Geweih

42, (vor 8018 Tagen)

Hallo alle,

am Wochenende war ich wieder mal rund um den Blutsee unterwegs. Pilzmäßig
war es nicht berauschend/erwähnenswert. Aber ich fand im Wald ein kleines
Geweih - für mich ein Erstfund. Nun verbinden sich mit diesem Fund zwei
Fragen an Euch:

- erstens: nachdem ich seit ca. 40 Jahren durch die Wälder streife und nie
zuvor ein Geweih gefunden hatte würde ich gerne wissen, warum man sowas
so selten findet bzw. ob ihr denn schon mal ein Geweih gefunden habt?

- zweitens: ich glaube, gehört zu haben, dass ich einen solchen Fund
nicht mitnehmen dürfte bzw. abzugeben hätte? Falls das stimmt: wo müßte
ich das Ding abgeben? Beim Förster? Beim Jagdpächter? Pozilei?

Ansonsten: schönen Abend noch

wünscht
Thomas

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Re: Geweih

Jürgen, (vor 8018 Tagen) @ 42

Hallo Thomas,

am Blutsee gibt's zwar viel - aber Rot- oder Damhirsche??

Ich vermute mal, dass Du kein Geweih, sondern ein Rehgehörn aufgelesen hast. Das werfen die Böcke jährlich ab. Es kommt also immer wieder mal vor, dass man eins findet - wenn der Jäger mit dem Schießprügel nicht schneller war.

Du solltest die Gehörnstange dem örtlichen Jagdpächter weitergeben.

Grüße, Jürgen

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Re: Geweih

bleem, (vor 8018 Tagen) @ 42

Hi Thomas

In der Tat kann die Mitnahme eines gefundenen Geweihes mit hohen Strafen belegt und zählt unter Wilddieberei. Da die damaligen und heutigen Gesetzgeber ein wenig irre im Kopf sind, wäre ich an deiner Stelle vorsichtig, ich hingegen hätte es mitgenommen und schere mich nicht um solche Gesetze, weil ich sie nicht akzeptiere und befolge. Aber gefunden habe ich bisher nur Kuhhörner ;-).

Ciao bleem

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Re: Geweih

Thomas Pruß, (vor 8017 Tagen) @ bleem

Moin Volker,
weder die damaligen, noch die heutigen Gesetzgeber waren oder sind irre, sondern es ergibt sich einfach daraus, das die Tiere in einem Revier Eigentum des Revierbesitzers sind. Und das wiederum kannst du aus dem Tierschutzgesetz sowie aus dem bürgerlichen Gesetzbuch ableiten, nachdem Tiere eine Sache und keine Personen sind. Ergo ist alles von diesen Tieren Eigentum des Revierbesitzers. Das kann der Jagdpächter sein oder der Förster. Man muss das Gehörn oder die Geweihstangen ja nicht mitnehmen, kann sie ja liegen lassen. Der Revierbesitzer kann aber aus dem Zustand des Kopfschmucks durchaus ablesen, in welcher Konstitution sein Träger ist. Außerdem: Was willst du mit so einem Staubfänger? Mir graut schon vor dem Tag, an dem ich meinen ersten Bock schießen werde. In SH muss man das Gehörn abschlagen und auf einer Gehörnschau präsentieren. Anschließend hast du das gute Stück im Haus, wo es nur Staub fängt. Schließlich will ich nur ein ordentliches Stück Fleisch im Ofen und keine Trophäe an der Wand haben. Leider kann ich mich nicht auf das Erlegen ausschließlich weiblicher (weil gehörnloser) Stücke beschränken, denn speziell für Rehwild gibt es einen Abschussplan, und in dem ist genau festgelegt, wieviel Böcke und wieviel Ricken bzw. Schmaltiere man erlegen muss.

