Sammelbeschränkungen

Rene, (vor 8093 Tagen)

Hallo zusammen

Ich bin daran auf meiner Homepage die Sammelbeschränkungen der einzelnen (Bundes-) Länder und Regionen zusammen zu stellen. Für euren fundierten Input wäre ich dankbar da entsprechende Informationen auf dem Internet nur sehr mühsam und spärlich zu finden sind.

Gruss René

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Re: Hier die Daten Schweiz

Rene, (vor 8093 Tagen) @ Harald Andres Schmid

hallo
hier die Sammelbeschränkungen der Schweiz
http://www.vapko.ch/de/protection/restrictions.php
gruss, harald andres

hallo Harald Andres

Besten Dank für dein Link. Die Schweizerdaten habe ich schon. Was mich vor allem interessiert sind Beschränkungen derjenigen Länder, Bundesländer, Bezirke etc. welche an die Schweiz angrenzen (D), (A), (I), (Fr).

Gruss René

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Sammelbschränkungen in D

Birgit, (vor 8093 Tagen) @ Rene

Hallo Rene,

meines Wissens gibt es Sammelbeschränkungen in D nur für die in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV, vom 21.12.99) (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bartschv_1999/) geschützten Pilze (s. Anlage 1 im obigen Link oder direkt http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bartschv_1999/anlage_1_20.html bis nach ganz unten scrollen. Diese geschützten Pilze (Besonders geschützte Arten § 1 Satz 1 BArtSchV, zu denen auch alle Steinpilzarten, Pfifferlinge und z.B. auch das Schweinsohr gehören, dürfen generell nicht gesammelt werden. Es gibt aber eine Ausnahmeregelung, die es erlaubt geringe Mengen von z.B. Steinpilzen, Pfifferlingen und Morcheln für den EIggenbedarf zu sammeln (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bartschv_1999/__2.html)

und hier der Inhalt direkt rauskopiert

BArtSchV § 2 Ausnahmen von einzelnen Verboten :
(1) Die Verbote des § 20f Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes gelten nicht für Pilze der nachstehend aufgeführten Arten, soweit sie in geringen Mengen für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden:

Boletus edulis Steinpilz

Cantharellus spp. Pfifferling
alle heimischen Arten

Gomphus clavatus Schweinsohr

Lactarius volemus Brätling

Leccinum spp. Birkenpilz und Rotkappe
alle heimischen Arten

Morchella spp. Morchel alle heimischen Arten

(2) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzelfall für die in Absatz 1 genannten Pilze weitergehende Ausnahmen von den dort genannten Verboten zulassen, solange und soweit die Erhaltung der betreffenden Arten landesweit oder in bestimmten Landesteilen nicht gefährdet ist.

(Anmerkung von mir: Abschnitt (2) ist die Grundlage für das Erteilen einer gewerblichen Sammelgenehmigung)
------------------------------------------------------------------------------

Als Eigenbedarf wird wohl etwa eine Menge von 1 kg betrachtet. Dieses Gebot wird aber wohl nicht durchgesetzt, zumindestens habe ich noch nie was von irgendwelchen Strafen gehört. Das obige heißt zum Beispiel, daß man eigentlich nur Fichtensteinpilze sammeln darf und keine Sommersteinpilze.... Ich denke aber, wenn wir Pilzsammler in den Mengen nicht übertreiben, wird es weiterhin diese liberale Praxis in D geben.

Liebe Grüße

Birgit

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Re: Sammelbschränkungen in D

Rene, (vor 8093 Tagen) @ Birgit

Hallo Birgit

Besten Dank für deine "sehr" ausführliche Antwort. Ich werde die BArtSchV mit den Ausnahmeregelungen sinngemäss aufführen.

