Hallo Andreas
Ganz genau! So läuft es auch in der Schweiz. Wenn Du im untersten Teil des weltberühmten Aletschgletschers, den fast so bekannten und einmaligen Aletschwald durchwandern willst, triffs Du alle hundert Meter auf eine oder grad mehrere Verbotstafeln. Da wird Dir ausser Wandern auf dem Wanderweg fast alles verboten.
Zugleich kannst Du aber in diesem Gebiet, manchmal mehrmals täglich in den Genuss von ohrenbetäubenden Tiefflügen unserer Luftwaffe kommen. Klar würden viele Touristen für derartige Darbietungen mit Kampfjets, nur wenige Meter über dem Gletschereis, sogar noch etwas bezahlen.
Aber zu den vielen Verboten passt so etwas überhaupt nicht!
Gruss Max
: Hallo Olly,
: das stimmt schon, wenn es sich um ein Naturschutzgebiet (NSG) oder ein
: Flächenhaftes Naturdenkmal (FND) handelt. Dort ist in der Tat alles
: verboten außer auf dem Weg laufen und gucken. Es darf weder etwas
: entnommen werden, auch keine Steine oder so, noch darf etwas eingebracht
: werden. Es darf nur auf den klar als Weg gekennzeichneten Wegen betraten
: werden, die nicht verlassen werden dürfen. Trampelpfade sind keine Wege!
: Ob die gängige Praxis da immer diesen klaren Vorschriften Rechnung trägt,
: darf angezweifelt werden. Aber Gesetz ist Gesetz und wer sich nicht dran
: hält muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.
: Auch wenn ich große Schwierigkeiten habe, meinen Kindern klar zu machen, dass
: wir im Wald hinterm Haus eigentlich nicht die Wege verlassen dürfen, keine
: Blumen und Pilze sammeln dürfen - wir aber bei jedem Spaziergang auf den
: Waldwegen von PKWs mit Anhänger in den Graben flüchten müssen, die da ihre
: Privatparzellen zum Holzmachen haben - was natürlich ganz legal ist. Sag
: mir mal einer, wie das ein Kind verstehen soll, ich versteh's ja selber
: nicht :-((
: beste Grüße,
: Andreas