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Pilze Pilze Forum Archiv 2007
Re: Anfrage
Geschrieben von: Heinz Ebert Antwort auf: Re: Anfrage (Waldschrat)
Datum: 12. März 2007, 23:58 Uhr
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Klar, aber das ist "nur Deine" Auslegung dieser Vorschrift. Die rechtswirksame Auslegung obliegt jedoch den Bußgeldbehörden und letztlich den Gerichten, und dort werden diese Ausnahmeklauseln (die darüberhinaus auch noch durch pauschale Ausnahmegenehmigungen noch erweitert werden) sehr großzügig ausgelegt. Mir selbst wurde mal durch eine vorgesetzte Behörde mitgeteilt, dass ich quasi froh sein könne, dass mein Kollege und ich keinen Schadensersatz leisten müssen, nachdem wir sonntags einen LKW aus dem Verkehr gezogen hatten, weil der Fahrer gegen das Sonntagsfahrverbot verstoßen hatte. Er hatte landwirtschaftliche Produkte geladen, die Tachoscheibe nicht eingelegt, und auch keine Ausnahmegenehmigung. Die pauschale Ausnahmegenehmigung, die es jedes Jahr gegeben hatte, war in diesem Jahr vergessen worden, und wir hätten das doch eigentlich als selbstverständlich annehmen müssen.
: Hallo Heinz Ebert,
: Ich meine, Bäume fällen ist weder unaufschiebbar noch häusliches oder
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