Begehung von Naturschutzgebieten

ThomasHofheim, (vor 7940 Tagen)

Hallo,
ich wollte mal fragen, ob jemand von euch Erfahrung mit der Begehung von Naturschutzgebieten für pilzkundliche Kartierungen hat. Soweit ich weiß, braucht man zumindest in Hessen eine spezielle Erlaubnis vom Regierungspräsidium. Wie geht man da am besten vor? Und hat man als Privatperson ohne Uni oder Naturschutzverband im Hintergrund überhaupt eine Chance?
Vielen Dank für alle Infos und viele Grüße
ThomasHofheim

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Re: Begehung von Naturschutzgebieten

Helgo BRAN, (vor 7940 Tagen) @ ThomasHofheim

Hallo,
ich wollte mal fragen, ob jemand von euch Erfahrung mit der Begehung von
Naturschutzgebieten für pilzkundliche Kartierungen hat. Soweit ich weiß,
braucht man zumindest in Hessen eine spezielle Erlaubnis vom
Regierungspräsidium. Wie geht man da am besten vor? Und hat man als
Privatperson ohne Uni oder Naturschutzverband im Hintergrund überhaupt
eine Chance?
Vielen Dank für alle Infos und viele Grüße
ThomasHofheim

Durch Dich als Forschenden sollte ein NSG jedenfalls genauso betreten werden dürfen wie durch Reh, Dach, Fuchs und Wildsau. Schließlich kommst Du ja nicht in Horden, sondern allein und auch nicht beritten.
Gibt es nicht zB ein Hessisches Waldgesetz mit entspr. Konzedierungen?
Gruß Helgo

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Re: Begehung von Naturschutzgebieten

Jürgen, (vor 7940 Tagen) @ ThomasHofheim

Hallo Thomas,

für Bayern und B-W gilt nach meinen Erfahrungen: Die Erlaubnis musst du beim zuständigen Regierungspräsidium schriftlich beantragen. Dafür gibt es evtl. Vordrucke, die du bei der Naturschutzbehörde anforderst.

Die Erlaubnis wird befristet erteilt; du musst also angeben, in welchem Zeitraum du in welchem(n) NSG du kartieren willst. Außerdem musst du glaubhaft machen, dass du für wissenschaftliche oder naturschützerische Belange arbeitest (also z. B. per Mitgliedsausweis der DGfM) und nicht nur zum Privatvergnügen oder gar mit kommerziellem Hintergedanken. Die Behörde erwartet in der Regel Auskunft über die Ergebnisse, also z. B. eine Artenliste.

Grüße, Jürgen

Hallo,
ich wollte mal fragen, ob jemand von euch Erfahrung mit der Begehung von
Naturschutzgebieten für pilzkundliche Kartierungen hat. Soweit ich weiß,
braucht man zumindest in Hessen eine spezielle Erlaubnis vom
Regierungspräsidium. Wie geht man da am besten vor? Und hat man als
Privatperson ohne Uni oder Naturschutzverband im Hintergrund überhaupt
eine Chance?
Vielen Dank für alle Infos und viele Grüße
ThomasHofheim

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Re: Begehung von Naturschutzgebieten

