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Pilze Pilze Forum Archiv 1999

Re: Mehr Fragen zum Bayrischen Naturschutzgesetz

Geschrieben von: Birgit
Datum: 18. November 1999, 15:29 Uhr

Antwort auf: Mehr Fragen zum Bayrischen Naturschutzgesetz (Boris)

Hallo Boris,

: : in Bayern könnte dir vermutlich nur sehr schwer der Zugang zu deinem Waldgrundstück verboten werden, allerdings hättest du vermutlich auch keine Chance den Zugang zu deinen gezüchteten Pilzen anderen Leuten zu verwehren.

: Ich verstehe diese Äußerung so, daß sie nur das Zugangsrecht abdeckt. Sicherlich ermächtigt sie niemanden zum mutwilligen Plündern von Freilandkulturen, wie z.B. im Bexbacher Pilzschaugarten. Harry berichtete mir davon, dass leider immer wieder Leute den freien Zugang mit der Aufforderung sich die Taschen zu füllen verwechseln.

: Manchmal dürfte es allerdings kaum möglich sein, wildwachsende von angesiedelten Pilzen zu unterscheiden, ein mit Steinpilzen oder Trüffeln beimpfter Baum sieht im Wald genauso aus wie ein normaler Baum. Irgendwie ist das Ansiedeln von Mykorrhizapilzen doch mehr ein Glücksspiel und mit der "echten" Pilzkultur für mich kaum vergleichbar. Wenn hingegen jemand in der Natur ein paar angebohrte Stämme oder ein Mistbeet findet, das offensichtlich jemand gehört, sollte man es aus dem gleichen Grund respektieren, aus dem man nicht den Acker des nächsten Bauerns plündert: Irgendjemand hat hier schließlich harte Arbeit investiert.

Na klar, ich würde das auch nicht tun. Tatsache ist, daß du ein Waldgebiet vielleicht sperren kannst, wenn du dort aufforstet, dann aber wegen des Wildverbißes. Bei Pilzzuchten denke ich aber, daß man hier schlechte Karten hätte.


: Wie sieht es hier eigentlich bei trittempfindlichen Biotopen (Sanddünen, Moore...) aus? Hat hier die Reiterei auch theoretisch überall Zugang oder gelten hier Sonderregelungen? Im Kaltenbronner Moor (BW) stehen z.B. Schilder die Passanten bei Verlassen der Wege mit fünfstelligen Summen bedrohen. Vielleicht hätte man ja doch lieber alles abtorfen sollen...

Freier Zugang für Reiter und Radfahrer bezieht sich auf Wege, Querfeldeinreiten und -radfahren durch den Wald und durch Natur- oder Landschaftsschutzgebiete ist hier selbstverständlich auch nicht gestattet. Was anderes sind Stoppelfelder und abgemähte Wiesen, für eventuelle Flurschäden ist man natürlich haftbar.
Wir haben hier aber,wie schonmal erwähnt nur sehr wenig Naturschutzgebiete (ich kenne keines), die mit Zaun abgesperrt sind. EIn Vogelschutzgebiet ist in unmittelbarer Nähe im "Lechurwald", da gibt es ein Betretungsverbot während der Brutzeit. (allerdings ohne Androhung von Strafsummen) Dieser Weg ist allerdings viel zu schmal und gefährlich für Pferde, Fahrrad muß man auch öfter unter den Arm klemmen ;-)). Aber eine Fischzucht gibts dort seltsamerweise, der Fischerverein hat seine Boote dort am Lechstausee liegen, die dürfen wohl auch zur Brutzeit rein :-(. Da dort nur sehr wenig Leute unterwegs sind, da anstrengend ;-)) und mit Fußangeln versehen, waren wir zugegebnermaßen auch schon zur Brutzeit da. (Jetzt könnt ihr mal richtig schimpfen. ;-) )

Gruß

Birgit




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Re: Gezeter aus Aachen -- Thomas Pruß -- 17. November 1999, 12:11 Uhr
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Re: Mehr Fragen zum Bayrischen Naturschutzgesetz -- Birgit -- 18. November 1999, 15:29 Uhr
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Re: Mengenbeschränkung?/Gezeter aus Aachen -- Boris -- 17. November 1999, 10:35 Uhr
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Re: Mengenbeschränkung?/Gezeter aus Aachen -- Holger -- 17. November 1999, 11:05 Uhr
Re: Wo ist nur diese e-mail Adresse? -- Boris -- 17. November 1999, 11:09 Uhr
Re: welcher Muell ? -- MUFTI -- 17. November 1999, 20:24 Uhr

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