Neu: Pilzmesser!

pilzmel ⌂, (vor 7881 Tagen)

Hallo Pilzfreunde!

Folgende Nachricht zu eurer Kenntnisnahme:

Wie aus gut unterrichteten Quellkreisen verlautbarte, soll behördlicherseits eine schon seit geraumer Zeit als sehr schmerzlich empfundene Lücke in unseren Wäldern geschlossen werden, und zwar durch den Einsatz ehrenamtlicher, aber geprüfter Pilzmesser.
Ein/e Pilzmesser/in trägt die Verantwortung für ein bestimmtes, in seinen Grenzen klar definiertes Territorium, den so genannten Messbezirk.
Erstrangige Aufgabe soll es sein, bereits im Vorfeld abzuklären, welche Pilze zum Verzehr freigegeben werden und welche noch eine Schonfrist genießen. Hierbei stellt der/die Pilzmesser/in lediglich fest, ob eine bestimmte, normgerechte Mindestgröße erreicht wurde, nicht aber, ob ein Pilz überhaupt verspeisbar ist. Hier gibt es also eine klare Zäsur zwischen den Aufgabenbereichen des Pilzmessers und eines Pilzsachverständigen. Im Gegenzug werden sich letztere nicht mehr damit befassen, über im sammeltechnischen Sinne vernünftige Wachstumsstadien belehren zu wollen. Ein zentimetergroßer Pfifferlingsembryo ist lediglich stillschweigend sicherzustellen und mit den Personalien des Sammlers an den Dienst habenden Pilzmesser weiterzuleiten. Dieser veranlaßt dann alles weitere Unangenehme.
Es finden auch Überlegungen statt, durch Hinweistafeln an den Waldzugängen kenntlich zu machen, ob ein Bezirk bereits vermessen wurde und freigegeben ist. Bei Nicht-Beachtung drohen empfindliche Strafen, zum Beispiel gemeinnütziger Einsatz als Pilzmesser/in.
Im Bezirk selbst werden Fruchtkörper von ausreichender Größe durch rote Fähnchen, zu kleine hingegen durch blaue gekennzeichnet. Der Messvorgang wird mit einem handelsüblichen Holzgliedermaßstab zur Durchführung gebracht, so daß es nur einer minimalen Einarbeitungszeit bedarf, um diese nutzbringende Tätigkeit beherrschen zu lernen. Voraussetzung sind Einsatzbegeisterung, Freude am zeitigen Aufstehen und eine notariell beglaubigte Quittung über festes Schuhwerk. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (Umrechnen Zentimeter/Millimeter) und einem mündlichen Teil (Lautes Zählen bis Einhundert).
Bewerbungen nehmen ab sofort alle Sekretariate der Landwirtschaftsministerien der Länder (außer Sachsen) entgegen.

Beste Grüße! Pilzmel

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Re: Das wäre doch ein idealer 1-Euro-Job! *oT*

Karl Keck ⌂, (vor 7881 Tagen) @ pilzmel

- kein Text -

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Mit Meterstab oder Zollstock?? *oT*

elfi ⌂, (vor 7881 Tagen) @ Karl Keck

- kein Text -

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Wäre glatt ’ne EU-Verordnung wert ;-) *oT*

Thomas Pruß, (vor 7881 Tagen) @ pilzmel

- kein Text -

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Re: Neu: Pilzmesser!