Rainer Wald, (vor 7939 Tagen) @ ThomasHofheim

Hallo Thomas,
ich hoffe Dir geht es gut!
Ich hatte vor 2 Jahren mal soetwas vor und zwar im neuen Nationalpark Eifel. Ich habe mich seinerzeit an die Zuständigen behörden vom Nationalpark gewandt.
Um dem Verdacht der Pilzräuberei entgegenzutreten habe ich auch gleich mein PSV Ausweis eingescannt und mit meinem Anliegenschreiben mitgeschickt und gleich ein wenig von mir erzählt, so ne Art Lebenslauf. Erwähnen sollte ich auch, daß ich den schriftlichen Weg via E-Mail gegangen bin.
Nach sage und schreibe 3 Monaten bekam ich dann doch eine Antwort, in der man mir sagte das der zuständige Professor gerade mit seiner Familie in Ferien sei und sich danach bei mir melden würde. Nach weiteren 6 Wochen schrieb mir dann der besagte Professor und klärte mich erstmal Seitenweise über die Naturschutzgesetze und alles was zum Thema Vorschriften gehört auf.
Ich antwortete Ihm das mir diese Gesetze bereits bekannt sind, zumindest in groben Zügen, da sie ja unter anderem auch Bestandteil der Ausbildung zum PSV sind. Desweiteren machte ich Ihn darauf Aufmerksam das gerade die Eifel, insbesondere die Kalkeifel ein besonderes Therotorium für Seltene Boleten und Phlegmacien sind um Ihm zu verdeutlichen wie relevant ich eine solche Kartierungsarbeit finde,obwohl sich der NLP nicht gerade direkt in einer Kalkmulde befindet, um auch in Ihm eine gewisse Neugierde zu wecken.
Kurze Zeit später erhielt ich dann die Antwort in der er mir Dann mitteilte, das wir uns mal treffen sollten, wenn mir eine anerkannte Mykologische Person die mykologischen Fahigkeiten schriftlich bescheinigt.
Mit diesem Problem habe ich mich dann an Walter Pätzold gewendet, der mir das unter gwissen Vorraussetungen auch bestätigt hätte.
Dieses teilte ich dann dem Professor mit.
Unbeeindruckt wies das der Professor dann ab und schlug mir dann vor daß ich mich einer mykologischen Eignungsprüfung vor einer von Ihm ausgewählten Komission unterziehen sollte.
Das war dann das I-Tüppfelchen, was mich dann dazu bewogen hat der ganzen Sache die kalte Schulter zu zeigen, frei nach dem Motto, wer nicht will der hat schon. Ich hatte die ganze Zeit das Gefühl das es den zuständigen Behörden zu lästig ist sich mit solchen "UNWICHTIGEN" Albernheiten zu beschäftigen.
Ich habe dann im Sommer noch mals mit Walter Pätzold gesprochen und der sagte mir das das ablehnende Verhalten der Behörden oftmals auch für Ihn große Probleme macht.
Vielleicht gibt es woanders ja weniger Probleme mit einem solchen Vorhaben wie Du es anstrebst, ich wünsch Dir jedenfalls viel Glück dabei.
Meine Erfahrungen diesbezüglich waren jedenfalls nicht die besten.
Viele Grüße nach Hofheim,

Rainer .

P.S.: Bist Du dieses Jahr wieder in Hornberg?

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Re: Begehung von Naturschutzgebieten

