Re: Roetender Schirmling und deutsches Recht...
Macrolepiota venenata zählt zu den zahlreichen Magen-Darmstörungen auslösenden Arten. Relativ bald nach dem Verzehr können Durchfälle, Brechreiz etc. auftreten. Die Symptome sind sehr unangenehm, klingen aber mit der Zeit wieder ab.
Irgendwie finde ich das ulkig:
Wenn man sich an die deutschen Gesetze haelt,
ist der Pilz eindeutig essbar 8-)
ps: Man beachte das Datum des Ausserkrafttretens 8-)
Kurztitel
Speisepilzverordnung
Fundstelle
BGBl. II Nr. 386/1997
Typ
V
Anlage
1
Inkrafttretedatum
19971213
Außerkrafttretedatum
99999999
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Anlage
Anlage
SPEISEPILZE
I. Ständerpilze
1. Blätterpilze
a) Parasol, Großer Riesen-Schirmling Macrolepiota procera (Scop.:
Fr) Sing., roh ungenießbar
b) Safranschirmling Macrolepiota rhacodes (Vitt.) Sing., roh
ungenießbar