Forstgesetze hessen

HeideHilf, (vor 7722 Tagen)

Hallo Leute,
hier in Hessen ist das Betreten des Waldes generell erlaubt (auch wenn die Jäger, denen ich begegne immer anderes behaupten, habe aber immer eine Kopie des Abschnittes im Forstgesetze dabei :-))); bis auf Zonen, die ausdrücklich als Wildschutzgebiet gekennzeichnet sind bzw. als solche in der örtlichen Presse ausgerufen wurden (da bräuchte ich dann aber vom Jäger einen Beleg...). Ich begegne einem bestimmten Jäger immer wieder, der mit seinem fetten Four-whell Gefährt durch den Wald braust. Da wir schon eine längere Diskussion hatten, in dem ich ihn über die Gesetzeslage aufklären musste und ihm auch nahelegte, doch einmal eine umweltschonende Variante der Kontrollfahrt zu erwägen (wirkt sich auch positiv auf Gesundheit und Bierbauch aus) liebt er mich nicht und zieht finsteren Blickes von dannen, wenn er mich stellen will. Generell könnte man sich ja einigen, ich erlebe aber eher Jäger, die den Wald als ihre persönlichen Besitz betrachten, den es zu bewachen gilt.
ciao heide

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Re: Forstgesetze hessen

bert, (vor 7722 Tagen) @ HeideHilf

Hallo heide,

da gehts mir zum Glück besser. ich wohne direkt am wald und das nächstgelegene gebäude ist die jagdhütte, wo der/die Jäger fast jedes wochenende auftauchen.
Allerdings habe ich ein sehr gutes verhältniss zu ihm und schenke ihm von zeit zu zeit einige pilze aus seinem revier, worüber er sich immer sehr freut. manchmal kann ich ihm auch einem tip geben, wenn ich spuren der wildsauen gefunden habe, die sie ja immer suchen, da sie sich nicht nur in einem revier aufhalten, sondern über grosse strecken durch die gegend ziehen (30-40 km pro nacht, habe ich gehört).
Zum glück sind nicht alle jäger so territorial wie bei dir. Und für die pilze gabs leztes jahr sogar einen tollen rehrücken als geschenk. :-) Und in seiner hütte gibts immer bier vom faß
vielleicht kannst du ja deinen jäger auch besänftigen, wenn du ihm mal ein paar dicke steinis schenkst.

gruß
bert