Hallo,
vielen Dank erstmal an alle, die auf meine Frage geantwortet haben.
Ich muß schon sagen, dass ich nach einigen Telefonaten mit der Unteren Naturschutzbehörde und dann mit verschiedenen Leuten im Regierungspräsidium schon mitbekommen habe, dass das alles eine ziemlich komplizierte Angelegenheit ist. Ich hoffe, dass ich heute endlich zur zuständigen Bearbeiterin vorstosse, die mir aber auch nur wird sagen können, ob von seiten des RP ein Interesse daran besteht, dass in dem NSG pilzkundliche Daten erhoben werden (die ich natürlich unbedingt weiterzugeben habe). Erst dann macht ein Antrag wohl Sinn. Naja, mal sehen, was bei rauskommt. Sollte es nicht funktionieren, werde ich in jedem Fall meinen Unmut mitteilen. Und am Ende bleibt mir immer noch der Gang in die Illegalität ...
Viele Grüße
ThomasHofheim
Hallo Thomas,
da hast Du ein trauriges Thema angeschnitten. Zwar ist in den meisten
(allen?) Landesnaturschutzgesetzen ausdrücklich erwähnt, dass
Naturschutzgebiete auch der wissenschaftlichen Forschung dienen.
Allerdings herrscht bei der Erteilung der erforderlichen
Ausnahmegenehmigungen m.E. viel behördliche Willkür. Als Neuling bei den
Pilzen habe ich noch nicht versucht, Genehmigungen für die Pilze zu
bekommen. Aber bei den Insekten haben die verantwortlichen Sachbearbeiter
bei den Regierungspräsidien - das sind wohl meist Juristen, keine Biologen
- ganz absurde Vorstellungen davon, welchen Schaden ein einzelner,
verantwortungsbewußter Forscher anrichten kann. Nach langjähriger
Beschäftigung mit der Materie bin ich heute davon überzeugt, dass das
Fangen von Insekten (oder das Sammeln von Pilzfruchtkörpern) völlig
belanglos ist. Zu dieser Einsicht bin ich gekommen, obwohl ich seit
Jahrzehnten im ehrenamtlichen Naturschutz aktiv bin und mich auch
forschend mit der Frage der Rückgangsursachen befasst habe. Auch die
übliche Forderung in den Genehmigungen, man müsse die Ergebnisse der
Behörde zur Verfügung stellen, ist juristisch sehr fragwürdig. Das RP
möchte verlangt die Forschungsergebnisse, ohne dafür eine Gegenleistung zu
erbringen. Dieser Unsinn funktioniert aber deshalb, weil sich zu viele
Idealisten mit dieser Willkür einfach abfinden. Wer hat denn schon Lust,
einen Rechtsstreit zu führen, um eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben zu
dürfen? Hier in Baden-Württemberg zeichnet sich für manche Insektengruppen
bereits die Tendenz ab, dass die Fauna immer besser erforscht wird - mit
Ausnahme der Schutzgebiete! Glücklicherweise sind viele für Pilze wichtige
Lebensräume auch außerhalb von Schutzgebieten anzutreffen (nicht zuletzt,
weil sich die Ausweisung von Schutzgebieten höchst selten an den
Pilzvorkommen orientiert). Wenn Du Deinem Hobby ruhigen Gemüts und ohne
sinnlose behördliche Auflagen nachgehen willst, dann verzichtest Du besser
auf die Genehmigung. Schön fände ich, wenn Du der Behörde Deinen Unmut
über die Gängelung mitteilen würdest.
Gruß
Saftling