am Montag mal ein Telefonat führen .....
Zumal die Aussage "Die nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützten Pilzarten dürfen gesammelt werden, soweit es sich um Mengen für den eigenen Bedarf handelt, also nur 1 kg pro Tag und Person." ja auch weder nach vom Gesetz her richtig ist (nicht alle Arten der BArtSchV dürfen für den Eigenbedarf gesammelt werden), noch von der Mengenangabe: In keinem dieser betreffenden Gesetze steht eine explizite Mengenangabe. Daher möchte ich ja auch so gerne wissen, woher diese berühmten "1 kg" kommen. In einem Gesetz habe ich sie jedenfalls bisher nicht gefunden. Für Thüringen geht man von "Pilze für 8 Personen" aus, gemäß der Erläuterung zum Naturschutzgesetz von LOUIS 1994!
beste Grüße,
Andreas
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