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Pilze Pilze Forum Archiv 2007
Re: Eine Frage zum Sammelschein
Geschrieben von: Andreas Antwort auf: Eine Frage zum Sammelschein (olly)
Datum: 4. Oktober 2007, 11:24 Uhr
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: Hallo zusammen! : Wenn in den Geschäften Steinpilze aus Deutschland angeboten werden, sind es
: Wir wohnen im Ruhrgebiet. Vor kurzem sah ich in EDEKA Steinpilze aus dem
: Das würde mich wirklich sehr interessieren. Danke schon im voraus! : olly Hallo Olly, es ist durchaus möglich, Steinpilz in Deutschland legal zu sammeln und zu handeln.
In den allermeisten Fällen, vor allem wenn es sich um Ladengeschäfte handelt, werden die angebotenen Steinpilze auf dem Großmarkt gekauft sein. Dort müssten die Steinpilze dann entsprechend auch als "Deutsche Steinpilze" angeboten worden sein und der Händler dürfte dann auch wohl eine Genehmigung haben. Dass illegal in Deutschland gesammelte Steinpilze über den Großmarkt vertrieben werden kann ich mir nicht vorstellen. Eher vorstellen könnte ich mir da, dass der eine oder andere Schlaumeier die litauischen Steinpilze einfach als "deutsche Steinpilze" anbietet um einen höheren Kaufanreiz zu schaffen (würde frischere Qualität wegen kurzer Transportzeit und kein Problem mit eventueller Strahlenbelastung suggerieren). Ich habe leider keinerlei Ahnung, wieviele Ausnahmegenehmigungen es in Deutschland für welche Pilzarten und für welche Mengen gibt. Allzuviel kann es meiner Meinung nach nicht sein. Jedenfalls habe ich den Verdacht, dass es weit weniger legal gesammelte Steinpilze zu kaufen gibt als unter der Bezeichnung "Deutsche Steinpilze" angeboten werden ....
Ob das nun Sinn macht oder nicht, das steht auf einem ganz anderen Blatt. Da können wir hier eine Diskussion lostreten, die keinen Raum mehr für andere Postings lässt. Fakt ist aber, dass diese Gesetze existieren, was wiederum bedeutet, dass man sich danach richten müsste. Und wenn mir da im Bereich Handel etwas nicht koscheres auffallen würde, dann würde ich auch entsprechende Anzeigen erstatten. Damit meine ich nicht den Pilzsammler, der sich an der Steinpilzschwemme für seine eigene Gefriertruhe Steinpilze in größerer Menge mitnimmt. Gleiches gilt übrigens auch für den Pfifferling. Auch hier braucht man eine Sammelgenehmigung. Nicht gelten tun diese Gesetze für Pilze aus dem Ausland, die Bundesartenschutzverordnung bezieht sich nur auf einheimische, wildlebende Populationen. Sollte man also Pfifferlinge eines Tages züchten können, dürfte man natürlich auch in Deutschland gezüchtete Pfifferlinge in unbeschränktem Maße in den Handel bringen. beste Grüße,
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