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Pilze Pilze Forum Archiv 1999
Re: Mehr Fragen zum Bayrischen Naturschutzgesetz
Geschrieben von: Birgit Antwort auf: Mehr Fragen zum Bayrischen Naturschutzgesetz (Boris)
Datum: 18. November 1999, 15:29 Uhr
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Hallo Boris, : : in Bayern könnte dir vermutlich nur sehr schwer der Zugang zu deinem Waldgrundstück verboten werden, allerdings hättest du vermutlich auch keine Chance den Zugang zu deinen gezüchteten Pilzen anderen Leuten zu verwehren. : Ich verstehe diese Äußerung so, daß sie nur das Zugangsrecht abdeckt. Sicherlich ermächtigt sie niemanden zum mutwilligen Plündern von Freilandkulturen, wie z.B. im Bexbacher Pilzschaugarten. Harry berichtete mir davon, dass leider immer wieder Leute den freien Zugang mit der Aufforderung sich die Taschen zu füllen verwechseln. : Manchmal dürfte es allerdings kaum möglich sein, wildwachsende von angesiedelten Pilzen zu unterscheiden, ein mit Steinpilzen oder Trüffeln beimpfter Baum sieht im Wald genauso aus wie ein normaler Baum. Irgendwie ist das Ansiedeln von Mykorrhizapilzen doch mehr ein Glücksspiel und mit der "echten" Pilzkultur für mich kaum vergleichbar. Wenn hingegen jemand in der Natur ein paar angebohrte Stämme oder ein Mistbeet findet, das offensichtlich jemand gehört, sollte man es aus dem gleichen Grund respektieren, aus dem man nicht den Acker des nächsten Bauerns plündert: Irgendjemand hat hier schließlich harte Arbeit investiert. Na klar, ich würde das auch nicht tun. Tatsache ist, daß du ein Waldgebiet vielleicht sperren kannst, wenn du dort aufforstet, dann aber wegen des Wildverbißes. Bei Pilzzuchten denke ich aber, daß man hier schlechte Karten hätte.
Freier Zugang für Reiter und Radfahrer bezieht sich auf Wege, Querfeldeinreiten und -radfahren durch den Wald und durch Natur- oder Landschaftsschutzgebiete ist hier selbstverständlich auch nicht gestattet. Was anderes sind Stoppelfelder und abgemähte Wiesen, für eventuelle Flurschäden ist man natürlich haftbar. Gruß Birgit
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