Hallo Werner,
Du hast absolut Recht mit Deinen Einlassungen bezüglich Schutz etc., aber trotzdem hindert das Leute nicht in ebay 12kg Steinpilze zu 15,- Euro/kg anzubieten und niemand unterbindet das, wie ja in den letzten Tagen gelaufen.
Man kommt sich wie der Rufer in der Wüste vor.
Gruß Detlef
.: ... sind oft auch nicht besser. Wenn auch die Fakten oft nicht so drastisch
: falsch sind. Habe grade folgenden Leserbrief an die "Augsburger
: Allgemeine" geschickt, die wollen ihn sogar drucken ... ist zwar aus
: anderer Sicht falsch, deswegen aber nicht unbedingt besser.
: Die Abendzeitung München überraschte mich am vergangenen Wochenende
: allerdings positiv. Sie druckten eine ganze Seite über Pilze praktisch
: ohne größere Fehler.
: Da hat wohl ein Sachverständiger mitgewirkt.
: ---- mein Leserbrief---
: Hallo,
: ich habe folgenden Artikel zufällig in einer Pizzeria nahe Diessen gelesen:
: Kriechen für über 20 Kilogramm Steinpilze
: Horst Nährer aus Igling findet Prachtexemplar
: Als Pilzsachverständiger der DGfM (Deutsche Gesellschaft für Mykologie)
: wollte ich doch ein paar Dinge dazu anmerken. Es ist in den meisten
: Bundesländern verboten, im Dickicht auf allen Vieren herumzukriechen. Das
: hat mit dem Schutz der in diesem Dickicht lebenden und ruhenden Tiere zu
: tun.
: Weiterhin möchte ich u.a. auf folgenden Satz in §2 der
: Bundesartenschutzverordnung hinweisen: 1) Die Verbote des § 42 Abs. 1 Nr.
: 2 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes gelten nicht für
: Pilze der nachstehend aufgeführten Arten, soweit sie in geringen Mengen
: für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden: Boletus edulis
: Steinpilz usw.
: Unter geringen Mengen werden normalerweise 1-2 kg verstanden. Eine
: kommerzielle Nutzung ist ganz verboten. Damit auch der Verkauf an z.B.
: Gaststätten
: Außerdem ist ein 1,5 kg Exemplar nicht allzu selten. Nur sind diese in aller
: Regel verwurmt - in jedem Fall aber von der Konsistenz her so matschig,
: daß man sie im Wald stehen lassen sollte, denn dort erfüllen sie weiter
: ihren Zweck beim Aussporen.
: Es wäre angebracht, daß Sie darauf hinweisen, daß ein Sammler in
: Baden-Württemberg erst vor Kurzem mit 400 Euro Strafe für 4 oder 5
: Kilogramm Steinpilze (je nach Quelle) belegt wurde.
: Abschließend möchte ich sagen, daß man bei 20 kg an einem Tag schon von
: Raffgier sprechen muß.
: Mit freundlichen Grüßen,
: Werner G. Pflaum
: Pilzsachverständiger der DGfM
: Quellen:
: http://www.thueringer-allgemeine.de/ta/ta.thueringen.volltext.php?kennung=on3taTHUThuNational38954&zulieferer=ta&kategorie=THU&rubrik=Thueringen®ion=National&auftritt=TA&dbserver=1
: http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1496420/ebu5t3/