Re: Ja bin ich froh in Bayern zu leben!
Hallo Wolfgang,
(1) Alle Teile der freien Natur, insbesondere Wald, Bergweide, Fels, Ödungen,
Brachflächen, Auen, Uferstreifen und landwirtschaftlich genutzte Flächen,
können von jedermann unentgeltlich****** (richtig gelesen -
unentgeltlich!)************** betreten werden.
Art. 28
Aneignung wild wachsender Pflanzen und Früchte
(1) Jedermann hat das Recht, sich wild wachsende Waldfrüchte (Pilze, Beeren,
Tee- und Heilkräuter, Nüsse) in ortsüblichem Umfang anzueignen und von
wild wachsenden Pflanzen Blüten, Zweige oder Blätter in Mengen, die nicht
über einen Handstrauß hinausgehen, zu entnehmen.
Linkadresse:
http://by.juris.de/by/gesamt/NatSchG_BY_2005.htm#NatSchG_BY_2005_rahmen
es hat sich als nützlich erwiesen zufällig einen Ausdruck im Rucksack dabeizuhaben - hatte schon Mal eine unliebsame Begegnung mit einem Jäger. So kann man den Waidmännern gleich den Wind aus ihren Segeln nehmen.
Gruß, Andreas