Grüsslis
Thomas

In der Tat kann die Mitnahme eines gefundenen Geweihes mit hohen Strafen
belegt und zählt unter Wilddieberei. Da die damaligen und heutigen
Gesetzgeber ein wenig irre im Kopf sind, wäre ich an deiner Stelle
vorsichtig, ich hingegen hätte es mitgenommen und schere mich nicht um
solche Gesetze, weil ich sie nicht akzeptiere und befolge. Aber gefunden
habe ich bisher nur Kuhhörner ;-).
Ciao bleem

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Re: Geweih

bleem, (vor 8017 Tagen) @ Thomas Pruß

Hi Thomas

Ich brauche solch ein Geweih oder Gehörn nicht, aber ich hätte auch keine Gewissensbisse es mitzunehmen. Mal ehrlich, selbst die bravesten Bürger würden zum Gesetzesbrecher werden, wenn sie solch ein Teil finden und es brauchen könnten. Wer blättert da schnell im Kopf die Gesetzbücher durch. Falls Dich dann gerade einer erwischt, kannst du ja auf "unwissend" machen und damit ist es meist auch schon gegessen ;-).
Wir haben hier in deutschland wohl die meisten Gesetze und Verordnungen der Welt und davon ist die Hälfte Müll oder überholt. Heute wird Diebstahl immer noch härter bestraft als eine Vergewaltignung dank der uralter Strafgesetze. Die halbe Welt lacht über Deutschland und das aus gutem Grunde. Aber laseen wir das, das gehört hier nicht hin. Wünsche dir noch eine schöne Woche und man liest sich ;-).

Ciao bleem

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Danke Thomas, wieder etwas Rechtssicherheit *oT*

Dedimyk, (vor 8017 Tagen) @ Thomas Pruß

- kein Text -

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Gesetze und Geschichten

Thomas Pruß, (vor 8017 Tagen) @ Dedimyk

Moin Detlef,
wo wir gerade dabei sind: Zum Gesetzesbrecher bin ich auch schon geworden. Und das kam so: Vor ein paar Jahren fuhr ich des Abends nach Hause, und dabei verwechselte eine Schleiereule meinen betagten Fiat Panda wohl mit einer Maus, was sie mit dem Leben, ich mit einem Schreck und einer zerstörten Windschutzscheibe bezahlte.
Dumm wie ich war, meldete ich diesen Wildunfall nicht, sammelte die äußerlich intakte Eule ein und schenkte sie meinem Schwager, der sie ausstopfen ließ. Und genau das war falsch: Da Eulen geschützte Vögel sind, die zudem auf der CITES-Liste stehen, hätte ich sie nicht einsammeln und behalten dürfen, sondern hätte sie beim Jagdpächter bzw. Förster abliefern müssen. Der hätte sie mir dann gegen eine CITES-Bescheinigung gegeben. Die andere Dummheit: Den Schaden hätte ich dann, mit einer Bescheinigung des Revierinhabers, der Versicherung melden können, die mir die Kosten der Scheibe ersetzt hätte.
Mit den CITES-Richtlinien soll verhindert werden, dass geschützte Tiere in den Handel gelangen.
Wie auch immer: Bei Wildunfällen gilt grundsätzlich, dass der Revierinhaber, der Jagdpächter oder der Förster benachrichtigt werden müssen. Sind die unbekannt, ist die Polizei zu verständigen. Macht man das nicht, verliert man u. U. den Versicherungsschutz.
Beispiel: Man fährt in der Dunkelheit ein Stück Schalenwild (Reh-, Rot-, Schwarzwild) an. Die Gefahr, das so etwas passiert, ist jetzt, in der Brunft-, bzw. Rauschzeit groß.
Meistens hat man ja dann einen Schaden am Auto. Deshalb muss man sofort den Förster oder die Polizei verständigen. Der Revierinhaber veranlasst dann sofort eine Nachsuche, wenn das verletzte Stück Wild entkommen ist, bzw. er birgt das tote Tier und ver- oder entsorgt es. Von ihm oder der Polizei bekommt man eine Bescheinigung über den Wildunfall, die man der Versicherung vorlegt, um den Schaden ersetzt zu bekommen.
DIE BENACHRICHTIGUNG MUSS UNVERZÜGLICH ERFOLGEN.
Meldet man sich erst Stunden oder gar Tage später, guckt man in die Röhre:
Meine Frau fand z. B. einmal ein angefahrenes, aber noch lebendes Rehkitz und brachte es zum Jäger, der es einschläfern ließ, weil es zu starke innere Verletzungen hatte. Der Unfallverursacher meldete sich aber erst gegen Abend (da hatte er wohl gesehen, dass er bei dem Aufprall einen Schaden am Wagen abbekommen hatte). Eine Bescheinigung bekam er nicht mehr.
In einem anderen Fall wurde einem Freund, der Revierjäger ist, von einer Frau ein Wildunfall gemeldet. Er startete noch in der Nacht mit dem Hund eine Nachsuche, weil das Reh geflohen war, wunderte sich aber über den Ort, an dem es angefahren worden sein sollte. Dort geschehen sonst nie Wildunfälle.
Er fand nichts. Tags drauf wurde er aber von einem Jagdkollegen über einen Wildunfall informiert, der sich ganz woanders abgespielt hatte. Die beiden tüftelten und kombinierten ein bißchen hin und her, und am Schluss stellte sich heraus, dass die gute Frau bei ihrem Geliebten zum „hüschern“ war, wovon ihr Mann nichts erfahren sollte (natürlich!). Flugs verlegte sie den Wildunfall, den sie tatsächlich hatte – nur eben ganz woanders – in das Revier meines Freundes.
Als sie dann 2 Tage später wegen der Bescheinigung bei ihm auftauchte, war er natürlich stinkesauer und verweigerte ihr die Bescheinigung, was sie wohl zu Hause in arge Erklärungsnot gebracht haben wird…