Joachim, (vor 7881 Tagen) @ pilzmel

Hallo Pilzmel,
ist fast alles richtig was Du schreibst, aber bei uns in Hessen stimmt das nur bedingt.
Es gibt einige Unterschiede in der Pilzmesserverordnung, na ja ist halt „Ländersache“
1. Es wird nur in Ausnahmefällen weibliche Pilzmesserinnen geben, Frauen müssen erst mal nachweisen dass sie wirklich wissen wie lang 30 cm tatsächlich sind.
2. Die Größe eines Pilzes wird in Pilzi, ist gleich 1,25678 cm gemessen. Da ein Mäuseschwanzrübling praktisch immer kleiner als 1 Pilzi ist, darf er ab dem 1. April 2005 nicht mehr geerntet werden. Für Schimmelkäse und Penicillin erteilt das Land Hessen eine Ausnahmeregelung.
3. Wenn ein Pilz in Hessen größer als 1 Pilzi (1,25678 cm) ist wird er mit einem grünem Fähnchen markiert, wenn er kleiner ist mit einem roten Fähnchen. Diese Regelung stammt noch aus der Zeit der „Rot / Grün Regierung“, heute regiert „Schwarz“ in Hessen, aber es macht keinen Sinn nur schwarze Fähnchen zu stecken.
4. Das Problem mit der Überwachung der neuen Pilziverordnung wurde in Hessen auch gelöst, es werden Waldspaziergänger zu Denuzis (Denunzianten) verpflichtet.
5. Die neuen Pilzimessstäbe bekommt man bei den Forstämtern.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim

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Korrigenda Pkt.1!Nur blonde !Gruss Hans *oT*

Hans hurter, (vor 7881 Tagen) @ Joachim

- kein Text -

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Das gibt es schon länger..

Karl-Heinz ⌂, (vor 7881 Tagen) @ pilzmel

s. Termin am 24.07.2003.
http://www.umweltinstitut.org/cgi-bin/newsletter.cgi?&action=archiv
Viele Grüße
Karl-Heinz

Hallo Pilzfreunde!
Folgende Nachricht zu eurer Kenntnisnahme:
Wie aus gut unterrichteten Quellkreisen verlautbarte, soll behördlicherseits
eine schon seit geraumer Zeit als sehr schmerzlich empfundene Lücke in
unseren Wäldern geschlossen werden, und zwar durch den Einsatz
ehrenamtlicher, aber geprüfter Pilzmesser.
Ein/e Pilzmesser/in trägt die Verantwortung für ein bestimmtes, in seinen
Grenzen klar definiertes Territorium, den so genannten Messbezirk.
Erstrangige Aufgabe soll es sein, bereits im Vorfeld abzuklären, welche Pilze
zum Verzehr freigegeben werden und welche noch eine Schonfrist genießen.
Hierbei stellt der/die Pilzmesser/in lediglich fest, ob eine bestimmte,
normgerechte Mindestgröße erreicht wurde, nicht aber, ob ein Pilz
überhaupt verspeisbar ist. Hier gibt es also eine klare Zäsur zwischen den
Aufgabenbereichen des Pilzmessers und eines Pilzsachverständigen. Im
Gegenzug werden sich letztere nicht mehr damit befassen, über im
sammeltechnischen Sinne vernünftige Wachstumsstadien belehren zu wollen.
Ein zentimetergroßer Pfifferlingsembryo ist lediglich stillschweigend
sicherzustellen und mit den Personalien des Sammlers an den Dienst
habenden Pilzmesser weiterzuleiten. Dieser veranlaßt dann alles weitere
Unangenehme.
Es finden auch Überlegungen statt, durch Hinweistafeln an den Waldzugängen
kenntlich zu machen, ob ein Bezirk bereits vermessen wurde und freigegeben
ist. Bei Nicht-Beachtung drohen empfindliche Strafen, zum Beispiel
gemeinnütziger Einsatz als Pilzmesser/in.
Im Bezirk selbst werden Fruchtkörper von ausreichender Größe durch rote
Fähnchen, zu kleine hingegen durch blaue gekennzeichnet. Der Messvorgang
wird mit einem handelsüblichen Holzgliedermaßstab zur Durchführung
gebracht, so daß es nur einer minimalen Einarbeitungszeit bedarf, um diese
nutzbringende Tätigkeit beherrschen zu lernen. Voraussetzung sind
Einsatzbegeisterung, Freude am zeitigen Aufstehen und eine notariell
beglaubigte Quittung über festes Schuhwerk. Die Prüfung besteht aus einem
schriftlichen Teil (Umrechnen Zentimeter/Millimeter) und einem mündlichen
Teil (Lautes Zählen bis Einhundert).
Bewerbungen nehmen ab sofort alle Sekretariate der Landwirtschaftsministerien
der Länder (außer Sachsen) entgegen.
Beste Grüße! Pilzmel