Hallo Ihr alle,
Ihr habt völlig recht, die Menge ist nirgends genau definiert. Die einen sagen 1 Kilo, andere sagen 1-2 und wieder andere sagen 2 Kilo. Aber Ihr könnt Euch beruhigen: niemand ist zuständig dafür, das zu kontrollieren. Achim Bollmann schrieb damals, als dieser Quatsch Gesetz wurde, in der SPR sehr treffend unter der Überschrift "Ein Gesetz ohne Wirkung" einen Aufsatz, und auch ich habe mich darüber kurz später ausgelassen.
Fatal ist natürlich, wenn ein zB Förster sieht, dass Ihr einen ganzen Kofferraum voll Pilze habt. So jemand kam vor Jahren zu mir: Kofferraum voller Samtfußkremplinge. Ihm hab ich nicht gesagt, was es ist, sondern eine höfliche Standpauke gehalten. RAFFGIER mag ich halt nicht. Erst recht nicht , wenn es Pilze sind, die der Sammler gar nicht kennt. Wenn es jedoch ihm bekannte Speisepilze sind, die er mir zur Sicherheit vorlegt, dann ist mir die Menge, die er hat, egal. Die Anzahl der Menschen, die an der Armutsgrenze leben in diesem unseren Lande, wird immer größer, genauso die Anzahl der übermäßig Reichen. Das Pilzesammeln schadet ja nicht dem eigentlichen Pilz, der verborgen lebt. Es schadet (angeblich) dem Jagdpächter, weil seine Hirsche bei der Brunft gestört werden (wobei ich auch gern ungestört bin, geb ich zu), aber wenn ich Pilze sammel, dann haben die Hirsche halt zwei Stunden lang Pech.
In diesem Sinne, beste Grüße,
Heinz Ebert
: Hallo Andreas,
: mir gehts genauso wie Dir; ich suche ebenfalls schon seit einiger Zeit nach
: dieser Formulierung innerhalb eines Gesetzes-Textes. Ich fand nichts
: bisher, besitze aber eine Kopie eines Briefes vom Landratsamt
: Alb-Donau-Kreis, der an eine Jagd-Vereinigung gerichtet ist. Dort steht
: ebenfalls die Mengenangabe 1 kg pro Person und Tag. Jene bezeihen sich auf
: die Bundesartenschutzverordnung ... dort steht aber nichts Konkretes. Tja,
: wo kommt das jetzt her?
: Grüßle
: Juergen