenn es auf der Jagd zu Personenschäden kommt. Im
mindesten Fall aber sind empfindliche Buß- und Schmerzensgelder zu zahlen.
Ich hatte im DGfM-Forum geschrieben, dass Totschlagfallen (zu denen gehört
die Schwanenhalsfalle) nur noch erlaubt sind, wenn sie auf Zug auslösen
und nicht auf Druck, also nicht, wenn man in sie hineingreift und drauf
drückt. Ob diese Bestimmung aber für alle Bundesländer gilt, weiß ich
leider (noch) nicht. Außerdem müssen Fallen unbedingt so aufgestellt und
gesichert sein, dass Menschen nicht verletzt werden können (z. B. in
speziellen Fallenbauten in die Fuchs oder Marder einfahren müssen, um an
die Falle zu kommen).
Grüsslis
Thomas

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Hallo Thomas,

Jagdschein/Fallenlizenz los, ===> Harte Sitten bei den Jägern.

- So schlimm dieser Vorfall ist, "Vorsatz oder Grobe Fahrlässigkeit" kann man dem Fallensteller wohl kaum unterstellen. Die Stelle war immerhin (leider nicht ausreichend) gesichert.

- Schau'n mer mal, wie das ausgeht: "Leichte Fahrlässigkeit" oder "Höhere Gewalt" ???

Grüße
Gerd

PS:

Da hätte ich noch Zusatzfragen zu Personenschäden in Verbindung mit Jagd:

(1) Angenommen, der Unfall wäre passiert, wenn die Falle durch intakten Zaun gesichert wäre, und ein(e) Idiotin) darüber gestiegen wäre ???

(2) Angenommen ein Idiot läuft Nachts (nach Sonnenuntergang) z.B auf Bärlauch-/Pilz-Suche im Wald rum und bekommt einen "Schuss vor den Bug" ???

===>
Das kann doch wohl nicht wahr sein, wenn hier der "JÄGER" (betone bin keiner und habe ein teilweise gestörtes Verhältnis zur Jagd)die Alleinschuld trägt.

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wie bitte????

Harald Andres Schmid, (vor 8282 Tagen) @ Gerd-A


(2) Angenommen ein Idiot läuft Nachts (nach Sonnenuntergang) z.B auf
Bärlauch-/Pilz-Suche im Wald rum und bekommt einen "Schuss vor den
Bug" ???
===>
Das kann doch wohl nicht wahr sein, wenn hier der "JÄGER" (betone
bin keiner und habe ein teilweise gestörtes Verhältnis zur Jagd)die
Alleinschuld trägt.

also bitte schön!!! Alles was recht ist!!!
Ich habe den Anspruch, auch Nachts durch einen Wald gehen zu können, ohne hingemeuchelt zu werden!
Das wäre ja noch schöner!!!
*ungläubigkopfschüttel*
Harald Andres

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Re: wie bitte????

Gerd-A, (vor 8282 Tagen) @ Harald Andres Schmid

also bitte schön!!! Alles was recht ist!!!
Ich habe den Anspruch, auch Nachts durch einen Wald gehen zu können, ohne
hingemeuchelt zu werden!
Das wäre ja noch schöner!!!
*ungläubigkopfschüttel*
Harald Andres

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Aber selbstverständlich:

Der Wald ist für alle da:

- Und da darf man auch Nachts im Dickicht rumkriechen oder im Winter die Viehcher "auf Trab bringen" und so für eine natürliche Auslese sorgen !!!

Gerd

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ich hatte im Berner Oberland schon das......

Hans hurter, (vor 8282 Tagen) @ Harald Andres Schmid

also bitte schön!!! Alles was recht ist!!!
Ich habe den Anspruch, auch Nachts durch einen Wald gehen zu können, ohne
hingemeuchelt zu werden!
Das wäre ja noch schöner!!!
*ungläubigkopfschüttel*
Harald Andres

Vergnügen im Herbst von einem Jäger aus Spass anvisiert zu werden ,
ob mit oder ohne Patroneneinsatz wollte ich nicht herausfinden!Hatte auch keine Lust mehr dazu.In der Zeitung musste ich dann lesen ,dass die Jäger erbost sind über die quer über Ihre Jagdgründe gehenden Wanderer und spez.Pilzler.Auch war zu lesen,dass ein alter Jäger ein Rind getötet hat ,Jagdschein endlich weg(bevor er noch blind schiesst!)
Seit dieser Episode ,bin ich im Herbst doppelt vorsichtig,aber an Fallen habe ich bis jetzt nicht gedacht! Gruss Hans

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Graubünden ist auch berüchtigt...