Grüsslis
Thomas

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Re: Gesetze und Geschichten

Dedimyk, (vor 8017 Tagen) @ Thomas Pruß

Hallo Thomas,

das ist ein sehr guter Bericht, der doch bestimmt einige aus dem Forum als "Gefährdungspotential" über die Gesetzeslage nachdenken läßt.
Sehr amüsant sind Deine eigenen" Verfehlungen". In diesem Zusammenhang habe ich eine Frage.
Nach meinem Kenntnisstand zahlen Versicherungen bei sogenannten"Haarwildschäden"
aber Deine Eule ist ja nun kein Haarwild.Ich glaube, die Versicherung hätte auch bei einer Meldung mit Bescheinigung nicht gezahlt.Mit CITES kenne ich mich übrigens als Besitzer von 2 Graupapageien gut aus.

Herzliche Grüße Detlef

Moin Detlef,

wo wir gerade dabei sind: Zum Gesetzesbrecher bin ich auch schon geworden.
Und das kam so: Vor ein paar Jahren fuhr ich des Abends nach Hause, und
dabei verwechselte eine Schleiereule meinen betagten Fiat Panda wohl mit
einer Maus, was sie mit dem Leben, ich mit einem Schreck und einer
zerstörten Windschutzscheibe bezahlte.
Dumm wie ich war, meldete ich diesen Wildunfall nicht, sammelte die äußerlich
intakte Eule ein und schenkte sie meinem Schwager, der sie ausstopfen
ließ. Und genau das war falsch: Da Eulen geschützte Vögel sind, die zudem
auf der CITES-Liste stehen, hätte ich sie nicht einsammeln und behalten
dürfen, sondern hätte sie beim Jagdpächter bzw. Förster abliefern müssen.
Der hätte sie mir dann gegen eine CITES-Bescheinigung gegeben. Die andere
Dummheit: Den Schaden hätte ich dann, mit einer Bescheinigung des
Revierinhabers, der Versicherung melden können, die mir die Kosten der
Scheibe ersetzt hätte.
Mit den CITES-Richtlinien soll verhindert werden, dass geschützte Tiere in
den Handel gelangen.
Wie auch immer: Bei Wildunfällen gilt grundsätzlich, dass der Revierinhaber,
der Jagdpächter oder der Förster benachrichtigt werden müssen. Sind die
unbekannt, ist die Polizei zu verständigen. Macht man das nicht, verliert
man u. U. den Versicherungsschutz.
Beispiel: Man fährt in der Dunkelheit ein Stück Schalenwild (Reh-, Rot-,
Schwarzwild) an. Die Gefahr, das so etwas passiert, ist jetzt, in der
Brunft-, bzw. Rauschzeit groß.
Meistens hat man ja dann einen Schaden am Auto. Deshalb muss man sofort den
Förster oder die Polizei verständigen. Der Revierinhaber veranlasst dann
sofort eine Nachsuche, wenn das verletzte Stück Wild entkommen ist, bzw.
er birgt das tote Tier und ver- oder entsorgt es. Von ihm oder der Polizei
bekommt man eine Bescheinigung über den Wildunfall, die man der
Versicherung vorlegt, um den Schaden ersetzt zu bekommen.
DIE BENACHRICHTIGUNG MUSS UNVERZÜGLICH ERFOLGEN .
Meldet man sich erst Stunden oder gar Tage später, guckt man in die Röhre:
Meine Frau fand z. B. einmal ein angefahrenes, aber noch lebendes Rehkitz
und brachte es zum Jäger, der es einschläfern ließ, weil es zu starke
innere Verletzungen hatte. Der Unfallverursacher meldete sich aber erst
