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Pilze Pilze Forum Archiv 1999
Bayrisches Naturschutzgesetz
Geschrieben von: Birgit Antwort auf: Re: Man sieht den Baum vor lauter Wald nicht.... (MUFTI)
Datum: 18. November 1999, 13:30 Uhr
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: : Bei Staatswald hat der entsprechende Foerster : Was aber bei Wald im Privatbesitz ? : Welches Gesetz kann mir vorschreiben, wieviel : Oder geht es darum, dass man mir das betreten meines
in Bayern könnte dir vermutlich nur sehr schwer der Zugang zu deinem Waldgrundstück verboten werden, allerdings hättest du vermutlich auch keine Chance den Zugang zu deinen gezüchteten Pilzen anderen Leuten zu verwehren. Im Bayrischen Naturschutzgesetz wird der freie Zugang zur Natur für alle garantiert, seien es Radfahrer, Reiter, Rollstuhlfahrer oder Spaziergänger. Egal ob der Wald, gemähte Wiese oder das Stoppelfeld in Staatsbesitz oder Privatbesitz ist. Ausnahmen werden nur in begründeten Fällen genehmigt und müssen auch öfter vor Gericht wieder zurückgenommen werden. Endlich mal ein gutes bayrisches Gesetz, das natürlich vielen Förstern und Jägern ein Dorn im Auge ist, da es Reitern auch praktisch unbeschränkt Zugang zum Wald ermöglicht.
Birgit
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