Harald Andres Schmid, (vor 8280 Tagen) @ Hans hurter

hallo,
in der Ausbildung in Landquart habe ich mich gewundert.
an den zwei Tagen, in denen wir Pilznachschub holten, gab es äusserst nervöse Teilnehmer.
Es waren die Einheimischen.
Sie hatten panische Angst, in den Wald zu gehen.
Es war grad Jagdzeit.
Ich lachte und fand das übertrieben.
Ich sehe schliesslich nicht wie ein Hirsch aus.
Sie erzählten mir dann so einiges, und ich staunte:
offensichtlich gibt es Jäger, die gemeingefährlich sind.
Solche, die wegen ihrer schlechten Augen schon lange nicht mehr autofahren dürfen, aber eifrig bei der Jagd dabei sind, scheint es eine Menge zu geben.
Vor einigen Jahren erlegte einer von ihnen einen Mähdrescher am Waldrand.
Die Geschichte sei wahr...
Gruss, Harald Andres

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Fallenjagd

Thomas Pruß, (vor 8281 Tagen) @ Gerd-A

Moin zusammen,
na, der Unfall mit der Falle hat ja wohl die Gemüter etwas aufgebracht. Dazu ist zunächst einmal zu sagen: Wer auf Fallenjagd geht, braucht eine spezielle Ausbildung dafür. Wie die genau aussieht, ist in den einzelnen Bundesländern verschieden, denn Jagdrecht ist föderales Recht.
Wie ich schon schrieb, dürfen Totschlagfallen nur noch auf Zug auslösen und nicht mehr auf Druck (Ausnahme: Schwanenhals). Und außerdem muss jede Falle so gesichert sein, dass sich kein Mensch daran verletzten kann. Das gilt auch für den eher unwahrscheinlichen Fall, dass jemand des nächstens im Wald herumkraucht, und dabei über eine Falle stolpert. Nun kann man nie ausschließen, dass doch ein Unfall mit Personenschaden entsteht, was ja in dem beschriebenen Fall auch geschehen ist.
Um den Schaden zu bezahlen, besitzt jeder Jäger ein Jagd-Haftpflichtversicherung (bis 5 Mio Eur. bei Personenschäden), Ohne diese Versicherung bekommt man gar keinen Jagdschein ausgehändigt. Welche weiteren Folgen der Jäger zu erwarten hat, hängt davon ab, wie die Staatsanwaltschaft den Fall verfolgt. Im einfachsten Fall bekommt er eine Geldstrafe, im schwersten Fall ist er den Jagd-/Fallenschein los. Dazwischen gibt es auch noch andere Möglichkeiten, z. B. eine zeitlich befristete Sperre, in der er den Jagdschein abgeben muss. Die Jagdhaftpflichtversicherung bezahlt auch, wenn Oma Paschulkes Fiffi, angeleint an der Flexileine, ins Gebüsch rennt und in eine Falle geht.
Im Prinzip ist man als Jäger zunächst immer der Dumme, wenn es bei der Jagdausübung zu Personenschäden kommt. Das ist wie beim Autofahren: Sobald man als Autofahrer mit einem Radfahrer oder Kind kollidiert, hat man erst einmal Schuld – der Fühererschein ist futsch. Wie lange und/oder überhaupt, hängt dann von den Ermittlungsergebnissen ab.
Zu der Schwanenhalsfalle:
Die Schwanenhalsfalle ist eine Falle, die nicht verbunkert (eingebaut) wird und die einzige erlaubte Totschlag-Falle, die auf Druck auslöst. Sie wird auf offenem Feld aufgestellt (z. B. in großen Mais- oder Getreidefeldern), mit einem Köder (z. B. Hasenkopf) versehen und eingeraben. Drumherum kommt ein kleiner Graben, an dem man an einer Stelle einen kleinen Steg stehen lässt, damit der Fuchs nur von einer ganz bestimmten Seite die Falle betreten kann. Sie ist eine spezielle Fuchsfalle. Sie ist aber keine Falle, die im Wald aufgestellt wird. Prinzipiell finde ich es absolut bescheuert, eine Falle 5 m neben einem Waldweg aufzustellen.
Per Gesetz dürfen Fallen nur im Abstand von mind. 300 m vom nächsten befriedeten Bezirk (Häuser, Ortschaften…) aufgestellt werden. Im allgemeinen werden alle anderen Fallen verbunkert und zwar so, dass z. B. nur das Tier in die Falle geht, auf das man es abgesehen hat. So hat der Eingang einer Marderfalle nur ein ganz kleines Loch. So sind diese Fallen auf jeden Fall abgesichert. Wer dann nachgräbt und in die Falle geht, hat selbst Schuld. Zusätzlich wird auch mit dem Köder eine gewisse Selektion erreicht: Ein Ei ist für Marder, Luder für den Fuchs. Lebendfallen müssen aufgrund ihrer Konstruktion nicht unbedingt verbunkert werden. Sie werden nur getarnt.
In Schleswig-Holstein, also dort, wo ich lebe, sind Totschlagfallen verboten. Nur Lebendfallen sind erlaubt. Das führt aber zu so abstrusen Fällen, in denen z. B. Bisamratten, die gerade in meiner Gegend eine echte Plage sind, weil sie Deiche durchlöchern und die Ufe der Be- und Entwässerungsgräben zerstören, nur noch lebend gefangen werden dürfen, was eigentlich in der Praxis undürchführbar ist. Denn dann muss der Fallensteller praktisch jeden Tag die Fallen kontrollieren. Wie soll das geschehen? Allein auf Eiderstedt gibt es an größeren Sielzügen etwa 350 km. Die kleineren Gewässer dazu, kommt man locker auf über 1000 km. Es gibt aber nur eine Hand voll Bisamjäger, und die machen das nicht hauptberuflich. Die Folgen solcher Bestimmungen kann sich jeder selbst ausmalen.

Grüsslis
Thomas