Rainer Wald, (vor 7939 Tagen) @ ThomasHofheim

Hallo Thomas,
ich hoffe Dir geht es gut!
Ich hatte vor 2 Jahren mal soetwas vor und zwar im neuen Nationalpark Eifel. Ich habe mich seinerzeit an die Zuständigen behörden vom Nationalpark gewandt.
Um dem Verdacht der Pilzräuberei entgegenzutreten habe ich auch gleich mein PSV Ausweis eingescannt und mit meinem Anliegenschreiben mitgeschickt und gleich ein wenig von mir erzählt, so ne Art Lebenslauf. Erwähnen sollte ich auch, daß ich den schriftlichen Weg via E-Mail gegangen bin.
Nach sage und schreibe 3 Monaten bekam ich dann doch eine Antwort, in der man mir sagte das der zuständige Professor gerade mit seiner Familie in Ferien sei und sich danach bei mir melden würde. Nach weiteren 6 Wochen schrieb mir dann der besagte Professor und klärte mich erstmal Seitenweise über die Naturschutzgesetze und alles was zum Thema Vorschriften gehört auf.
Ich antwortete Ihm das mir diese Gesetze bereits bekannt sind, zumindest in groben Zügen, da sie ja unter anderem auch Bestandteil der Ausbildung zum PSV sind. Desweiteren machte ich Ihn darauf Aufmerksam das gerade die Eifel, insbesondere die Kalkeifel ein besonderes Therotorium für Seltene Boleten und Phlegmacien sind um Ihm zu verdeutlichen wie relevant ich eine solche Kartierungsarbeit finde,obwohl sich der NLP nicht gerade direkt in einer Kalkmulde befindet, um auch in Ihm eine gewisse Neugierde zu wecken.
Kurze Zeit später erhielt ich dann die Antwort in der er mir Dann mitteilte, das wir uns mal treffen sollten, wenn mir eine anerkannte Mykologische Person die mykologischen Fahigkeiten schriftlich bescheinigt.
Mit diesem Problem habe ich mich dann an Walter Pätzold gewendet, der mir das unter gwissen Vorraussetungen auch bestätigt hätte.
Dieses teilte ich dann dem Professor mit.
Unbeeindruckt wies das der Professor dann ab und schlug mir dann vor daß ich mich einer mykologischen Eignungsprüfung vor einer von Ihm ausgewählten Komission unterziehen sollte.
Das war dann das I-Tüppfelchen, was mich dann dazu bewogen hat der ganzen Sache die kalte Schulter zu zeigen, frei nach dem Motto, wer nicht will der hat schon. Ich hatte die ganze Zeit das Gefühl das es den zuständigen Behörden zu lästig ist sich mit solchen "UNWICHTIGEN" Albernheiten zu beschäftigen.
Ich habe dann im Sommer noch mals mit Walter Pätzold gesprochen und der sagte mir das das ablehnende Verhalten der Behörden oftmals auch für Ihn große Probleme macht.
Vielleicht gibt es woanders ja weniger Probleme mit einem solchen Vorhaben wie Du es anstrebst, ich wünsch Dir jedenfalls viel Glück dabei.
Meine Erfahrungen diesbezüglich waren jedenfalls nicht die besten.
Viele Grüße nach Hofheim,

Rainer .

P.S.: Bist Du dieses Jahr wieder in Hornberg ?

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Re: Begehung von Naturschutzgebieten

Saftling, (vor 7939 Tagen) @ ThomasHofheim

Hallo Thomas,

da hast Du ein trauriges Thema angeschnitten. Zwar ist in den meisten (allen?) Landesnaturschutzgesetzen ausdrücklich erwähnt, dass Naturschutzgebiete auch der wissenschaftlichen Forschung dienen. Allerdings herrscht bei der Erteilung der erforderlichen Ausnahmegenehmigungen m.E. viel behördliche Willkür. Als Neuling bei den Pilzen habe ich noch nicht versucht, Genehmigungen für die Pilze zu bekommen. Aber bei den Insekten haben die verantwortlichen Sachbearbeiter bei den Regierungspräsidien - das sind wohl meist Juristen, keine Biologen - ganz absurde Vorstellungen davon, welchen Schaden ein einzelner, verantwortungsbewußter Forscher anrichten kann. Nach langjähriger Beschäftigung mit der Materie bin ich heute davon überzeugt, dass das Fangen von Insekten (oder das Sammeln von Pilzfruchtkörpern) völlig belanglos ist. Zu dieser Einsicht bin ich gekommen, obwohl ich seit Jahrzehnten im ehrenamtlichen Naturschutz aktiv bin und mich auch forschend mit der Frage der Rückgangsursachen befasst habe. Auch die übliche Forderung in den Genehmigungen, man müsse die Ergebnisse der Behörde zur Verfügung stellen, ist juristisch sehr fragwürdig. Das RP möchte verlangt die Forschungsergebnisse, ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen. Dieser Unsinn funktioniert aber deshalb, weil sich zu viele Idealisten mit dieser Willkür einfach abfinden. Wer hat denn schon Lust, einen Rechtsstreit zu führen, um eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben zu dürfen? Hier in Baden-Württemberg zeichnet sich für manche Insektengruppen bereits die Tendenz ab, dass die Fauna immer besser erforscht wird - mit Ausnahme der Schutzgebiete! Glücklicherweise sind viele für Pilze wichtige Lebensräume auch außerhalb von Schutzgebieten anzutreffen (nicht zuletzt, weil sich die Ausweisung von Schutzgebieten höchst selten an den Pilzvorkommen orientiert). Wenn Du Deinem Hobby ruhigen Gemüts und ohne sinnlose behördliche Auflagen nachgehen willst, dann verzichtest Du besser auf die Genehmigung. Schön fände ich, wenn Du der Behörde Deinen Unmut über die Gängelung mitteilen würdest.

