Hallo Andreas,
Ich dachte der "falsche Satansröhrling" sei B. legaliae
(splendidus/satanoides)??
Und nur die weinroten hießen früher B.rhodopurpureus (und noch früher einfach
purpureus). Oder bring ich jetzt wieder alles ducheinander?
Lg Christoph
Hallo Christoph,
meiner Kenntnis nach hies Boletus splendidus auf deutsch Falscher Satansröhrling.
B. splendidus ist ein nomen dubium, besteht schon in der Originalbeschreibung aus mehreren Elementen (u.a. torosus) und ist durch die meiner Meinung nach unglückliche Lektotypifizierung durch SINGER ein nunmehr gar nicht mehr anwendbares Taxon.
Ebenfalls ist B. purpureus ein nicht identifizierbares Taxon, muss aber aufgrund der Beschreibung von Fries (fleckender Hut) in die Verwandtschaft von rhodopurpureus/torosus gehören und nicht zur "splendidus"-Gruppe.
In Ba.-Wü. wurden seit diese Rotporer registriert wurden (Haas, Schwöbel), die jungen und damit noch grauhütigen als B. legaliae oder B. satanoides bezeichnet, die älteren (oder abgewaschenen) und somit purpurhütigen als B. rhodopurpureus (!). In allen Fällen handelte es sich aber um B. rubrosanguineus!
Aus dieser Tradition der Fehlinterpretationen und -bestimmungen heraus kommt dieses Chaos zustande. Doch selbst in Breitenbach/Kränzlin ist B. rubrosanguineus immerhin 3 Mal abgebildet, kein einziges Mal unter diesem Namen und auch im Galli ist die Art teils fehlbestimmt. Wir sind also in bester Gesellschaft.
Meiner Meinung nach gilt also:
B. legaliae = B. satanoides = eine Tiefland-Laubwald-Sippe mit im Vergleich zu rubrosanguineus orangeneren Farbtönen. - Kein deutscher Name bekannt.
B. rubrosanguineus = eine vorwiegend montane, vorwiegende Nadelwald-Sippe mit im vergleich zu B. legaliae mehr karminroter Tönung. - Dunkler Purpurröhrling
B. splendidus = nicht verwendbarer Name (s.o.)
B. rhodopurpureus = Art mit blaufleckendem Hut und damit eine andere Gruppe als obige Taxa. Der Name wurde im deutschen Sprachraum konsequent falsch angewandt für tiefgefärbte Exemplare von B. rubrosanguineus
beste Grüße,
Andreas