Re: Roetender Schirmling und deutsches Recht...

MUFTI, (vor 9919 Tagen) @ Boris

Macrolepiota venenata zählt zu den zahlreichen Magen-Darmstörungen auslösenden Arten. Relativ bald nach dem Verzehr können Durchfälle, Brechreiz etc. auftreten. Die Symptome sind sehr unangenehm, klingen aber mit der Zeit wieder ab.

Irgendwie finde ich das ulkig:

Wenn man sich an die deutschen Gesetze haelt,
ist der Pilz eindeutig essbar 8-)

ps: Man beachte das Datum des Ausserkrafttretens 8-)

Kurztitel
Speisepilzverordnung

Fundstelle
BGBl. II Nr. 386/1997

Typ
V

Anlage
1

Inkrafttretedatum
19971213

Außerkrafttretedatum
99999999

Index
82/05 Lebensmittelrecht

Anlage

Anlage

SPEISEPILZE

I. Ständerpilze
1. Blätterpilze

a) Parasol, Großer Riesen-Schirmling Macrolepiota procera (Scop.:

Fr) Sing., roh ungenießbar

b) Safranschirmling Macrolepiota rhacodes (Vitt.) Sing., roh

ungenießbar

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