gegen Abend (da hatte er wohl gesehen, dass er bei dem Aufprall einen
Schaden am Wagen abbekommen hatte). Eine Bescheinigung bekam er nicht
mehr.
In einem anderen Fall wurde einem Freund, der Revierjäger ist, von einer Frau
ein Wildunfall gemeldet. Er startete noch in der Nacht mit dem Hund eine
Nachsuche, weil das Reh geflohen war, wunderte sich aber über den Ort, an
dem es angefahren worden sein sollte. Dort geschehen sonst nie
Wildunfälle.
Er fand nichts. Tags drauf wurde er aber von einem Jagdkollegen über einen
Wildunfall informiert, der sich ganz woanders abgespielt hatte. Die beiden
tüftelten und kombinierten ein bißchen hin und her, und am Schluss stellte
sich heraus, dass die gute Frau bei ihrem Geliebten zum „hüschern“ war,
wovon ihr Mann nichts erfahren sollte (natürlich!). Flugs verlegte sie den
Wildunfall, den sie tatsächlich hatte – nur eben ganz woanders – in das
Revier meines Freundes.
Als sie dann 2 Tage später wegen der Bescheinigung bei ihm auftauchte, war er
natürlich stinkesauer und verweigerte ihr die Bescheinigung, was sie wohl
zu Hause in arge Erklärungsnot gebracht haben wird…
Grüsslis
Thomas

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Vesicherung

Thomas Pruß, (vor 8017 Tagen) @ Dedimyk

Moin Detlef,
danke für die Blumen ;-)
Was Wildschäden durch Flugwild angeht, habe ich mich gerade mal schlau gemacht: Du hast Recht. Bis auf eine einzige Versicherung gibt es keine , die auch Schäden durch Flugwild absichert. Welche Versicherung das genau ist, konnte mir mein Gewährsmann aber auch nicht auf die Schnelle sagen.
So, ab jetzt ist Urlaub!
Schöne grüße bis nächste Woche wünscht
Thomas

----Und wech!----

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"Flugwild"... *PIC*

elfi ⌂, (vor 8016 Tagen) @ Dedimyk

...ist zu schnell knusprig rausgebraten:

[image]
Mahlzeit! Ich mag Fasan! Hoffentlich werde ich jetzt nicht gelyncht.
elfi
[image]

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Einfach Klasse!! *ggg* *oT*

Matthias, (vor 8016 Tagen) @ elfi

- kein Text -

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Pech gehabt, ist Federwild, aber lecker *oT*

Dedimyk, (vor 8016 Tagen) @ elfi

- kein Text -

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Re: Geweih *PIC*

Gelbfieber, (vor 8018 Tagen) @ 42

Hallo Thomas,

auch ich habe nach jahrelanger Pilzpirsch in unseren hiesigen Wäldern im Frühjahr 2002 meine erste Damwildschaufel gefunden. Warum Geweihe selten gefunden werden kann ich Dir nicht sagen aber wenn Du es gebrauchen kannst behalte es, wenn nicht, gib es beim zuständigen Forstamt ab.

Liebe Grüße
Gelbfieber

[image]

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Re: Geweih *PIC*

elfi ⌂, (vor 8017 Tagen) @ 42

Hallo Thomas,
man findet deshalb so wenig, weil es der erste Finder mitgenommen hat!
Grüße elfi [image]

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So ist es Elfi! *ggg* *oT*

Joachim, (vor 8017 Tagen) @ elfi

- kein Text -