: Hallo in die Runde,
...
:: Seit einer Woche verfolgt mich eine völlig unausgereifte und spinnerte Idee,
: ob man dieses kleine Gebiet nicht schützen könnte.
: Leider weiß ich über solche Vorhaben nichts. Mir ist klar, dass ein paar
: weniger häufige Pilzchen, die dort in einer Woche zusammengesucht wurden,
: dabei nicht weiterhelfen. Wahrscheinlich müsste man dort jahrelang
: wissenschaftlich und belegbar untersuchen. Welche Voraussetzungen bräuchte
: es denn wirklich, macht so etwas überhaupt Sinn und wo kann man etwas über
: solche Abläufe nachlesen oder erfragen?
...
: Viele Grüße,
: Klaas
Hallo Klaas,
in Niedersachsen kann Ödland ab einer Größe von > 5 Hektar als gesetzlich geschützter Landschaftsbestandteil festgesetzt werden. Dazu gibt es ein Nieders. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz wo das festgelegt ist.
Wende dich an die oberste Naturschutzbehörde deines Bundeslandes (Hessen/R.-Pfalz?). Dort gibt es bestimmt zuständige Bearbeiter im Bereich Biotopschutz. Und natürlich solltest du dich auch an die untere Naturschutzbehörde (Gemeinde) wenden.
Hier ein Auszug aus dem Nieders. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz:
(4) Flächen, die im Außenbereich im Sinne des § 35 des Baugesetzbuchs gelegen sind und
1.keiner wirtschaftlichen Nutzung unterliegen (Ödland) oder
2.deren Standorteigenschaften bisher wenig verändert wurden (sonstige naturnahe Flächen), sind geschützte Landschaftsbestandteile im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG;
Gruß,
Axel