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Andreas ⌂, (vor 7366 Tagen) 8.003 Beiträge @ TimF

Hallo Jogi,
soviel ich weiß, kann jeder auch gewerblich Pilze sammeln und verkaufen. Man
braucht nur eine schriftliche Erlaubnis des
Eigentümers/Nutzungsberechtigten oder der entsprechenden Gemeinde/Stadt
und kann dann z. B. bis zu 50 KG Steinpilze pro Jahr aus einem bestimmten
Waldgebiet entnehmen.
Gruß
Tim

Hallo Tim,

nein, das ist so einfach nicht. Bei Pilzen die NICHT in der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt sind dürfte es relativ einfach sein, eine Erlaubnis zu bekommen. Immerhin musst Du aber erst mal ein Gewerbe angemeldet haben. Dann ist die zuständige Behörde zur Genehmigung meines Wissens die untere Naturschutzbehörde, denn in jedem Bundesland regelt das Landesnaturschutzgesetz dass (sinngemäß) "auch von nicht geschützten Arten nur die maßvolle Entnahme für den Eigenbedarf gestattet ist".
Beim Steinpilz, der ja in der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt ist, muss das jeweilige Regierungspräsidium seinen Segen dazu geben.

Des weiteren brauchst Du die Genehmigung des Waldbesitzers, wenn Du dort gewerblich sammeln willst.

Das Privatrecht, den Wald zu betreten und sich für den Eigenbedarf Früchte, Beeren, Pilze und Pflanzen anzueignen, bleibt davon natürlich ausgenommen.

beste Grüße,
Andreas

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