Gruss René

Hallo Rene,
meines Wissens gibt es Sammelbeschränkungen in D nur für die in der
Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV, vom 21.12.99)
(http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bartschv_1999/) geschützten Pilze
(s. Anlage 1 im obigen Link oder direkt
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bartschv_1999/anlage_1_20.html
bis nach ganz unten scrollen. Diese geschützten Pilze (Besonders
geschützte Arten § 1 Satz 1 BArtSchV, zu denen auch alle Steinpilzarten,
Pfifferlinge und z.B. auch das Schweinsohr gehören, dürfen generell nicht
gesammelt werden. Es gibt aber eine Ausnahmeregelung, die es erlaubt
geringe Mengen von z.B. Steinpilzen, Pfifferlingen und Morcheln für den
EIggenbedarf zu sammeln
(http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bartschv_1999/__2.html)
und hier der Inhalt direkt rauskopiert
BArtSchV § 2 Ausnahmen von einzelnen Verboten : (1) Die Verbote des § 20f
Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes gelten nicht für
Pilze der nachstehend aufgeführten Arten, soweit sie in geringen Mengen
für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden: Boletus edulis
Steinpilz
Cantharellus spp. Pfifferling
alle heimischen Arten
Gomphus clavatus Schweinsohr
Lactarius volemus Brätling
Leccinum spp. Birkenpilz und Rotkappe
alle heimischen Arten
Morchella spp. Morchel alle heimischen Arten
(2) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzelfall für die in
Absatz 1 genannten Pilze weitergehende Ausnahmen von den dort genannten
Verboten zulassen, solange und soweit die Erhaltung der betreffenden Arten
landesweit oder in bestimmten Landesteilen nicht gefährdet ist.
(Anmerkung von mir: Abschnitt (2) ist die Grundlage für das Erteilen einer
gewerblichen Sammelgenehmigung)

------------------------------------------------------------------------------
Als Eigenbedarf wird wohl etwa eine Menge von 1 kg betrachtet. Dieses Gebot
wird aber wohl nicht durchgesetzt, zumindestens habe ich noch nie was von
irgendwelchen Strafen gehört. Das obige heißt zum Beispiel, daß man
eigentlich nur Fichtensteinpilze sammeln darf und keine
Sommersteinpilze.... Ich denke aber, wenn wir Pilzsammler in den Mengen
nicht übertreiben, wird es weiterhin diese liberale Praxis in D geben.
Liebe Grüße
Birgit

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Landkreis Lörrach!1kg Person Tag,Link

Hans hurter, (vor 8093 Tagen) @ Birgit

siehe Link Gruss Hans
http://www.loerrach-landkreis.de/Infos/index2.htm

Hallo Rene,
meines Wissens gibt es Sammelbeschränkungen in D nur für die in der
Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV, vom 21.12.99)
(http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bartschv_1999/) geschützten Pilze
(s. Anlage 1 im obigen Link oder direkt
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bartschv_1999/anlage_1_20.html
bis nach ganz unten scrollen. Diese geschützten Pilze (Besonders
geschützte Arten § 1 Satz 1 BArtSchV, zu denen auch alle Steinpilzarten,
Pfifferlinge und z.B. auch das Schweinsohr gehören, dürfen generell nicht
gesammelt werden. Es gibt aber eine Ausnahmeregelung, die es erlaubt
geringe Mengen von z.B. Steinpilzen, Pfifferlingen und Morcheln für den
EIggenbedarf zu sammeln
(http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bartschv_1999/__2.html)
und hier der Inhalt direkt rauskopiert
BArtSchV § 2 Ausnahmen von einzelnen Verboten : (1) Die Verbote des § 20f
Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes gelten nicht für
Pilze der nachstehend aufgeführten Arten, soweit sie in geringen Mengen
für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden: Boletus edulis
Steinpilz
Cantharellus spp. Pfifferling
alle heimischen Arten
Gomphus clavatus Schweinsohr
Lactarius volemus Brätling
Leccinum spp. Birkenpilz und Rotkappe
alle heimischen Arten
Morchella spp. Morchel alle heimischen Arten
(2) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzelfall für die in
Absatz 1 genannten Pilze weitergehende Ausnahmen von den dort genannten
Verboten zulassen, solange und soweit die Erhaltung der betreffenden Arten
landesweit oder in bestimmten Landesteilen nicht gefährdet ist.
(Anmerkung von mir: Abschnitt (2) ist die Grundlage für das Erteilen einer
gewerblichen Sammelgenehmigung)

