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Pilze Pilze Forum Archiv 1999
Betretungsrecht - Wanderfalken
Geschrieben von: Birgit
Datum: 25. November 1999, 19:43 Uhr
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Hallo ihr Lieben, mal wieder ein pilzfremdes Theam, aber ich fand folgenden Leserbrief in der Alpenvereinszeitung so schön passend zu unserem alten Diskussionsthema: "Dem Beispiel einer räumlich sehr engen friedlichen Koexistenz zwischen Wanderfalken und Kletterern ist aus dem Harz ein weiteres hinzuzufügen: Dort ignorierte im Okertal das Wanderfalkenpärchen den seit 15 Jahren aufgesuchten Horst an dem allein für sie vom 1. Februar bis 31. Juli reservierten Felsen und brütete statt dessen an einem sowohl bei Kletterern als auch bei Wanderern beliebten Felsen. Der Horst befand sich nur 10 Meter unterhalb des über Treppen zugänglichen mit Geländer versehenen Gipfels. Es gab keinerlei Verbote, der Fels wurde weiter bestiegen und auch beklettert. Offenbar verzichteten Kletterer auch ohne Regeleungen spontan auf das Begehen der Routen in der unmittelbaren Umgebung des Horstes. Die beiden jungen Wanderfalken flogen im Juli wohlbehalten aus. Es bleibt zu hoffen, daß diese Beispiele dazu beitragen, daß sich bundesweit die Erkenntnis durchsetzt, daß die seit Jahrzehnten inzwischen x-fach bewährte Sperrfrist vom 1. Februar bis 31. Juli zum Schutz des Wanderfalken völlig ausreicht. Es ist wenig plausibel, daß ein derart koexistenzfähiges Tier zum Beispiel im benachbarten Sachsen-Anhalt im Ilsetal so empfindlich sein soll, daß dort für den gesamten riesigen Horstfelsen immer noch ein ganzjähriges Kletterverbot verhängt wird."
Salü Birgit
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