Ich empfehle

Jürgen, (vor 7711 Tagen) @ Andreas

folgenden deutschen Namensgebrauch:

- Boletus legaliae: Falscher Satansröhrling (oder Le Gals Satansröhrling)
- Boletus rubrosanguineus: Weinroter Röhrling (oder Mosers Satansröhrling)
- Boletus rhodoxanthus: Rosahütiger Röhrling
- Boletus rhodopurpureus: Purpurröhrling
- Boletus luteocupreus: Gelbhütiger Purpurröhrling

Für die schwach blauenden Arten legaliae/rubrosanguineus/rhodoxanthus sollte die Bezeichnung "Purpurröhrling" nicht mehr verwendet werden, um Konfusion zu vermeiden.

Grüße, Jürgen

Hallo,
"Blaufleckender Purpur-Röhrling" ist richtig für B. rhodopurpureus.
"Weinroter Purpur-Röhrling" ist richtig für den "Falschen
Satans-Röhrling" Boletus rubrosanguineus (= B. splendidus).
Bis in die jüngste Zeit hat man im deutschen Sprachraum den B.
rubrosanguineus fälschlich als B. rhodopurpureus bezeichnet, daher ist
eine gewisse Verwirrung der Namen sowohl deutsch als auch lateinisch
entstanden.
beste Grüße,
Andreas

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