------------------------------------------------------------------------------
Als Eigenbedarf wird wohl etwa eine Menge von 1 kg betrachtet. Dieses Gebot
wird aber wohl nicht durchgesetzt, zumindestens habe ich noch nie was von
irgendwelchen Strafen gehört. Das obige heißt zum Beispiel, daß man
eigentlich nur Fichtensteinpilze sammeln darf und keine
Sommersteinpilze.... Ich denke aber, wenn wir Pilzsammler in den Mengen
nicht übertreiben, wird es weiterhin diese liberale Praxis in D geben.
Liebe Grüße
Birgit

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kopie Text Gruss hans

Hans hurter, (vor 8093 Tagen) @ Hans hurter

1. a) Schutzvorschriften

Gemäss § 20 f Abs. 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es verboten, wildlebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Teile oder Entwicklungsformen abzuschneiden, abzupflücken, aus- oder abzureissen, auszugraben, zu beschädigen oder zu vernichten.

Zu den besonders geschützten Arten gehören:
Deutsche Bezeichnung Lateinischer Name
Schaf-Porling, Semmel-Porling
alle heimischen Arten Albatrellus spp.
Kaiserling Amanita caesarea
Weisser Bronze-Röhrling Boletus aereus
Gelber Bronze-Röhrling Boletus appendiculatus
Steinpilz Boletus edulis
Sommer-Röhrling Boletus fechtneri
Echter Königs-Röhrling Boletus regius
Blauender Königs-Röhrling Boletus speciosus
Pfifferling
alle heimischen Arten Cantharellus spp.
Schweinsohr Gomphus clavatus
Erlen-Grübling Gyrodon lividus
Saftling
alle heimischen Arten Hygrocybe spp.
März-Schneckling Hygrophorus marzuolus
Brätling Lactarius volemus
Birkenpilz und Rotkappe
alle heimischen Arten Leccinum spp.
Morchel
alle heimischen Arten Morchella spp.
Grünling Tricholoma flavovirens
Trüffel
alle heimischen Arten Tuber spp.

In § 2 der Bundesartenschutzvorordnung (BArtSchVO) hat der Gesetzgeber eine Ausnahme normiert. Nach dieser Vorschrift dürfen nachstehend aufgeführte Arten gesammelt werden, soweit sie in geringen Mengen für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden:
Deutsche Bezeichnung
Lateinischer Name
Steinpilz Boletus edulis
Pfifferling Cantharellus spp.
Schweinsohr Gomphus Clavatus
Brätling Lactarius volemus
Birkenpilz und Rotkappe Leccinum spp.
Morchel Morchella spp.

In der Verwaltungspraxis hat sich hierbei etabliert, dass von einem Kilogramm pro Person und Tag ausgegangen wird.

b) Die nicht besonders geschützten Pilzarten dürfen gemäss § 29 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Naturschutzgesetzes nicht missbräuchlich genutzt oder ihr Vorkommen gefährdet oder verwüstet werden.

c) Gemäß § 20 f Abs. 2 BNatSchG bestehen die Besitz- und Vermarkungsverbote, d.h. die Pflanzen der besonders geschützten Arten dürfen nicht in Besitz genommen und be- oder verarbeitet werden. Zudem ist der Verkauf, das Vorrätighalten zum Verkauf, das Anbieten oder das Befördern sowie die kommerzielle Zurschaustellung verboten (Vermarktungsverbote).

2. Rechtsgrundlagen

§ 20 f Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

§ 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchVO)

3. Verstösse (Ordnungswidrigkeit)

§ 64 Abs. 2 Nr. 5 + 6 NatSchG

§ 30 BNatSchG

Pro zuviel gesammeltes Kilogramm Pilze ist ein Bußgeld i.H.v.
DM 200,00 zu erheben!

Ansprechpartnerin:
Frau Angela Klein
Tel.-Nr. 07621/410-630
e-mail: angela.klein@loerrach-landkreis.de

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Re: Landkreis Lörrach!1kg Person Tag,Link

Rene, (vor 8092 Tagen) @ Hans hurter

siehe Link Gruss Hans
http://www.loerrach-landkreis.de/Infos/index2.htm

Hallo Hans

Besten Dank für deinen Link. Habe diesen soeben in meine Homepage übernommen.

