Lieber Jürgen,
hier irrst du. ich darf privat mitgeschnittene Sendungen aus dem Fernsehen nicht öffentlich verwenden, d.h. z.B. schon nicht im Unterricht in der Schule (dies zählt bereits zur Öffentlichkeit). Ich darf allerdings im privaten Kreis (und das heißt auch bei meinen Freunden) solche Filme vorführen und auch ihnen Kopien zur Verfügung stellen.
Gruß
Gunni
P.S.: habe mich lange genug mit diesem Thema herumgeschlagen. Ein Lehrer darf beispielsweise eine Mitschnitt nicht im Unterricht zeigen, aber für jeden Schüler kopieren
: Hallo Zusammen,
: Nur zum Privatgebrauch für sich selbst, nicht für andere :-)) Vervielfätigung
: nur zu eigenen privaten Zwecken, und auch nur dann, wenn man das Original
: käuflich erworben hat. Wenn ich jetzt einem Kumpel einen Film auf DVD
: brenne ist das, genau genommen, die Herstellung einer Raubkopie. Soviel
: mal zur rechtlichen Lage.
: Grüßle
: Juergen