Gruß
Saftling

Hallo,
ich wollte mal fragen, ob jemand von euch Erfahrung mit der Begehung von
Naturschutzgebieten für pilzkundliche Kartierungen hat. Soweit ich weiß,
braucht man zumindest in Hessen eine spezielle Erlaubnis vom
Regierungspräsidium. Wie geht man da am besten vor? Und hat man als
Privatperson ohne Uni oder Naturschutzverband im Hintergrund überhaupt
eine Chance?
Vielen Dank für alle Infos und viele Grüße
ThomasHofheim

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Re: Begehung von Naturschutzgebieten

ThomasHofheim, (vor 7938 Tagen) @ Saftling

Hallo,
vielen Dank erstmal an alle, die auf meine Frage geantwortet haben.

Ich muß schon sagen, dass ich nach einigen Telefonaten mit der Unteren Naturschutzbehörde und dann mit verschiedenen Leuten im Regierungspräsidium schon mitbekommen habe, dass das alles eine ziemlich komplizierte Angelegenheit ist. Ich hoffe, dass ich heute endlich zur zuständigen Bearbeiterin vorstosse, die mir aber auch nur wird sagen können, ob von seiten des RP ein Interesse daran besteht, dass in dem NSG pilzkundliche Daten erhoben werden (die ich natürlich unbedingt weiterzugeben habe). Erst dann macht ein Antrag wohl Sinn. Naja, mal sehen, was bei rauskommt. Sollte es nicht funktionieren, werde ich in jedem Fall meinen Unmut mitteilen. Und am Ende bleibt mir immer noch der Gang in die Illegalität ...
Viele Grüße
ThomasHofheim

Hallo Thomas,
da hast Du ein trauriges Thema angeschnitten. Zwar ist in den meisten
(allen?) Landesnaturschutzgesetzen ausdrücklich erwähnt, dass
Naturschutzgebiete auch der wissenschaftlichen Forschung dienen.
Allerdings herrscht bei der Erteilung der erforderlichen
Ausnahmegenehmigungen m.E. viel behördliche Willkür. Als Neuling bei den
Pilzen habe ich noch nicht versucht, Genehmigungen für die Pilze zu
bekommen. Aber bei den Insekten haben die verantwortlichen Sachbearbeiter
bei den Regierungspräsidien - das sind wohl meist Juristen, keine Biologen
- ganz absurde Vorstellungen davon, welchen Schaden ein einzelner,
verantwortungsbewußter Forscher anrichten kann. Nach langjähriger
Beschäftigung mit der Materie bin ich heute davon überzeugt, dass das
Fangen von Insekten (oder das Sammeln von Pilzfruchtkörpern) völlig
belanglos ist. Zu dieser Einsicht bin ich gekommen, obwohl ich seit
Jahrzehnten im ehrenamtlichen Naturschutz aktiv bin und mich auch
forschend mit der Frage der Rückgangsursachen befasst habe. Auch die
übliche Forderung in den Genehmigungen, man müsse die Ergebnisse der
Behörde zur Verfügung stellen, ist juristisch sehr fragwürdig. Das RP
möchte verlangt die Forschungsergebnisse, ohne dafür eine Gegenleistung zu
erbringen. Dieser Unsinn funktioniert aber deshalb, weil sich zu viele
Idealisten mit dieser Willkür einfach abfinden. Wer hat denn schon Lust,
einen Rechtsstreit zu führen, um eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben zu
dürfen? Hier in Baden-Württemberg zeichnet sich für manche Insektengruppen
bereits die Tendenz ab, dass die Fauna immer besser erforscht wird - mit
Ausnahme der Schutzgebiete! Glücklicherweise sind viele für Pilze wichtige
Lebensräume auch außerhalb von Schutzgebieten anzutreffen (nicht zuletzt,
weil sich die Ausweisung von Schutzgebieten höchst selten an den
Pilzvorkommen orientiert). Wenn Du Deinem Hobby ruhigen Gemüts und ohne
sinnlose behördliche Auflagen nachgehen willst, dann verzichtest Du besser
auf die Genehmigung. Schön fände ich, wenn Du der Behörde Deinen Unmut
über die Gängelung mitteilen würdest.
Gruß
Saftling