Gruss René

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Haben wir auch Forumteilnehmer aus Oesterreich?

Rene, (vor 8092 Tagen) @ Rene

Hallo zusammen
Ich bin daran auf meiner Homepage die Sammelbeschränkungen der einzelnen
(Bundes-) Länder und Regionen zusammen zu stellen. Für euren fundierten
Input wäre ich dankbar da entsprechende Informationen auf dem Internet nur
sehr mühsam und spärlich zu finden sind.
Gruss René

Hallo zusammen

Für die Schweiz und Deutschland dürfte die Sache wohl nun recht klar definiert sein. Allerdings fehlen mir noch Angaben zu den österreichischen Bundesländern. Kennt sich da jemand aus?

Grüsse René

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Re: Landkreis Lörrach!1kg Person Tag,Link

Birgit, (vor 8092 Tagen) @ Rene

Hallo Rene und Hans,

Besten Dank für deinen Link. Habe diesen soeben in meine Homepage übernommen.

das was Hans gepostet hat, ist haargenau das Gleiche wie das was ich gepostet habe, was sich auch bei weniger aufmerksamem Lesen erschließt. Es gibt nur eine einzige bundesweit gültige Bundesartenschutzverordnung. Bitte nicht weitere Verwirrung säen.

Liebe Grüße

Birgit

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Re: Haben wir auch Forumteilnehmer aus Oesterreich

Alpenhans, (vor 8092 Tagen) @ Rene

Allerdings fehlen mir noch Angaben zu den österreichischen

Bundesländern. Kennt sich da jemand aus?
Grüsse René

Hallo Rene!

Ich bin aus Wiener Neustadt - südl. von Wien - kenne aber die Sammelbeschränkungen bei uns auch nicht, werde aber versuchen mich schlau zu machen.
Finde Dein Anliegen sehr interessant u. vor allem für etwaige Urlaube sehr nützlich.
Bis dahin liebe Grüße
Hans

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Re: Haben wir auch Forumteilnehmer aus Oesterreich

felix, (vor 8092 Tagen) @ Rene

Hallo zusammen
Für die Schweiz und Deutschland dürfte die Sache wohl nun recht klar
definiert sein. Allerdings fehlen mir noch Angaben zu den österreichischen
Bundesländern. Kennt sich da jemand aus?
Grüsse René

hallo rené

das ist bei uns in jedem bundesland anders geregelt. du findest aber in google einige seiten unter "pilzschutz" z. b. die verordnungen salzburg, kärnten und tirol.
da ich meine pilzurlaube als wiener in salzburg verbringe, weiß ich, dass es dort die verordnung gibt, 2kg pro tag und person nicht zu überschreiten. in tirol darf man 1kg aber nur an geraden tagen sammeln. fall ein exemplar über 1kg wiegt, darf dieser zur gänze behalten werden!!!usw.

grüße aus wien

felix

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Sammelbeschr... D

Bernhard Schülke, (vor 8092 Tagen) @ Birgit

Hallo Birgit,

Deine E-Mail ist klasse. Deine E-Mail werde ich kopieren und an Steinpilzabgraser, die Steinpilze säckeweise sammeln, weiterreichen.

Welche strafrechtl. Möglichkeiten gibt es? Know-How der Verfolgung?

Viele Grüsse

Bernhard

Hallo Rene,
meines Wissens gibt es Sammelbeschränkungen in D nur für die in der
Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV, vom 21.12.99)
(http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bartschv_1999/) geschützten Pilze
(s. Anlage 1 im obigen Link oder direkt

....

Liebe Grüße
Birgit

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Re: Sammelbeschr... D

Birgit, (vor 8091 Tagen) @ Bernhard Schülke

Hallo Bernhard,

Deine E-Mail ist klasse. Deine E-Mail werde ich kopieren und an
Steinpilzabgraser, die Steinpilze säckeweise sammeln, weiterreichen.

