Re: Frage zu geschützten Pilzen
Hallo Sonnengott,
der Pilzschutz wird in Deutschland nicht so stringend gehandhabt wie in anderen Ländern, z.B. Schweiz, Italien. Will heißen, daß auch geschützte Arten in geringen Mengen für den persönlichen Gebrauch gesammelt werden dürfen.
Die Rote Liste für Bayern ist vom Umweltministerium 1990 ausgegeben worden und dürfte wie die Gesamtdeutsche nicht mehr ganz den aktuellen Stand widerspiegeln.
Aus diesem Grunde hat die DGfM (Deutsche Gesellschaft für Mykologie) einen Fachbeirat zur Erstellung einer neuen Roten Liste ins Leben gerufen. Mit den Ergebnissen ist ab Sommer 2007 zu rechnen.
Gruß Harald