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Re: Begehung von Naturschutzgebieten

Hans hurter, (vor 7938 Tagen) @ Saftling

Meine Meinung,Schutzgebiete sollen von Ihren Betreibern und Fachleuten betreut werden und wir Aussenstehende sollten diese Gebiete respektieren!Bei uns CH hat die Uni Basel einige Fauna, Flora und Pilzprojekte am laufen.Im übrigen sehe ich bei uns nur den Nationalpark im Engadin als gutes Beispiel eines Schutzgebietes ,die andern sind viel zu klein!Wie gesagt ein trauriges Kapitel (wie alles was Geld kostet) und kein Kapital einbringt?Siehe Canada-Yukon dort hat es Schutzgebiete die sind so gross wie die Schweiz und die Schutzbestimmungen für Natur und Tiere sind wesentlich besser, sprich den Bedürfnissen der Natur nicht Kommerz angepasst!Obwohl auch dort gibt es leider falsche Entwicklungen!Gruss Hans

Hallo Thomas,
da hast Du ein trauriges Thema angeschnitten. Zwar ist in den meisten
(allen?) Landesnaturschutzgesetzen ausdrücklich erwähnt, dass
Naturschutzgebiete auch der wissenschaftlichen Forschung dienen.
Allerdings herrscht bei der Erteilung der erforderlichen
Ausnahmegenehmigungen m.E. viel behördliche Willkür. Als Neuling bei den
Pilzen habe ich noch nicht versucht, Genehmigungen für die Pilze zu
bekommen. Aber bei den Insekten haben die verantwortlichen Sachbearbeiter
bei den Regierungspräsidien - das sind wohl meist Juristen, keine Biologen
- ganz absurde Vorstellungen davon, welchen Schaden ein einzelner,
verantwortungsbewußter Forscher anrichten kann. Nach langjähriger
Beschäftigung mit der Materie bin ich heute davon überzeugt, dass das
Fangen von Insekten (oder das Sammeln von Pilzfruchtkörpern) völlig
belanglos ist. Zu dieser Einsicht bin ich gekommen, obwohl ich seit
Jahrzehnten im ehrenamtlichen Naturschutz aktiv bin und mich auch
forschend mit der Frage der Rückgangsursachen befasst habe. Auch die
übliche Forderung in den Genehmigungen, man müsse die Ergebnisse der
Behörde zur Verfügung stellen, ist juristisch sehr fragwürdig. Das RP
möchte verlangt die Forschungsergebnisse, ohne dafür eine Gegenleistung zu
erbringen. Dieser Unsinn funktioniert aber deshalb, weil sich zu viele
Idealisten mit dieser Willkür einfach abfinden. Wer hat denn schon Lust,
einen Rechtsstreit zu führen, um eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben zu
dürfen? Hier in Baden-Württemberg zeichnet sich für manche Insektengruppen
bereits die Tendenz ab, dass die Fauna immer besser erforscht wird - mit
Ausnahme der Schutzgebiete! Glücklicherweise sind viele für Pilze wichtige
Lebensräume auch außerhalb von Schutzgebieten anzutreffen (nicht zuletzt,
weil sich die Ausweisung von Schutzgebieten höchst selten an den
Pilzvorkommen orientiert). Wenn Du Deinem Hobby ruhigen Gemüts und ohne
sinnlose behördliche Auflagen nachgehen willst, dann verzichtest Du besser
auf die Genehmigung. Schön fände ich, wenn Du der Behörde Deinen Unmut
über die Gängelung mitteilen würdest.
Gruß
Saftling