Re: Frage zu geschützten Pilzen
Die Antwort von Harald Zühli ist nicht ganz richtig. Was in "Roten Listen" steht ist nicht unbedingt auch geschützt. Die geschützten stehen in der Artenschutzverordnung, und die gilt nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland. Wenn ich mich recht erinnere, ist es der Anhang C5 der BArtSchVO.
Beste Grüße, Heinz Ebert
Hallo Sonnengott,
der Pilzschutz wird in Deutschland nicht so stringend gehandhabt wie in
anderen Ländern, z.B. Schweiz, Italien. Will heißen, daß auch geschützte
Arten in geringen Mengen für den persönlichen Gebrauch gesammelt werden
dürfen.
Die Rote Liste für Bayern ist vom Umweltministerium 1990 ausgegeben worden
und dürfte wie die Gesamtdeutsche nicht mehr ganz den aktuellen Stand
widerspiegeln.
Aus diesem Grunde hat die DGfM (Deutsche Gesellschaft für Mykologie) einen
Fachbeirat zur Erstellung einer neuen Roten Liste ins Leben gerufen. Mit
den Ergebnissen ist ab Sommer 2007 zu rechnen.
Gruß Harald