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Pilze Pilze Forum Archiv 2007
Re: Rechtslage Naturschutzgebiet
Geschrieben von: Andreas Antwort auf: Rechtslage Naturschutzgebiet (olly)
Datum: 26. August 2007, 19:01 Uhr
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Hallo Olly, das stimmt schon, wenn es sich um ein Naturschutzgebiet (NSG) oder ein Flächenhaftes Naturdenkmal (FND) handelt. Dort ist in der Tat alles verboten außer auf dem Weg laufen und gucken. Es darf weder etwas entnommen werden, auch keine Steine oder so, noch darf etwas eingebracht werden. Es darf nur auf den klar als Weg gekennzeichneten Wegen betraten werden, die nicht verlassen werden dürfen. Trampelpfade sind keine Wege! Ob die gängige Praxis da immer diesen klaren Vorschriften Rechnung trägt, darf angezweifelt werden. Aber Gesetz ist Gesetz und wer sich nicht dran hält muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.
beste Grüße,
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