Nun mal langsam mit den jungen Pferden.... Bei solchen Steinpilzmengen, wie sie wohl momentan im Spessart vorkommen, machts auch keinen Unterschied mehr, ob man 1 kg oder 5 kg sammelt, es ist laut Aussagen der beteilgten Sammler hier genug für alle da. Aber ab ner gewissen Grenze (mal so ganz exemplarisch z.B. 15 kg, wobei das ne willkürliche Zahl ist), hab ich auch Probleme nicht von Raffgier zu sprechen. Du findest keine Steinpilze laut deiner AUskunft (ich auch nicht ;-)), das liegt aber meist nicht daran, daß sie von anderen Sammlern weggesammelt werden sondern a) daß momentan bei dir und bei mir keine wachsen oder/und b) daß wir die richtigen Stellen einfach nicht kennen. Kommt das bei dir denn so oft vor, daß du Leute mit säckeweise Steinpilzen aus dem Wald kommen siehst?

Ich wollte mit meinem Posting nur auf die gesetzliche Lage hinweisen, inwieweit ich das sinnvoll finde, habe ich außen vor gelassen. Es gäbe sicher weit sinnvollere Ergänzungen der zu schützenden Pilze, die gar nicht aufgeführt sind, sondern nur in den roten Listen auftauchen. Zusätzlich kann man sich - gegen Bares - z.B. im Regierungsbezirk Schwaben in Bayern - für manche Arten (hier wars u.a. B. edulis) relativ einfach gewerbliche Sammelgenehmigungen beschaffen, die nur einer jährlichen Mengenbschränkung unterliegen (hab ich selbst probiert, je größer die kg-Menge ist, die man beantragt, desto teurer das Ganze. Wo bleibt da der SChutz? Vollkommen utopische Mengen wird man wohl nicht genehmigt bekommen, aber ich hatte für die von mir gewünschten Pilzarten (Morcheln, Steinpilze, Pfifferlinge) immerhin max. 70 kg im Jahr angegeben und genehmigt bekommen).

Welche strafrechtl. Möglichkeiten gibt es? Know-How der Verfolgung?

Na dann schau doch mal bei dem Link aus Lörrach, da steht was von Strafen. Ansonsten erkundige dich bitte selber.

herzliche Grüße

Birgit

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Re: Haben wir auch Forumteilnehmer aus Oesterreich

Rene, (vor 8089 Tagen) @ Alpenhans

Allerdings fehlen mir noch Angaben zu den österreichischen
Hallo Rene!
Ich bin aus Wiener Neustadt - südl. von Wien - kenne aber die
Sammelbeschränkungen bei uns auch nicht, werde aber versuchen mich schlau
zu machen.
Finde Dein Anliegen sehr interessant u. vor allem für etwaige Urlaube sehr
nützlich.
Bis dahin liebe Grüße
Hans

Hallo Alpenhans

Entschuldige bitte meine späte Antwort (ich war an einem verlängertem Pilzwochenende im Grossen Walsertal (A)). Genau um die Frage des grenzüberschreitenden Pilzesammelns geht es bei meiner ursprünglichen Frage. Hier scheint sehr viel Unklarheit zu herschen und ich möchte für diejenigen die es betrifft mal endlich Klarheit schaffen damit man am Zoll nicht unliebsame Ueberraschungen erleben muss.

Gruss
René

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Re: Haben wir auch Forumteilnehmer aus Oesterreich

Rene, (vor 8089 Tagen) @ felix

hallo rené
das ist bei uns in jedem bundesland anders geregelt. du findest aber in
google einige seiten unter "pilzschutz" z. b. die verordnungen
salzburg, kärnten und tirol.
da ich meine pilzurlaube als wiener in salzburg verbringe, weiß ich, dass es
dort die verordnung gibt, 2kg pro tag und person nicht zu überschreiten.
in tirol darf man 1kg aber nur an geraden tagen sammeln. fall ein exemplar
über 1kg wiegt, darf dieser zur gänze behalten werden!!!usw.
grüße aus wien
felix

Hallo Felix

Besten Dank für deinen Beitrag. Werde mich mal im Internet auf die Suche begeben.

Gruss
René